RS OGH 2012/4/19 7Ob19/89, 7Ob7/94, 7Ob97/97h, 7Ob319/01i, 7Ob63/02v, 7Ob216/04x, 7Ob34/12v

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Rechtssatz

Das Gericht muß auch ohne formellen Beweisantritt einen Mangel an Verschulden berücksichtigen, wenn die Sachlage dazu Anlaß bietet. Zweifel gehen aber zu Lasten des Beklagten. Entsprechendes gilt für fehlende Kausalität.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079990

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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