Norm
KO §21 Abs1Rechtssatz
Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (§ 53 KO).Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des Paragraph 21, Absatz eins, letzter Fall KO oder nach jener des Paragraph 23, Absatz eins, KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (Paragraph 53, KO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064537Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.11.2014