Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des Rücktrittes des Masseverwalters von einem Vertrag nach § 21 Abs 1 KO wird der Vertrag nicht aufgehoben, sondern es unterbleibt die (weitere) Erfüllung. Eine Rückforderung durch den Massverwalter wegen bereits erbrachter Leistungen ist nur im Rahmen einer Bereicherung des Vertragspartners möglich. Der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners wird in einen (verschuldensunabhängigen) Schadenersatzanspruch ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Da sich § 21 Abs 1 KO auf Rechtsgeschäfte bezieht, bei denen die Vertragspartner im Austauschverhältnis stehende Leistungspflichten vereinbarten, fallen auch (gerichtliche) Vergleiche unter die durch diese Bestimmung erfassten Rechtsgeschäfte. Entscheidungstexte 1 Ob 57/05x Entscheidungstext OGH 12.04.2005 1 Ob 57/05x ... mehr lesen...
Norm: KO §13KO §21 Abs1
Rechtssatz: Das Rücktrittsrecht des §21 KO im Verkäuferkonkurs ist nur dann nicht gegeben, wenn der Treuhänder außer den einverleibungsfähigen Urkunden einen gültigen Rangordnungsbeschluss in Händen hält. Voraussetzung muss aber selbst dann sein, dass der Käufer auf Grund des Rangordnungsbeschlusses tatsächlich in das Grundbuch eingetragen wird, beziehungsweise der Eigentumserwerb nicht aus anderen Gründen scheitert. §21... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Konkurseröffnung keine Erfüllungshandlung der späteren Gemeinschuldnerin offen, beziehungsweise mangels Vereinbarung einer Gegenleistung auch keine solche, scheidet ein Wahlrecht des Masseverwalters im Sinn des §21 Abs1 KO aus (hier: Aufhebungsvereinbarung einer Treuhandversicherung). Entscheidungstexte 5 Ob 86/02m Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1ABGB §167
Rechtssatz: Der Vertrag ist iSd § 21 Abs.1 KO "vollständig erfüllt", wenn der Werkvertrag zwar mangelhaft erfüllt ist, aber nur unwesentliche und unbehebbare Mängel vorliegen, die lediglich eine Minderung des Entgelts zur Folge haben können. Entscheidungstexte 15 R 38/99i Entscheidungstext OLG Wien 25.03.1999 15 R 38/99i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802IO §60KO §21 Abs1KO §46KO §59
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner haftet nach Aufhebung des Konkurses für Masseforderungen nur soweit unbeschränkt, als sie aus einem mit dem Gemeinschuldner geschlossenen Vertrag resultieren, an den der andere Teil, etwa infolge Eintrittes des Masseverwalters nach § 21 KO, gebunden war. Hingegen haftet er nur bis zum Wert der ihm ausgefolgten Massebestandteile für Bestandzinse aus einem von ihm geschl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 CKO §21 Abs1
Rechtssatz: Dem Masseverwalter steht im Konkurs über das Vermögen des Vorbehaltskäufers im Rahmen seines Wahlrechts auch nach Sachübergabe der Rücktritt vom Vertrag nach § 21 Abs 1 KO offen, solange der Kaufpreis noch nicht zur Gänze bezahlt wurde und der Eigentumsvorbehalt daher noch wirksam ist. Entscheidungstexte 1 Ob 2297/96t Entscheidungstext OGH 28.1... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1KO §21 Abs2UStG §1
Rechtssatz: Die Leistung von Schadenersatz nach § 21 Abs 2 zweiter Satz KO mangels Vertragserfüllung eines Kaufvertrages wegen Vertragsrücktritts des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Käufers ist nicht umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dieser Schadenersatz durch einen dritten Garanten gegenüber dem geschädigten Begünstigten zu erbringen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 BKO §21 Abs1
Rechtssatz: Haben die Parteien zwar mehrere Leistungen in verschiedenen Vertragswerken geregelt, stehen diese aber in einem so engen sachlichen und auch zeitlichen Zusammenhang, daß sie als rechtliche Einheit mit unteilbarem Vertragsinhalt anzusehen sind, ist dadurch allein ein Teilrücktritt des Masseverwalters im Sinne des § 21 Abs 1 KO von einem einzigen dieser mehreren Verträge noch nicht ausgeschlossen, doch lie... