Die in Wien wohnhafte Beschwerdeführerin erwarb 1966 um etwa S 56.000 von ihrem Vater die Hälfte einer Liegenschaft im Ort S. in Oberösterreich und räumte ihren Eltern ein lebenslanges unentgeltliches Fruchtgenussrecht daran ein. Im Oktober 2000 erwarb sie von ihrer Mutter, auf die das Eigentum an der anderen Liegenschaftshälfte übergegangen war, fünf Sechstel dieser Liegenschaftshälfte um S 160.000 unter Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes. Das letzte Zw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z2; EStG 1972 §2 Abs2; EStG 1972 §2 Abs3; EStG 1972 §3; EStG 1988 §3 Abs1 Z15 lita; EStG 1988 §3; EStG 1972 § 18 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 18 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19; EStG 1988 §3 Abs1 Z15 lita; EStG 1988 §78 Abs1; EStG 1988 § 19 heute EStG 1988 § 19 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 19 gültig von 01.07.2022 bis 19.07.2022 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15 lita;FamLAG 1967 §41 Abs4 litc; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden GmbH für den Zeitraum Jänner 2004 bis Dezember 2008 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2006 zweimal jeweils 300 EUR für Zukunftssicherungsmaßnahmen ihrer Arbeitnehmer steuerfrei belassen sowie in den Jahren 2007 und 2008 an Dienstnehmer bisher nicht versteuerte "Werbezahlungen" geleistet habe. Der steuerfreie Höchstbetrag für Zukunftssicherungsmaßnahmen pro Arbeitnehmer in Höhe von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z20; EStG 1988 §3 Abs1 Z21; ASVG § 49 heute ASVG § 49 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ASVG § 49 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2024 zuletzt... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Bescheid der beschwerdeführenden Versicherungsanstalt vom 20. Juni 2011 wurde ausgesprochen, dass die mitbeteiligte Partei verpflichtet sei, für den Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2009 EUR 85.973,61 an Sozialversicherungsbeiträgen sowie Verzugszinsen in der Höhe von EUR 9.946,14 - in Summe EUR 95.919,75 - nachzuzahlen. Begründend führte die beschwerdeführende Versicherungsanstalt - soweit für das weitere Verfahren relevant - aus, die mitbeteiligte Par... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1; EStG 1988 §3 Abs1 Z21; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt ge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Mai 2012 schrieb der Magistrat der Stadt I der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag vor. Mit Bescheid vom 4. Mai 2012 schrieb der Magistrat der Stadt römisch eins der beschwerdeführenden Partei für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag vor. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Sie machte im Wesentlichen ge... mehr lesen...
Index: 12/03 Entsendung ins Ausland32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AZHG 1999 §1; EStG 1988 §20 Abs2; EStG 1988 §3 Abs1 Z24 idF 1999/I/106; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab ... mehr lesen...
Im Jahr 2008 war der Beschwerdeführer, dessen Familienwohnsitz sich in Salzburg befindet, in seiner Funktion als Offizier des österreichischen Bundesheeres elf Monate im Auslandseinsatz in Zypern. In der Arbeitnehmerveranlagung 2008 beantragte er in diesem Zusammenhang die Anerkennung der Kosten von regelmäßigen Familienheimfahrten von Nicosia nach Salzburg als Werbungskosten. Im Einkommensteuerbescheid berücksichtigte das Finanzamt diese Werbungskosten nicht. Zur Begründung: führte es... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15; EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litd; EStG 1988 §3 Abs1 Z11; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geä... mehr lesen...
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 bezog das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid vom 4. Juni 2007 u.a. von der Pensionsversicherungsanstalt rückbezahlte Pflichtbeiträge in Höhe von rund 19.700 EUR als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in die Einkommensermittlung ein. In der dagegen eingebrachten Berufung machte der Mitbeteiligte geltend, dass die refundierten Pensionsbeiträge mit seiner gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 steuerbefreiten Auslandstätigkeit als Entwic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z4 litc; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Der im Jahr 1937 geborene, in Österreich ansässige Mitbeteiligte bezieht neben seiner inländischen Pension eine Rente aus der Schweiz, die er in der Einkommensteuererklärung 2005 mit 1.642,40 EUR auswies. Aufgrund eines Vorhaltes brachte der Mitbeteiligte vor, er beziehe seit 1995 wegen eines schweren Arbeitsunfalles in der Schweiz von der Eidgenössischen Invalidenversicherung eine kombinierte Unfallrente, die in Österreich teilweise steuerfrei sei. Da er durch den Unfall für seinen B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z16a; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Die betriebliche Tätigkeit der beschwerdeführenden GmbH besteht darin, Kartenspielertische "zur Verfügung" zu stellen. Zur Abwicklung des Spiels beschäftigt sie Dienstnehmer, die als "Spielleiter" tätig sind. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 2001 bis 2005 stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin im Dienstvertrag mit den Spielleitern ein garantiertes Trinkgeld vereinbart habe. Der als Arbeitslohn versteuerte Betrag sei im Vergleich zu dem als Trin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z16b idF 2007/I/045;RGV 1955 §75 Abs1 idF 1990/447; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem in Kopie vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist seit vielen Jahren als Unteroffizier des Österreichischen Bundesheeres im Fernmeldeaufklärungsdienst beschäftigt. Der Sitz seiner Heeresdienststelle ist in Wien eingerichtet. Sein Arbeitsplatz befindet sich in einer Außenstelle in D. Der angefochtene Bescheid führt aus, es habe seinerzeit der Gepflogenheit entsprochen, dass die Mitarbeiter des Fernmeldeau... mehr lesen...
