RS OGH 2014/10/9 5Ob311/81, 8Ob157/99t, 8Ob71/02b, 9Ob59/08d, 6Ob208/13a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1983
beobachten
merken

Norm

KO §21 Abs1
KO §23 Abs1
KO §25a

Rechtssatz

Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (§ 53 KO).Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des Paragraph 21, Absatz eins, letzter Fall KO oder nach jener des Paragraph 23, Absatz eins, KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (Paragraph 53, KO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064537

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten