RS Vwgh 2002/5/28 98/14/0169

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer des Wirtschaftsgutes oder anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes. Unmaßgebend ist etwa, ob beabsichtigt ist, das Wirtschaftsgut vor dem Ende der Nutzungsdauer zu verkaufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140169.X03

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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