Norm: KO §31
Rechtssatz:
Aus der Tatsache allein, daß der Anfechtungsgegner dem Gemeinschuldner mit einen Konkursantrag drohte, kann noch nicht geschlossen werden, daß er einen Verdacht hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit hatte, weil es sich hiebei um eine Drohung handelt, die häufig, wenn auch oft mißbräuchlich, verwendet wird, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
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Norm: KO §31
Rechtssatz:
Das Erfordernis der "Nachteiligkeit" ist jedenfalls nach dem Zeitpunkt zu prüfen, in welchem das Rechtsgeschäft eingegangen wurde (JBl 1981,157).
Entscheidungstexte 3 Ob 539/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1983 3 Ob 539/82 Veröff: JBl 1983,654 (zustimmend Koziol) = EvBl 1983/151 S 549; hiezu zustimmend Papis AnwBl 1983,547 ... mehr lesen...
Norm: KO §28KO §30KO §31KO §34
Rechtssatz: Bei einem Einzelverkauf im Sinne des § 34 KO sind die Leistungen des späteren Gemeinschuldners auf Grund eines solchen Kaufvertrages und das Rechtsgeschäft selbst nur unter den Voraussetzungen des § 28 Z 1 bis 3 KO, also bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis des Anfechtungsgegners bezüglich der Benachteiligungsabsicht des späteren Gemeinschuldners anfechtbar. Wegen erkennbarer Vermögensve... mehr lesen...
Norm: AnfO §13 KO §30KO §31KO §39 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20KO §31
Rechtssatz:
Eine vor Konkurseröffnung vorgenommene Aufrechnung ist im Konkurs dann nicht anfechtbar, wenn sie auch im Konkurs nach den Bestimmungen der §§ 19 und 20 KO zulässig gewesen wäre. Eine vor Konkurseröffnung vorgenommene Aufrechnung ist im Konkurs dann nicht anfechtbar, wenn sie auch im Konkurs nach den Bestimmungen der Paragraphen 19 und 20 KO zulässig gewesen wäre.
Ents... mehr lesen...
Norm: HGB §355 Abs1KO §19KO §20KO §31
Rechtssatz:
Die im Sinne des § 355 Abs 1 HGB vorzunehmende Verrechnung ist ein Anwendungsfall der freiwilligen Aufrechnung, weshalb ihre Zulässigkeit im Konkurs nach den §§ 19 und 20 KO zu beurteilen ist. Die im Sinne des Paragraph 355, Absatz eins, HGB vorzunehmende Verrechnung ist ein Anwendungsfall der freiwilligen Aufrechnung, weshalb ihre Zulässigkeit im Konkurs nach den Paragraphen 19 und 2... mehr lesen...
Norm: KO §31KO aF §68
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit kann schon dann angenommen werden, wenn der Schuldner mit mehreren Exekutionen zur Befriedigung verfolgt wird, selbst wenn diese bisweilen Erfolg haben; ebenso wenn gegen einen Schuldner wiederholt - in nicht allzulangen Zwischenräumen und nicht allzulange von einem Gläubigerantrag auf Konkurseröffnung - Versäumungsurteile erwirkt oder Wechselzahlungsaufträge erlassen werden, gegen d... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz: Wird ein bevollmächtigter Vertreter des Anfechtungsgegners tätig, dann kommt es auf das "Kennenmüssen" des Anfechtungsgegners oder des Vertreters an. Entscheidungstexte 5 Ob 750/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 750/80 5 Ob 503/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 5 Ob 503/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §891 ABGB §1358 BAO §6 BAO §7 EStG 1972 §82 EStG 1988 §82 KO §30KO §31 ABGB § 891 heute ABGB § 891 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1358 heute ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGB... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz:
Nur ein Konkursantrag, der zur Eröffnung des Konkurses geführt hat, kann die Wirkung haben, daß es nicht mehr auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit ankommt, sondern nur noch auf die Kenntnis des Konkursantrages. Allerdings muß die Einbringung eines Konkursantrages noch nicht absolut zwingend die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit dartun, dieser Antrag könnte auch wider besseres Wissen geradezu mißbräuch... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz:
Da beim Erwerb eines Pfandrechtes nach § 19 a RAO hinsichtlich der Kostenforderung die Partei Gläubiger bleibt, so ist auch sie und nicht ihr Anwalt im Falle des Konkurses des Gegners bezüglich der Kostenforderung Konkursgläubiger. Wird daher die Kostenforderung befriedigt, so hat dadurch die Partei, als eventuelle Konkursgläubigerin, Befriedigung auch dann erlangt, wenn die Zahlung ihrem Anwalt geleistet wor... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz:
Der Zeitpunkt der Vornahme bei Rechtshandlungen, die aus mehreren Akten bestehen, bestimmt sich nach der Vornahme des letzten notwendigen Aktes.
