Norm
KO §31Rechtssatz
Die Auszahlung eines Geldbetrages ist nach § 31 KO ungeachtet des Umstandes anfechtbar, daß der Auszahlung bereits eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto des Beklagten vorangegangen ist.Die Auszahlung eines Geldbetrages ist nach Paragraph 31, KO ungeachtet des Umstandes anfechtbar, daß der Auszahlung bereits eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto des Beklagten vorangegangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0064732Dokumentnummer
JJR_19671107_OGH0002_0080OB00301_6700000_001