RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Nutzungsdauer eines Mietrechtes ist durch die voraussichtliche Dauer des Bestandverhältnisses begrenzt; auf die voraussichtliche Vertragsdauer ist auch bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnissen abzustellen (Hinweis E 25. April 2002, 99/15/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140119.X01

Im RIS seit

15.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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