Norm: AKB §7 Abs1VersVG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB ist auch bei eindeutiger Haftungslage einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kaskoversicherung. Veröff: zfs 2000/68 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1999:RS0113082 Dokumentnummer JJR_19991201_AUSL0... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 B2VersVG §61
Rechtssatz: Das Aufbewahren eines Reserveschlüssels im Handschuhfach bei einem (in Ungarn) auf der Straße abgestellten Fahrzeug, das ansonsten ordnungsgemäß gesichert war, ist als grob fahrlässig zu beurteilen. Anders wäre der Fall allerdings dann zu beurteilen, wenn sich der Fahrzeugschlüssel in einem ungewöhnlichen Versteck befunden hätte. In diesem Fall wäre das Vorliegen grober Fahrlässigkeit zu verneinen (... mehr lesen...
Norm: VersVG idF BGBl 1994/509 §6 Abs3 A
Rechtssatz: Nur der Versicherungsnehmer, der eine Obliegenheit mit dem Vorsatz verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zu Lasten des Versicherers zu manipulieren (sog. "dolus coloratus"), verwirkt den Anspruch. Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer geradezu und ausschließlich mit dem Ziel handelt, den Versicherer zu täuschen (Betrugsabsicht); es genügt, wenn er erkennt, dass di... mehr lesen...
Norm: VersVG idF BGBl 1994/509 §6 Abs3 A
Rechtssatz: Absichtlich unvollständig gemachte Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, die sich erkennbar nicht darauf bezogen, diesen zu täuschen (Vorlage einer aus steuerschonenden Gründen den Kaufpreis falsch ausweisenden Kaufurkunde) sind nicht als "dolus coloratus" zu werten und erlauben dem Versicherungsnehmer den Kausalitätsgegenbeweis. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AFIB Art3.1KKB 1986 Art5.1VersVG §6 Abs3 B2
Rechtssatz: Gegenstand der Aufklärungspflicht sind in erster Linie der Unfallhergang und die Unfallursachen. Geschützt werden soll das Aufklärungsinteresse des Versicherers hinsichtlich aller Umstände, die für den Grund und die Höhe seiner Leistungspflicht aufgrund des Versicherungsfalls maßgeblich sind. Der Grund für die Sicherung des Aufklärungsinteresses durch eine Obliegenheit liegt in dem U... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 D
Rechtssatz: Die zu § 6 VersVG ergangenen Entscheidungen, wonach das Gericht auch ohne formellen Beweisantritt durch den Versicherungsnehmer einen Mangel an Verschulden oder Kausalität berücksichtigen muß, wenn die Sachlage dazu Anlaß bietet, ist auch auf den Kausalitätsgegenbeweis im Sinne des § 21 VersVG anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 97/97h Entscheidung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers bei der Kaskoversicherung, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen, soll dem Versicherer auch ermöglichen, das versicherte Fahrzeug nach dem Unfall zu untersuchen; der Versicherungsnehmer muß deshalb jene Örtlichkeit genau bekanntgeben, an der eine solche Untersuchung stattfinden kann. Die bloße Nennung eines Ortsnamens ohne weitere topographische oder individualisierende Angaben (Straße, Hausnummer, Name des Li... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3AVB Krankenhaus §14 Abs2
Rechtssatz: Diese Bestimmung enthält die Festlegung einer Obliegenheit im Sinne des § 6 Abs 3 VersVG, die also nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 2077/96h Entscheidungstext OGH 17.07.1996 7 Ob 2077/96h European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...