Entscheidungen zu § 82 Abs. 1 SPG

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54 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 54

TE UVS Wien 2013/04/30 03/P/42/4983/2013

Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben am 26.10.2012 um 11.23 Uhr in Wien, P. durch lautes Schreien sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm, aggressiv verhalten und dadurch eine Amtshandlung behindert. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 82 Abs. 1 SPG Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.04.2013

RS Uvs 2012/2/8 VwSen-231279/11/AB/Sta

Index: 19.05.06/005 Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutze derMenschenrechte und Grundfreiheiten41.01.06 Sicherheitspolizeigesetz
Norm: EMRK (Protokoll Nr. 7) Art4 SPG §81 Abs1 SPG §82 Abs1 SPG §82 Abs2 SPG § 81 heute SPG § 81 gültig ab 01.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 08.02.2012

RS UVS Oberösterreich 2011/02/14 VwSen-231201/7/BMa/Th

Rechtssatz: Das Werfen eines Korbsessels in eine Menge von gegnerischen Fußballfans vor einem öffentlich zugänglichen Lokal am Hauptbahnhof und das lautstarke Schreien einer Aufforderung "kommt her", das in der Folge zu einer Rauferei der beiden gegnerischen Fußballfangruppen geführt hat, ist als besonders rücksichtsloses Verhalten, das eine Störung der öffentlichen Ordnung herbeigeführt hat, im Sinne des § 81 Abs 1 SPG zu qualifizieren. Indem der Bw trotz vorausgegangener Abmahnung durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.02.2011

TE Uvs Bescheid 2010/7/26 2-001/10

1.              In seiner Beschwerde vom 19.02.2010 bringt der Beschwerdeführer vor, die Beamten F und S von der Polizeiinspektion H hätten ihn am 18.01.2010 von 11.17 Uhr bis 11.24 Uhr festgenommen und mit Stahlhandfesseln gefesselt. Dadurch sei er rechtswidrig in sei¬nen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten verletzt worden. Die Beamten hätten ihn am 18.01.2010 um 11.15 Uhr vor seinem Wohnhaus getroffen, um eine offene Geldforderung der Bezirkshauptmannschaft B einzutreiben. Er... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 26.07.2010

RS Uvs 2010/7/26 2-001/10

Norm: AVG §67a Z2 SPG §88 Abs1 SPG §82 Abs1 VStG §35 Z3 AVG § 67a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 67a gültig von 01.01.2003 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2002 AVG § 67a gültig von 20.04.2002 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 26.07.2010

TE UVS Tirol 2008/09/08 2008/18/1484-4

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben am 12.11.2007 in der Zeit von 20.30 Uhr bis 20.37 Uhr in I. Maximilianstraße x, PI I. S., 1. lautstark herumgeschrien und dadurch die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört, 2. beschimpften Sie einen Polizeibeamten mit den Worten: ?Du faules Schwein, du musst mir diese Bestätigung geben!? und haben durch dieses besonders rücksichtsloses Verhalten den ö... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.09.2008

RS UVS Oberösterreich 2008/03/03 VwSen-230991/20/Ste

Rechtssatz: Gemäß § 82 Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, BGBl. Nr. 566/ 1991, in der im vorliegenden Fall (vgl. § 1 Abs.2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG; Tatzeitpunkt: 6. Oktober 2007) anzuwendenden Fassung zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 56/2006, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen, wer sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht, während dieses seine gesetzlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.03.2008

RS UVS Kärnten 2004/09/03 KUVS-319/4/2004

Rechtssatz: Beschimpfungen eines Beamten als ?Verbrecher, Trottel, Schwitzer" im Zuge einer Verkehrskontrolle und das damit verbundene aggressive Gestikulieren und der Gebrauch lauter Worte,  erfüllt den Tatbestand des § 82 Abs 1 SPG. Der Gebrauch lautstarker Worte ist schreiend vorgebrachten Äußerungen gleichzusetzen. Dabei ist der Inhalt der schreiend vorgebrachten Äußerungen prinzipiell gleichgültig. Schlagworte Beschimpfungen, Beschimpfungen eines Beamten, aggressives Gestikuliere... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.09.2004

