Die Beschwerdeführerin ist eine OHG. Sie betreibt eine Apotheke. Im Jahr 1991 erwarb Mag. Marianne T vom Gesellschafter Mag. Richard S einen Gesellschaftsanteil an der Beschwerdeführerin (im Ausmaß von 10%) um den Kaufpreis von 1 Mio S. In der für Mag. Marianne T erstellten Ergänzungsbilanz zur Bilanz der Beschwerdeführerin wurde ausgewiesen: "Firmenwert Kaufpreis 1/10 Apotheke Anteil 1.000.000,-- - Kapital I -80.000,-- 920.000,-- Normalabschreibung -... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Nutzungsdauer eines Mietrechtes ist durch die voraussichtliche Dauer des Bestandverhältnisses begrenzt; auf die voraussichtliche Vertragsdauer ist auch bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnissen abzustellen (Hinweis E 25. April 2002, 99/15/0255). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §46;EStG 1988 §6 Z2;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich schon mehrfach zur Frage der Absetzbarkeit des in der Konzession einer öffentlichen Apotheke bestehenden Wirtschaftsgutes nach der Rechtslage seit dem Inkrafttreten des EStG 1988 geäußert (Hinweis E 26. Februar 2003, 97/13/0155; E 26. Juli 2... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine im Jahr 1983 von den Ehegatten Josefa und Johann G gegründete GmbH & Co Kommanditgesellschaft. Aus der den Steuererklärungen 1986 angeschlossenen Bilanz zum 31. Dezember 1986 und dem Anlagenverzeichnis 1986 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin ein als "Einkaufszentrum" bezeichnetes Gebäude (Herstellungskosten: 9,514.609 S) sowie den "Parkplatz M" zum 1. November 1986 (213.252 S) ins Betriebsvermögen aufgenommen und von den Her... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0169 E 28. Mai 2002 RS 4 Stammrechtssatz Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann nicht mathematisch genau ermittelt werden; es ist eine Schätzung vorzunehmen, bei der sowohl Umstände zu berücksichtigen sind, die durch die Art des Wirtschaftsgutes bedingt sind, als auch solche, die sich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §7 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0141 E 17. November 1992 VwSlg 6729 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die Dauer seiner technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Die technische Abnutzung ist der materiell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer obliegt dem Steuerpflichtigen; die Behörde darf davon abweichen, wenn sich die Schätzung des Abgabepflichtigen als unzutreffend erweist. Von der einmal gewählten Nutzungsdauer kann nur wegen Änderung der Nutzung abgegangen werden, oder wenn die Schätzung auf eine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erzielten in den Streitjahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem im Jahr 1996 erworbenen Mietobjekt in Wien, L.-Gasse 4. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage der AfA bei der Ermittlung der Vermietungseinkünfte bildet den Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Begründung: zu den Bescheiden über die Einkünftefeststellung für die Jahre 1996 und 1997 enthielt den Hinweis, dass die geltend gemachte AfA von 2 % nur dann zulässi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Methode des Sachwertverhältnisses). Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Juni 1987 hatte der Beschwerdeführer die Liegenschaft in Wien, S-Allee, mit einem darauf befindlichen Miethaus geschenkt erhalten; weiters war er Miteigentümer der Liegenschaft in Wien, N-Gasse. Das zuständige Finanzamt stellte den auf den Beschwerdeführer entfallenden Anteil der von der Miteigentümergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft in Wien, N-Gasse, erzielten Einkü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0082 E 10. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Bei alten Gebäuden, die in Massivbauweise errichtet sind, können auch Nutzungszeiten von (insgesamt) 200 und mehr Jahren gerechtfertigt sein; es entscheidet nicht das Alter, sondern der Bauzustand des Gebäudes (Hinweis auf E 15.6.1971, 918... mehr lesen...
Hermine B., Helmut M., Albert A. und Margaretha L. (Beschwerdeführerin) schlossen am 30. März 2000 unter der Überschrift "Wohnungseigentumsvertrag" eine Vereinbarung mit folgendem auszugsweisen Inhalt ab: "I. Die Vertragsparteien sind jeweils grundbücherliche Alleineigentümer von materiellen Anteilen an der Liegenschaft EZ. 121 Grundbuch Innere Stadt (KG. 56537 Salzburg) Bezirksgericht Salzburg, und zwar wie folgt: B-LNR 6: Hermine B materieller Anteil A B-LNR 3: Helmut M. materiell... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1940;GrEStG 1955 §7 Abs1;GrEStG 1987 §3 Abs2;
Rechtssatz: § 7 Abs 1 GrEStG 1955 - Vorbild des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 - hat gegenüber dem GrEStG 1940 eine entscheidende Änderung erfahren (Hinweis E 19. September 2001, 2001/16/0402, 0403). Damit wurde klargestellt, dass nur die Teilung eines Grundstücks (ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in S ein Hotel, dessen Gewinn er gemäß § 5 EStG ermittelt. Im Anlageverzeichnis des Wirtschaftsjahres 1992/1993 (Bilanzstichtag 31. Oktober) wurden unter der Bezeichnung "Anlagegüter Leasinggeschäft" Zugänge mit Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt S 1,958.048,-- ausgewiesen. Von diesen Anschaffungskosten machte der Beschwerdeführer einen Investitionsfreibetrag von 30 % und unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann nicht mathematisch genau ermittelt werden; es ist eine Schätzung vorzunehmen, bei der sowohl Umstände zu berücksichtigen sind, die durch die Art des Wirtschaftsgutes bedingt sind, als auch solche, die sich aus der besonderen Nutzungs- (Verwendungs-) form im Betrieb ergeben. Maßgebend ist so... