RS OGH 1967/11/7 8Ob301/67

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Veröffentlicht am 07.11.1967
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Norm

KO §31

Rechtssatz

Die Auszahlung eines Geldbetrages ist nach § 31 KO ungeachtet des Umstandes anfechtbar, daß der Auszahlung bereits eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto des Beklagten vorangegangen ist.Die Auszahlung eines Geldbetrages ist nach Paragraph 31, KO ungeachtet des Umstandes anfechtbar, daß der Auszahlung bereits eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto des Beklagten vorangegangen ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 301/67
    Entscheidungstext OGH 07.11.1967 8 Ob 301/67
    Veröff: EvBl 1968/267 S 443

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0064732

Dokumentnummer

JJR_19671107_OGH0002_0080OB00301_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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