Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der V. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Über eine für den Zeitraum 1994 bis 1997 bei der V. GesmbH durchgeführte Lohnsteuerprüfung hielt der Prüfer in seinem Bericht vom 23. September 1998 fest, dass Ing. G.L. mit Vertrag vom 20. Jänner 1994 für zwei Jahre befristet nach Singapur entsendet worden sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0098 E 28. Juni 2006
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0098 E 28. Juni 2006
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Europea... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung sowie der Vertrieb von Bauplatten und Bauplattensystemen ist, erwarb im Jahr 1995 ein in Tschechien gelegenes Werk zur Herstellung von zementgebundenen Holzplatten. Um die Produktionsweise des Werks westlichen Standards anzupassen, wurden umfangreiche Adaptierungsarbeiten vorgenommen, zu deren Überwachung und Koordinierung die Dienstnehmer JS und HM nach Tschechien entsandt wurden. Im Zuge einer den Zeitraum 1. Jä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung sowie der Vertrieb von Bauplatten und Bauplattensystemen ist, erwarb im Jahr 1995 ein in Tschechien gelegenes Werk zur Herstellung von zementgebundenen Holzplatten. Um die Produktionsweise des Werks westlichen Standards anzupassen, wurden umfangreiche Adaptierungsarbeiten vorgenommen, zu deren Überwachung und Koordinierung die Dienstnehmer JS und HM nach Tschechien entsandt wurden. Im Zuge einer den Zeitraum 1. Jä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Persona... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Persona... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof in H. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Februar 1993 wurde der Gasthof durch einen Brand - verursacht durch Zündeleien des Sohnes des Beschwerdeführers - fast zur Gänze zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es 1994 zu finanziellen Problemen. Laut Aufstellung der Hausbank waren zur Fertigstellung noch rd. S 3,4 Mio. notwendig. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 (welches u.a. an den Beschwerdeführer, das Amt der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof in H. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Februar 1993 wurde der Gasthof durch einen Brand - verursacht durch Zündeleien des Sohnes des Beschwerdeführers - fast zur Gänze zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es 1994 zu finanziellen Problemen. Laut Aufstellung der Hausbank waren zur Fertigstellung noch rd. S 3,4 Mio. notwendig. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 (welches u.a. an den Beschwerdeführer, das Amt der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gasthof in H. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Im Februar 1993 wurde der Gasthof durch einen Brand - verursacht durch Zündeleien des Sohnes des Beschwerdeführers - fast zur Gänze zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus kam es 1994 zu finanziellen Problemen. Laut Aufstellung der Hausbank waren zur Fertigstellung noch rd. S 3,4 Mio. notwendig. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1994 (welches u.a. an den Beschwerdeführer, das Amt der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Hilfsbedürftigkeit auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen und zwar unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (Hinweis E 10. September 1998, 96/15/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Hilfsbedürftigkeit auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen und zwar unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (Hinweis E 10. September 1998, 96/15/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei bezahlt sowohl ihren Angestellten als auch ihren Arbeitern Bezüge, die über jenen des anzuwendenden Kollektivertrages liegen. Sie schloss mit dem Betriebsrat am 24. November 1997 eine Betriebsvereinbarung betreffend eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch Errichtung einer "Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15 EStG" sowie durch den Beitritt zu einer Pensionskasse. Diese Betriebsvereinbarung lautet auszugsweise wie folgt: "... Zukunfts... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei bezahlt sowohl ihren Angestellten als auch ihren Arbeitern Bezüge, die über jenen des anzuwendenden Kollektivertrages liegen. Sie schloss mit dem Betriebsrat am 24. November 1997 eine Betriebsvereinbarung betreffend eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch Errichtung einer "Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15 EStG" sowie durch den Beitritt zu einer Pensionskasse. Diese Betriebsvereinbarung lautet auszugsweise wie folgt: "... Zukunfts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Beachte Besprechung in:ARD 5522/13/2004; ASok 10/2004, 347-351; ZAS 1/2005, 4-10; Versicherungsrundschau 9/2004, Blg. 1-3; ASok 10/2015, S 362-371;
Rechtssatz: Keine arbeitsrechtliche Vorschrift verbietet es dem Arbeitgeber, die Einrichtung einer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z18 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Beachte Besprechung in:ARD 5522/13/2004; ASok 10/2004, 347-351; ZAS 1/2005, 4-10; Versicherungsrundschau 9/2004, Blg. 1-3; ASok 10/2015, S 362-371;
Rechtssatz: Keine arbeitsrechtliche Vorschrift verbietet es dem Arbeitgeber, die Einrichtung einer... mehr lesen...
Mit einer als "Schenkungsvertrag Einräumung des Fruchtgenusses" überschriebenen Vereinbarung schenkte die Erstbeschwerdeführerin ihrer Tochter, der Zweitbeschwerdeführerin, die Liegenschaft EZ. 694, Grundbuch Oberdöbling. Im Punkt VIII. der Vertragsurkunde räumte die Zweitbeschwerdeführerin ihrer Mutter die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich des gesamten Geschenkgegenstandes ein. In diesem Vertragspunkt wurde auch festgehalten, dass eine näher bezeichnete Wohnung die E... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie dem Erkenntnis vom 18.7.2002, 2002/16/0100, zu entnehmen ist, unterliegen Schenkungen unter dem Vorbehalt des Fruchtgenusses nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, sind aber als Schenkungen unter einer Auflage gemäß § 3 A... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 17 EStG 1988 auf einen Teil der von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Essenbons im Wert von 20 S pro Stück strittig. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid habe die Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer im Kalenderjahr 1995 Essenbons im Gesamtwert von 1,114.760 S und im Kalenderjahr 1996 von 1,075.640 S ausgegeben. Die Beschwerdeführerin habe im Verwaltungsverfahren die Ansicht... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 17 EStG 1988 auf einen Teil der von der Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer ausgegebenen Essenbons im Wert von 20 S pro Stück strittig. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid habe die Beschwerdeführerin an ihre Arbeitnehmer im Kalenderjahr 1995 Essenbons im Gesamtwert von 1,114.760 S und im Kalenderjahr 1996 von 1,075.640 S ausgegeben. Die Beschwerdeführerin habe im Verwaltungsverfahren die Ansicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Befreiungsbestimung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 ist eindeutig nur der geldwerte Vorteil in Form des Naturalbezuges der Kost bzw. Verköstigung am Arbeitsplatz (etwa in betriebseigenen Kantinen) von ihr umfasst. Diese Beurteilung findet auch in dem Erkenntnis des Verfass... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen im Erlass des BMF vom 14. Dezember 1994, AÖFV Nr. 9/1995, kommt keine normative Bedeutung zu (Hinweis E 8. Mai 2003, 99/15/0101). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ErlassVe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut der Befreiungsbestimung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 ist eindeutig nur der geldwerte Vorteil in Form des Naturalbezuges der Kost bzw. Verköstigung am Arbeitsplatz (etwa in betriebseigenen Kantinen) von ihr umfasst. Diese Beurteilung findet auch in dem Erkenntnis des Verfass... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z17;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen im Erlass des BMF vom 14. Dezember 1994, AÖFV Nr. 9/1995, kommt keine normative Bedeutung zu (Hinweis E 8. Mai 2003, 99/15/0101). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ErlassVe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...