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer des Wirtschaftsgutes oder anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes. Unmaßgebend ist etwa, ob beabsichtigt ist, das Wirtschaftsgut vor dem Ende... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, mit Bestandsvertrag vom 11. Mai 1979 habe Frau S. an Herrn K. ein Grundstück um einen jährlichen Mietzins von 70.000 S vermietet. Das am 1. Juli 1979 begonnene, ins Grundbuch einverleibte, Bestandsverhältnis sei auf die Dauer von 90 Jahren abgeschlossen worden. Es ende daher am 30. Juni 2069. In der Folge habe Herr K., der bisher ein Einzelunternehmen betrieben habe, das Grundstück an die K. GmbH (unter)verpachtet (Vertrag vom 2. Ok... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe. Im Jahre 1995 eröffnete sie eine Facharztpraxis in angemieteten Räumlichkeiten. Die Bestimmungen des Mietvertrages - soweit für das Verfahren von Bedeutung - lauten: "Untermietvertrag Abgeschlossen am unten angesetzten Tage zwischen 1. Firma A. GmbH als Untervermieterin - im Folgenden kurz Vermieterin genannt - einerseits, und 2. ... (Beschwerdeführerin), als Untermieterin - im Folgenden kurz Mieterin ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Spekulative Annahmen über zukünftige, die Nutzungsdauer allenfalls beeinflussende Verhältnisse sind nicht in der Lage, die Berücksichtigung einer kürzeren Nutzungsdauer zu rechtfertigen (Hinweis E 17. November 1992, 92/14/0141). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (Hinweis E 17. November 1992, 92/14/0141). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999150255.X03 Im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §6;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0122 E 5. Oktober 1993 VwSlg 6816 F/1993 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Abnutzbar sind Wirtschaftsgüter, die einem Werteverzehr unterliegen; der Werteverzehr kann technisch, wirtschaftlich oder auch zeitlich bedingt sein (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkomm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach der insofern einheitlichen Literatur und Judikatur sind Investitionen des Mieters auf die voraussichtliche Nutzungsdauer, höchstens auf die voraussichtliche Mietdauer abzuschreiben (Hinweis Doralt, EStG4, § 7, Tz. 65, Mieterinvestitionen). Ist der Mietvertrag demnach auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, dann ist für die Abschrei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für unkörperliche Wirtschaftsgüter wie Bestandsrechte kommt die durch Zeitablauf bedingte Wertminderung zum Tragen. Ein Bestandsrecht an einem Grundstück ist in diesem Sinne auch nicht vergleichbar mit körperlichen Wirtschaftsgütern, die durch Entmodung oder wirtschaftlichen Fortschritt gegebenenfalls einem ras... mehr lesen...
Anlässlich eines Rechtsmittelverfahrens stellte die belangte Behörde fest, dem Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bautechniker sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt erzielt, seien auf Grund eines Autounfalls mit in Rechtskraft erwachsenen Urteilen Beträge zugesprochen worden, die ihm zum Teil in den Streitjahren von der Versicherung seines Unfallgegners (idF nur mehr: Versicherung) ausbezahlt worden seien. Anlässlich eines Rechtsmittelv... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1295;EStG 1972 §4;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §4;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Schadenersatz eines - mit dem Bauausführer nicht identen - Dritten (hier Versicherung) für unfallbedingte Mehrkosten eines Hausumbauses beruht auf einem rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Titel, der auch steuerlich ges... mehr lesen...
Aus den beiden Beschwerden und den ihnen angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer, zwei Brüder, waren je zur Hälfte Eigentümer der aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft EZ 2379 Grundbuch 63103 Geidorf mit einer Gesamtfläche von 23.294 m2. Zwei der Grundstücke waren je mit einem Gebäude bebaut (Hgasse 74 und H-gasse 76). Der Zweitbeschwerdeführer schloss am 11. August 1998 mit dem Masseverwalter im Konkurs... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1940;GrEStG 1955 §2;GrEStG 1955 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0403
Rechtssatz: § 7 Abs 1 GrEStG 1955 hat durch die Änderung der Überschrift eine entscheidende Abweichung gegenüber dem dGrEStG 1940 aufgewiesen. "Um jeden Z... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer (Mag. E.G.) und die Drittbeschwerdeführerin (E.M., früher E.G., früher E.B.), die gemeinsam die als "Zweitbeschwerdeführerin" einschreitende GesbR bilden, hatten gemeinsam im Jahr 1989 von der P-GesmbH eine Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus in der R-Gasse in Wien XI gekauft und verfügten auch über anderen gemeinsamen Liegenschaftsbesitz. Der am 7. Dezember 1989 vom Erstbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführerin unterzeichnete Kaufvertrag über die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als Rechtsanwalt und gerichtlich beeideter Dolmetscher. Zur Umsatz- und Einkommensteuer 1989 und 1990 wurde der Beschwerdeführer erklärungsgemäß veranlagt. Nach Einreichung der Umsatz- und Einkommensteuererklärung samt Beilagen für das Jahr 1991 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter anderem, die erklärten Aufwendungen für Klientenbesprechungen (rund S 20.000,--) aufzugliedern, bezüglich der "Raumkosten Dolme... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Pkw - ex post betrachtet - auch nach Ablauf der geschätzten Nutzungsdauer noch im Betrieb Verwendung findet, ist allein noch kein Grund, (rückwirkend) von einer längeren Nutzungsdauer auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995130292.X03 ... mehr lesen...