RS OGH 1999/3/25 15R38/99i

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Norm

KO §21 Abs1
ABGB §167

Rechtssatz

Der Vertrag ist iSd § 21 Abs.1 KO "vollständig erfüllt", wenn der Werkvertrag zwar mangelhaft erfüllt ist, aber nur unwesentliche und unbehebbare Mängel vorliegen, die lediglich eine Minderung des Entgelts zur Folge haben können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000312

Dokumentnummer

JJR_19990325_OLG0009_01500R00038_99I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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