Mit dem auf Grund eines Devolutionsantrages ergangenen Bescheid vom 22. Dezember 2006 setzte die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer für das Jahr 2003 zu entrichtende Einkommensteuer fest. Sie ging - abweichend von der Abgabenerklärung des Beschwerdeführers - von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe von 10.781 EUR und von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 4.675,32 EUR aus, was zuzüglich der Pensionseinkünfte des Beschwerdeführers lt. Mitteilung der Sozialver... mehr lesen...
Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer stand im Streitjahr 2003 beginnend ab 1. Februar 2003 in einem Dienstverhältnis zu einem deutschen Arbeitgeber, wobei als Einsatzort Villach vereinbart war. Vom 5. Mai bis 30. November 2003 wurde er im Rahmen des Projektes "Verbesserung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung der Stadt Tetovo - Machbarkeitsstudie" nach Tetovo/Mazedonien entsendet. Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 2003 nicht streitgegenständliche Inlandseinkünft... mehr lesen...
Der in Österreich ansässige Mitbeteiligte war im Streitjahr 2007 bei einem Schweizer Bauunternehmen tätig, für das er seit Oktober 2006 auf einer Tunnelbaustelle in der Schweiz als Maschinist arbeitet. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 30. Juli 2007 Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2007 in Höhe von 6.000 EUR mit der Begründung: fest, dass der Mitbeteiligte durch die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz ab 1. Jänner 2007 in Österreich steuerpflicht... mehr lesen...
Der in Österreich wohnhafte Mitbeteiligte stand im Streitjahr ab 1. April 2006 als Grenzgänger in einem Dienstverhältnis zu einem deutschen Arbeitgeber. Vom 2. November 2006 bis 22. Dezember 2006 wurde der Mitbeteiligte von seinem deutschen Arbeitgeber zur Dienstverrichtung in die USA entsandt, um dort Webmaschinen in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 beantragte der Mitbeteiligte, seine für die Zeit der Dienstverrichtung in den USA bezogen... mehr lesen...
Der in Österreich ansässige Mitbeteiligte war im Streitjahr in der Schweiz bei der S-AG, deren Geschäftsgegenstand die Entwicklung und Herstellung von Präzisionsfräsmaschinen ist, als Monteur tätig. Er war im Streitjahr auch außerhalb der Schweiz und zwar in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Frankreich und Taiwan mit der Montage und Inbetriebnahme von Präzisionsfräsmaschinen beschäftigt. Das Finanzamt unterzog die Einkünfte des Mitbeteiligten zur Gänze der Einkommenst... mehr lesen...
Der in Österreich wohnhafte Mitbeteiligte stand im Streitjahr in einem Dienstverhältnis zu einem Schweizer Arbeitgeber, der Schienenfahrzeuge entwickelt. An 118 Tagen des Streitjahres übte der Mitbeteiligte seine Arbeit in der Schweiz wie ein Grenzgänger aus, an 103 Tagen wurde er von seinem Arbeitgeber zur Dienstverrichtung nach Italien entsendet, davon übte er ununterbrochen an 38 Arbeitstagen in der Zeit vom 17. März bis 7. Mai 2005 eine Tätigkeit aus, die abgesehen davon, dass de... mehr lesen...
Der in Österreich wohnhafte Mitbeteiligte stand in den Streitjahren 2001 bis 2003 in einem Dienstverhältnis zu einem Schweizer Arbeitgeber und wurde von diesem in verschiedene europäische und asiatische Länder zur Montage und Inbetriebnahme von Strickmaschinen entsandt. Das Finanzamt unterzog die vom Mitbeteiligten im Rahmen seiner Auslandstätigkeiten erzielten Einkünfte der Einkommensteuer. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beschäftigte in den Streitjahren 2006 und 2007 Dienstnehmer, die sie ihrem deutschen Mutterunternehmen projektbezogen zur Errichtung von Anlagen im Ausland zur Verfügung stellte (Personalgestellung). Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der Beschwerdeführerin erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch den Stadtrat der mitbeteiligten Gemeinde erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für die Jahre 2006 und 2007 ab. Die bela... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1; EStG 1988 §16 Abs1 Z6; EStG 1988 §26 Z5; EStG 1988 §3 Abs1 Z21; StGG Art2; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6; EStG 1988 §26 Z5; EStG 1988 §3 Abs1 Z21; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geände... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Angestellter der ÖBB Dienstleistungs GmbH. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte setzt sich - bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel - aus den Wegstrecken von der Wohnung zur Bushaltestelle (1 km), Bushaltestelle bis Bahnhof K (öffentliches Verkehrsmittel - Bus, 6 km), Bahnhof K bis Bahnhof V (öffentliches Verkehrsmittel - Bahn, 38 km), Bahnhof V bis Arbeitsstätte (2 km) zusammen und beträgt insgesamt 47 km. Die Fahrtkosten - im Falle der Benützun... mehr lesen...