RS UVS Kärnten 2004/07/08 KUVS-299/11/2004

Rechtssatz: Wird mit Bescheid eine Strafverfügung wegen Behinderung einer Amtshandlung durch aggressives Verhalten behoben, da gegen den Berufungswerber von der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt gestellt wurde, so wird der Berufungswerber durch die Außerkraftsetzung der rechtskräftigen Strafverfügung und Aussetzung der strafgerichtlichen Verfolgung nicht benachteiligt,  da gemäß § 85 SPG eine Verwaltungsübertretung nicht vorliegt, wenn ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.07.2004

RS UVS Kärnten 2004/05/18 KUVS-1953/4/2003

Rechtssatz: Das zentrale Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach dem § 82 Abs 1 SPG (Behinderung öffentlicher Organe bei einer Amtshandlung durch aggressives Verhalten trotz vorausgegangener Abmahnung)  besteht in einem aggressiven Verhalten. Bereits das Schreien mit oder zu einem Aufsichtsorgan auch nach erfolgter Abmahnung ist tatbestandsmäßig. Dabei ist der Inhalt der im Schreien vorgebrachten Äußerungen prinzipiell gleichgültig. Tatbildlich ist demnach Schreien und/oder heft... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/21 KUVS-831/15/2003

Rechtssatz: Verhält sich der Beschwerdeführer aggressiv und wirkt an seiner Identitätsfeststellung nicht mit, gestikuliert laut, stellt nach wiederholten Abmahnungen sein Verhalten nicht ein und konnte sich überdies nicht ausweisen, so konnte der einschreitende Beamte, der die Festnahme aussprach, in vertretbarer Weise davon ausgehen, dass der Festnahmegrund des § 35 Z 1 VStG vorliegt, sodass die Festnahme rechtskonform war. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.4.2005, Zahl: 2005/0... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.01.2004

TE UVS Steiermark 2003/10/30 30.12-48/2003

Die gegen den Beschuldigten im Straferkenntnis erhobenen Tatvorwürfe lauten wie folgt: Sie haben 1. es als Gewerbeinhaber des Restaurant-Cafe RC in M, aus Gewinnsucht unterlassen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch das Feststellen des Alters von Jugendlichen und Verweigerung des Zutritts zu den Betriebsräumlichkeiten, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche die Bestimmungen des Stmk. Jugendschutzgesetzes, LGBl. Nr. 80/1998 idgF (StJSchG), beach... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.10.2003

RS UVS Steiermark 2003/10/30 30.12-48/2003

Rechtssatz: Versucht ein Gewerbeinhaber bei einer Kontrolle seines Lokals durch Gendarmeriebeamte nach Eintritt der Sperrstunde die Gäste wiederholt und in lautem Ton zum Bleiben zu bewegen, obwohl die Beamten sie zum Verlassen des Lokales und den Gewerbeinhaber mehrfach zur Einstellung seines störenden Verhaltens aufgefordert hatten, macht sich der Gewerbeinhaber neben einer Übertretung der Sperrstundenverordnung auch einer Behinderung der Amtshandlung durch aggressives Verhalten nach § 8... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.10.2003

RS UVS Kärnten 2002/10/04 KUVS-1218/6/2002

Rechtssatz: Die gesetzliche Bestimmung des § 82 Abs 1 SPG erfordert, abgesehen vom aggressiven Verhalten und der Behinderung einer Amtshandlung ein Fortsetzen dieses Tuns trotz vorausgegangener Abmahnung. Abmahnung bedeutet so viel wie (Er-)mahnung oder Zurechtweisung und besteht in der Aufforderung ein Verhalten im Hinblick auf seine Gesetz- oder Ordnungswidrigkeit einzustellen, wobei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten einzustellen, den Hinweis auf dessen Unzulässigkeit impliziert... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.10.2002

TE UVS Tirol 2002/09/24 2001/17/154-2

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?1) Sie haben sich am 30.07.2001 von ca 22.30 Uhr bis ca 22.40 Uhr in Innsbruck, Egger-Lienz-Straße, vor dem Haus Nummer 39, gegenüber Sicherheitswachebeamten, welche ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnahmen, aggressiv verhalten und dadurch die Amtshandlung behindert, indem sie die Beamten beschimpften und anschrien. 2) Dieses Verhalten konnte von ca 20 anwesenden, unbeteil... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 24.09.2002

