RS UVS Kärnten 1998/09/16 KUVS-497/7/98

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Veröffentlicht am 16.09.1998
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Rechtssatz

Wer gegenüber den in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes einschreitenden Gendarmeriebeamten aggressiv wird, mit einem Jausenmesser vor dem Gesicht des Beamten gestikuliert sowie den Beamten lautstark als "Kasperl" beschimpft und er sein Verhalten trotz vorhergehender Abmahnung fortsetzt und dadurch die Amtshandlung behindert, verhält sich gegenüber den in rechtmäßiger Ausübung seines Dienstes einschreitenden Gendarmeriebeamten aggressiv.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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