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Ein Rücktritt von einem der Gemeinschuldnerin bereits eingeräumten einseitigen Gestaltungsrecht (hier: Wiederkaufsrecht) ist nicht möglich; der Masseverwalter könnte erst von dem durch die Ausübung des Gestaltungsrechts geschaffenen, dann aber beiderseits noch nicht erfüllten Rechtsverhältnis zurücktreten. Entscheidungstexte 4 Ob 542/92 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Ein Erfüllungsverlangen nach § 21 Abs 1 KO liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Masseverwalter gleichzeitig mit der Leistungsaufforderung zum Ausdruck bringt, daß nach seiner Auffassung der Gemeinschuldner den Vertrag bereits voll erfüllt habe, § 21 KO somit nicht anwendbar sei und er, der Masseverwalter, deshalb nicht bereit sei, den Vertrag noch zu erfüllen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Es ist unerheblich, ob sich der Masseverwalter dessen bewußt war, das Wahlrecht nach § 21 Abs 1 KO überhaupt auszuüben, oder ob er insoweit irrige Erwägungen angestellt hat. Entscheidend ist immer, ob vom maßgeblichen Empfängerhorizont her der Vertragspartner der Erklärung bzw dem Verhalten des Masseverwalters entnehmen konnte und mußte, daß dieser von seinem Wahlrecht gemäß § 21 Abs 1 KO Gebrauch machen will. ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Das Wahlrecht steht dem Masseverwalter auch noch dann zu, wenn der Gemeinschuldner den Werkvertrag nur mangelhaft erfüllt und der andere Teil noch keine oder noch nicht vollständige Zahlung auf den vereinbarten Werklohn geleistet hat. Entscheidungstexte 4 Ob 541/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 541/88 Veröff: SZ 61/170 = EvBl 1989/62 S 217 = RdW ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Die vom Masseverwalter gemäß § 21 Abs 1 KO abzugebende Erklärung kann auch ohne Fristsetzung jederzeit abgegeben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 541/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 541/88 Veröff: SZ 61/170 = EvBl 1989/62 S 217 = RdW 1988,452 = RZ 1988/61 S 277 4 Ob 2119/96p Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Die vom Masseverwalter gemäß § 21 Abs 1 KO abzugebende Erklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die an keine bestimmte Form gebunden ist und auch stillschweigend abgegeben werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 541/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 541/88 Veröff: SZ 61/170 = EvBl 1989/62 S 217 = RdW 1988,452 = WBl 1988,439 = RZ ... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter sein Wahlrecht im Sinne des § 21 Abs 1 KO ausgeübt, dann ist es konsumiert und die von ihm abgegebene Erklärung bindend, so daß er sie - außer nach erfolgreicher Anfechtung wegen Irrtums oder sonstiger Willensmängel - einseitig nicht mehr widerrufen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 541/88 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 541/... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1KO §23 Abs1KO §25a
Rechtssatz: Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht ab... mehr lesen...
Die Firma Jakob R, Inhaberin Josefine R, führte über Auftrag des Beklagten an dessen Haus in K, A-Straße 68 a, Arbeiten durch. Laut Schlußrechnung vom 11. Mai 1971 betrag der Werklohn 42.000 S, wovon 20.000 S vom Beklagten bereits bezahlt waren. Die Arbeiten wurden mangelhaft durchgeführt. Im Zuge des Rechtsstreites wurde außer Streit gestellt, daß dem Beklagten für die festgestellten Mängel ein Preisminderungsanspruch von 6000 S und eine Gegenforderung von 4070.20 S für die Reparatur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1170KO §21 Abs1
Rechtssatz: Ist ein Unternehmer in Konkurs verfallen, der Masseverwalter aber in einen vom ihm abgeschlossenen Werkvertrag eingetreten, ist der Masseverwalter auch verpflichtet, für die Behebung von gerügten Mängeln Sorge zu tragen; bis zur gehörigen Erfüllung des Vertrages durch Behebung dieser Mängel ist der Besteller, von Schikane abgesehen, auch dem Masseverwalter gegenüber berechtigt, die gesamte Gegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170KO §21 Abs1
Rechtssatz: Eintritt des Masseverwalters in den Prozeß bedeutet, daß er Vertragserfüllung verlangt. Entscheidungstexte 5 Ob 101/71 Entscheidungstext OGH 12.05.1971 5 Ob 101/71 Veröff: SZ 44/69 6 Ob 699/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 6 Ob 699/76 5... mehr lesen...
Norm: KO §21 Abs1
Rechtssatz: Solange der Ratenkäufer nicht alle Raten bezahlt hat und ihm das vorbehaltene Eigentum nicht übertragen wurde, ist der Vertrag nicht vollständig erfüllt. Entscheidungstexte 6 Ob 132/66 Entscheidungstext OGH 13.07.1966 6 Ob 132/66 Veröff: EvBl 1967/13 S 18 5 Ob 123/70 Entscheidungstext OGH 27.05.... mehr lesen...