TE UVS Niederösterreich 2001/12/14 Senat-WU-01-0164

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber angelastet, dass er sich am 28.7.1***, gegen 18,00 Uhr, am Gendarmerieposten 3*** P******** trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht (RI H***), während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrgenommen habe, aggressiv verhalten und dadurch eine Amtshandlung behindert habe, weil er nach einer Einvernahme und Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung mehrmals laut geschrien (ua Foto... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.12.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/12/14 Senat-WU-01-0164

Rechtssatz: Gemäß § 82 Abs 1 SPG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt, aggressiv verhält und dadurch eine Amtshandlung behindert. Dabei muss es sich um ein der gebotenen Ruhe, entbehrendes, mit ungewöhnlicher Heftigkeit verbundenes Verhalten handeln, welches der Täter trotz Abmahnung unmittelbar darauf hin in näher beschriebener, aggressiver Weise f... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.12.2001

TE UVS Tirol 2001/11/09 2001/12/086-2

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe am 12.5.2000 in der Zeit von 08.45 Uhr bis 08.55 Uhr in Innsbruck, General-Eccher-Straße 2, gegenüber dem Militärkommando für Tirol 1) durch das Schreien der Worte ?Ihr Bullen kennt doch nicht einmal das Sicherheitspolizeigesetz, euch wird mein Anwalt den Arsch aufreißen, ihr Scheißer. Eine Uniform anhaben und sich wichtig machen, aber nicht mit mir!? den öffentlichen Anstand auf das Empfindlichst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 09.11.2001

RS UVS Kärnten 2001/08/02 KUVS-603-604/5/2001

Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 2 LGBl. 74/1977 ist die Feststellung einer tatsächlich eingetretenen Störung ohne Belang. Die Strafbarkeit der ungebührlichen Erregung störenden Lärms ist bereits dann gegeben, wenn die Lärmerregung nach einem objektiven Maßstab geeignet erscheint, von anderen, nicht beteiligten Personen als ungebührlich und störend empfunden zu werden, also das Wohlbefinden der anderen anwesenden Personen zu stören. Einem Sicherheitswachebeamten ist schon Kraft sein... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.08.2001

RS UVS Kärnten 2001/08/02 KUVS-603-604/5/2001

Rechtssatz: Das zentrale Tatbestandesmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs. 1 SPG besteht im aggressiven Verhalten. Aggressive Gestik ist tatbildlich, nicht aber in jedem Fall erforderlich. Bereits das Schreien mit oder zu einem Aufsichtsorgan, auch noch nach erfolgter Abmahnung, ist zur Erfüllung des Tatbestandes ausreichend, wobei der Inhalt der im Schreien vorgebrachten Äußerungen prinzipiell gleichgültig ist (VwGH 20.12.1990, 90/10/0056). Geschützt wird nicht das subjektiv... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.08.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/02 22.3-15/2000

I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den 'Verein Freies Radio Steiermark - Radio Helsinki 92,6' nahm ich am 6.10.2000 in Graz am Hauptplatz die Reden bei der Wahlkampfveranstaltung der ÖVP auf. Ich positionierte mich zirka vier Meter vor den Boxen zur linken von der Bühne, um eine möglichst gute Aufnahmequalität zu erreichen. Im Laufe der Veranstaltung konnte ich sehen, daß sich Pol... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 02.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/02 20.3-58/2000

I.1. In der "Sammelbeschwerde" vom 16. November 2000 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den 'Verein Freies Radio Steiermark - Radio Helsinki 92,6' nahm ich am 6.10.2000 in Graz am Hauptplatz die Reden bei der Wahlkampfveranstaltung der ÖVP auf. Ich positionierte mich zirka vier Meter vor den Boxen zur linken von der Bühne, um eine möglichst gute Aufnahmequalität zu erreichen. Im Laufe der Veranstaltung konnte ich sehen, daß sich Pol... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 02.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/02 20.3-58/2000