Entscheidungstexte 5 Ob 663/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5 Ob 663/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS00644... mehr lesen...
Das Erstgericht hat über das Vermögen des A B mit Wirkung vom 5. Jänner 1978 den Konkurs eröffnet und den Kläger zum Masseverwalter bestellt. In dieser Eigenschaft ficht er mittels der am 21. Dezember 1978 eingebrachten Klage die Verpfändung einer in die Masse fallenden Liegenschaft durch den nunmehrigen Gemeinschuldner und dessen Ehefrau zugunsten einer damals bereits bestandenen Warenlieferungsforderung des Beklagten an. Der Beklagte wendete unter anderem den Anfechtungsausschl... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz:
Die im Anfechtungsprozeß des Masseverwalters gegen den Pfandgläubiger strittige Vorfrage, ob der nunmehrige Gemeinschuldner durch Ausstellung einer bestimmten Pfandbestellungsurkunde alles von seiner Seite Erforderliche zur nun angefochtenen Sicherstellung getan hat, ist unabhängig von einem rechtskräftigen Beschluß des Grundbuchsgerichtes zu lösen, mit dem das Einverleibungsbegehren aus dem Grund abgewi... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Den Masseverwalter, der eine Anfechtungseinrede erhoben hat, trifft die Behauptungslast und Beweislast sowohl für den objektiven als auch für den subjektiven Tatbestand. Entscheidungstexte 5 Ob 687/77 Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 687/77 5 Ob 537/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1981 5 ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: §§ 30, 31 KO wollen die objektive Begünstigung eines Gläubigers durch Befriedigung oder Sicherstellung verhindern; sie sollen dazu dienen, die Gleichbehandlung der Gläubiger zumindest unter bestimmten Voraussetzungen - zu sichern. Das bedeutet, dass der Gläubiger nicht etwas erhalten soll, was er nicht genau so, wie es gegeben wurde, zu fordern hat. Es kommt also selbst bei einer Novation auf die umgewand... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz:
Zahlungsunfähigkeit setzt nicht voraus, daß überhaupt keine Zahlungen mehr geleistet werden.
Entscheidungstexte 4 Ob 624/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 4 Ob 624/75 Veröff: EvBl 1976/145 S 273 = JBl 1977,208 mit Anmerkung von Schumacher 5 Ob 304/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz:
Die Berücksichtigung nur solcher Gläubiger, welche die Hereinbringung ihrer Forderung gerichtlich betreiben oder die nur deswegen unterlassen, weil der Schuldner kein pfändbares Vermögen besitzt, erscheint zu eng; vielmehr müssen auch die Forderungen jener Gläubiger, die auf irgendeine Weise ihr Verlangen nach Zahlung der fälligen Forderung zum Ausdruck bringen, bei der Beurteilung, ob der Schuldner zahl... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma H & S, Alleininhaber Ing Roland H, wurde mit Beschluß des LG Feldkirch vom 22. 10. 1968 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 22. 4. 1969 der Anschlußkonkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Gemeinsam mit zwei anderen Firmen erwirkte die beklagte Partei am 8. 2. 1968 gegen die Firma H & S beim LG Feldkirch ein Versäumungsurteil über einen Betrag von S 55.683.- sA, von dem der beklagten Partei die Hälfte zustand. Die... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §30KO §31
Rechtssatz: Befriedigungstauglich ist eine Anfechtung auch dann, wenn die an die allgemeine Konkursmasse zurückzuzahlenden Beträge nur zur Befriedigung der Massegläubiger, nicht aber zur Befriedigung der Konkursgläubiger beitragen (Abgehen von der bisherigen Judikatur RZ 1962,205 und 7 Ob 234, 235/63!). Entscheidungstexte 1 Ob 96/72 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31 ZPO §268 IIID6 ZPO § 268 gültig von 16.11.1990 bis 16.11.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 706/1990
Rechtssatz:
Zur Lösung der Frage der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bedarf es einer rechtlichen Schlußfolgerung, sie ist daher vom Zivilgericht trotz der Verurteilung des Gemeinschuldners wegen Vergehens nach § 486 Z 1 StG sel... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz: Auch leicht fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit schadet (so auch schon 1 Ob 268/66). Entscheidungstexte 4 Ob 603/70 Entscheidungstext OGH 10.11.1970 4 Ob 603/70 7 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 13.09.1972 7 Ob 151/72 5 Ob 750/80 Entsche... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz:
Beweispflicht des Anfechtungsgegners für die Behauptung, daß die Befriedigung nach wiedererlangter Zahlungsfähigkeit des Schuldners erfolgt sei.
