RS OGH 1966/7/13 6Ob132/66, 5Ob123/70

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Veröffentlicht am 13.07.1966
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Norm

KO §21 Abs1

Rechtssatz

Solange der Ratenkäufer nicht alle Raten bezahlt hat und ihm das vorbehaltene Eigentum nicht übertragen wurde, ist der Vertrag nicht vollständig erfüllt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0064534

Dokumentnummer

JJR_19660713_OGH0002_0060OB00132_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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