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 82 Abs 1 SPG (aggressive Behinderung einer Amtshandlung trotz Abmahnung) liegt nicht schon deshalb vor, weil jemand eine Amtshandlung akustisch aufnimmt und trotz Aufforderung der Beamten, nicht zu stören und sich zu entfernen, die Aufnahme fortsetzt. So wurde nicht dargelegt, dass der Beschwerdeführer bei der Aufnahme ein aggressives, also "angreifendes" bzw "angriffslustiges" Verhalten an den Tag legte, oder die Aufforderung, nicht aufzunehmen, aggress... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 02.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/01/20 30.3-30/2000

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe "am 5.6.1999 um ca. 11.45 Uhr in Graz 1, Hauptplatz, südlich des Brunnen, 1.) durch den Gebrauch der Worte 'ob freiheitlich oder national - Faschismus ist es allemal, halt's Maul, Haider verpiß' dich' den öffentlichen Anstand verletzt, 2.) durch Schreien der angeführten Worte ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Der Lärm war vermeidbar und wirkte störend und 3.) durch besonders rücksichtsloses Verhalten,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.01.2001

RS UVS Steiermark 2001/01/20 30.3-30/2000

Rechtssatz: Die Verwendung einer Gasdruck-Fanfare ist geeignet, den geplanten Ablauf einer Wahlveranstaltung nach § 81 Abs 1 SPG in besonders rücksichtsloser Weise ungerechtfertigt zu stören. Die Berufung auf die Ausübung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung hat keine Relevanz, wenn eine angemeldete Veranstaltung durch den Einsatz der Gasdruck-Fanfare in einer Art und Weise unterbrochen wird, die ein besonders rücksichtsloses Verhalten zu Tage treten lässt. Schlagworte Rücksich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.01.2001

TE UVS Steiermark 2000/09/05 30.3-56/1999

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe "am 13.05.1999 um 16.30 Uhr im Bereich des Anwesen H und R, Ortsgebiet N, Gemeinde B G sich trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber einer Militärwache, während diese ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, aggressiv verhalten und dadurch eine Amtshandlung behindert, indem Sie lautstark Äußerungen machten, die Sie mit wilder Gestik unterstrichen und sich un... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.09.2000

RS UVS Steiermark 2000/09/05 30.3-56/1999

Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung nach § 82 Abs 1 SPG ist mit der Angabe "im Bereich des Anwesens H. und R." zu ungenau, wenn das aggressive Verhalten gegenüber den Beamten auf der dortigen Gemeindestraße gesetzt wurde. Eine entsprechende Ergänzung wäre zumutbar gewesen. Gleichfalls kann die vorgeworfene Tatzeit " um 16.30 Uhr" nicht mehr als richtig angesehen werden, wenn der Vorfall nach 17.00 Uhr stattgefunden hatte. Schlagworte aggressives Verhalten Tatort Tatzeit Konkretis... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.09.2000

TE UVS Tirol 2000/08/17 2000/20/098-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 05.11.1999 um 21.45 Uhr als Lenker des Motorfahrrades I. in I., Parkplatz, das Mofa gelenkt, obwohl die angebrachte Begutachtungsplakette derart beschädigt war, dass nur mehr das Kennzeichen abgelesen werden konnte, obwohl nur ein nachgemachtes Kennzeichen angebracht war, geschrien und dadurch ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt, welcher vermeidbar gewesen wäre, unmittelbar danach trotz vorausgeg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.08.2000

RS UVS Kärnten 1998/09/16 KUVS-497/7/98

Rechtssatz: Wer gegenüber den in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes einschreitenden Gendarmeriebeamten aggressiv wird, mit einem Jausenmesser vor dem Gesicht des Beamten gestikuliert sowie den Beamten lautstark als "Kasperl" beschimpft und er sein Verhalten trotz vorhergehender Abmahnung fortsetzt und dadurch die Amtshandlung behindert, verhält sich gegenüber den in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes einschreitenden Gendarmeriebeamten aggressiv. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.09.1998

TE Uvs Bescheid 1998/9/15 1-0709/97

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich am 27.1.1997 um 14.20 Uhr auf dem Gendarmerieposten V trotz vorausgegangener Abmahnung gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht, welches in Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben tätig war, aggressiv verhalten und dadurch eine Amtshandlung behindert, indem er den Gendarmeriebeamten R mehrmals lautstark angeschrieen habe, wodurch eine geordnete Befragung zu einem Vorfall, der sich kurz... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 15.09.1998

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