Entscheidungstexte 5 Ob 88/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1968 5 Ob 88/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS00644... mehr lesen...
Norm: KO §31
Rechtssatz:
Die Auszahlung eines Geldbetrages ist nach § 31 KO ungeachtet des Umstandes anfechtbar, daß der Auszahlung bereits eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto des Beklagten vorangegangen ist. Die Auszahlung eines Geldbetrages ist nach Paragraph 31, KO ungeachtet des Umstandes anfechtbar, daß der Auszahlung bereits eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto des Beklagten vorangegangen ist.
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Dem Beklagten wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 5. Mai 1961, 14 E 3246/61, zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landesgerichtes Innsbruck vom 20. April 1961, 9 Cg.../61, die Fahrnisexekution gegen Othmar S. bewilligt. Die Pfändung wurde am 25. Mai 1961 durch Nachpfändung der bereits zugunsten des betreibenden Gläubigers Viktor R. zu 14 E 3237/61 gepfändeten Gegenstände - Postzahlen 1 bis 13 - vollzogen. Anläßlich dieser... mehr lesen...
Norm: EO §71 Z2KO §30KO §31 EO § 71 heute EO § 71 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 71 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 71 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: KO §31KO §68
Rechtssatz:
Gemäß § 31 KO ist ein Geschäft als nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschlossen nur anfechtbar, wenn zur Zeit seines Zustandekommens der Schuldner nicht die Möglichkeit hatte, die fälligen und weder rechtsverbindlich noch tatsächlich gestundeten Forderungen zu begleichen. Gemäß Paragraph 31, KO ist ein Geschäft als nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschlossen nur anfechtbar, wenn zur Zeit sein... mehr lesen...
Norm: AO §1 KO §31KO §68 AO Art. 18 § 1 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz: Es ist in jedem Falle ein Anzeichen der Zahlungsunfähigkeit, wenn ein Ausgleich - gerichtlich oder außergerichtlich - angeboten wird. Verhältnis Zahlungsunfähigkeit - Zahlungsstockung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Über das Vermögen der Ehegatten Rudolf und Margit H. war am 31. Mai 1954 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden. Mit Konkursedikt vom 13. November 1954 wurde der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Ausgleichsverfahren haben sich die Schuldner von der Beklagten beraten und vertreten lassen und ihr hiefür in Teilbeträgen während des Ausgleichsverfahrens 2290 S 90 g bezahlt und Waren im Betrage von 100 S ausgefolgt. Der Masseverwalter begehrt den Rückersatz unter Anfechtung des geschlossenen... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §31
Rechtssatz:
Die Frist der §§ 30, 31 KO beginnt mit der Ausstellung der Pfandbestellungsurkunde und nicht erst mit der Einverleibung des Pfandrechtes. Die Frist der Paragraphen 30, 31, KO beginnt mit der Ausstellung der Pfandbestellungsurkunde und nicht erst mit der Einverleibung des Pfandrechtes.
Entscheidungstexte 1 Ob 8/31 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...