Norm
HGB §355 Abs1Rechtssatz
Die im Sinne des § 355 Abs 1 HGB vorzunehmende Verrechnung ist ein Anwendungsfall der freiwilligen Aufrechnung, weshalb ihre Zulässigkeit im Konkurs nach den §§ 19 und 20 KO zu beurteilen ist.Die im Sinne des Paragraph 355, Absatz eins, HGB vorzunehmende Verrechnung ist ein Anwendungsfall der freiwilligen Aufrechnung, weshalb ihre Zulässigkeit im Konkurs nach den Paragraphen 19 und 20 KO zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0062334Dokumentnummer
JJR_19811210_OGH0002_0070OB00790_8100000_001