RS OGH 2012/3/29 4Ob541/88, 8Ob45/09i, 9Ob63/11x

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Veröffentlicht am 12.07.1988
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Norm

KO §21 Abs1

Rechtssatz

Das Wahlrecht steht dem Masseverwalter auch noch dann zu, wenn der Gemeinschuldner den Werkvertrag nur mangelhaft erfüllt und der andere Teil noch keine oder noch nicht vollständige Zahlung auf den vereinbarten Werklohn geleistet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064553

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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