Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Zusammenhang mit der Planung und Montageüberwachung von Heizungs- und Lüftungsanlagen Dienstnehmer für mehrere Monate nach Deutschland entsendet und die Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfrei zur Auszahlung gebracht. Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Zusammenhang mit der Planung und Montageüberwachung von Heizungs- und Lü... mehr lesen...
Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die beschwerdeführende GmbH im Jahr 1995 einen ihren Dienstnehmer (P.K.) ihrer deutschen Schwestergesellschaft gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe des P.K. bei der deutschen Gesellschaft bestand in der Erbringung von Planungsleistungen für Aufträge dieser Gesellschaft zur Anlagenerrichtung im Ausland (u.a. China, Saudi Arabien, Indonesien). P.K. hat diese Planungsarbeiten ausschließlich in Deutschland geleis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Auch bei der Anlagenerrichtung durch inländische Unternehmen setzt die Anwendung der Steuerbefreiung (Hinweis § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988) die körperliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Ausland (insoweit deutlicher die im § 3 Z 14a EStG 1972 gebrauchte Formulierung) voraus. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das EStG 1988 verwendet den Begriff der "Auslandstätigkeit" sowohl in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers (im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Dauer des Auslandseinsatzes) als auch in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitgebers, um jene Tätigkeiten zu umschreiben, die vom Begünstigungstatbestand erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10 litb;
Rechtssatz: In § 3 Abs. 1 Z 10 lit b EStG 1988 werden gleichrangig zur Bauausführung weitere Tätigkeiten genannt, für welche die Steuerbegünstigung gleichfalls zustehen soll. Auch aus der Entstehungsgeschichte der strittigen Bestimmung ist nicht abzuleiten, dass nur jene inländischen Arbeitgeber gefördert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Auch bei der Anlagenerrichtung durch inländische Unternehmen setzt die Anwendung der Steuerbefreiung (Hinweis § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988) die körperliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Ausland (insoweit deutlicher die im § 3 Z 14a EStG 1972 gebrauchte Formulierung) voraus. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das EStG 1988 verwendet den Begriff der "Auslandstätigkeit" sowohl in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers (im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Dauer des Auslandseinsatzes) als auch in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitgebers, um jene Tätigkeiten zu umschreiben, die vom Begünstigungstatbestand erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10 litb;
Rechtssatz: In § 3 Abs. 1 Z 10 lit b EStG 1988 werden gleichrangig zur Bauausführung weitere Tätigkeiten genannt, für welche die Steuerbegünstigung gleichfalls zustehen soll. Auch aus der Entstehungsgeschichte der strittigen Bestimmung ist nicht abzuleiten, dass nur jene inländischen Arbeitgeber gefördert... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der V. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der römisch fünf. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Über eine für den Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der V. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin der römisch fünf. GesmbH, mit welcher sie als übernehmende Gesellschaft mit Generalversammlungsbeschluss vom 28. April 2000, im Firmenbuch eingetragen am 24. Mai 2000, verschmolzen worden ist. Über eine für den Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0098 E 28. Juni 2006
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0098 E 28. Juni 2006
Rechtssatz: Die Steuerbegünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 stellt jedenfalls dann nicht darauf ab, dass ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet, wenn eine Personalgestellung vorliegt. Europea... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung sowie der Vertrieb von Bauplatten und Bauplattensystemen ist, erwarb im Jahr 1995 ein in Tschechien gelegenes Werk zur Herstellung von zementgebundenen Holzplatten. Um die Produktionsweise des Werks westlichen Standards anzupassen, wurden umfangreiche Adaptierungsarbeiten vorgenommen, zu deren Überwachung und Koordinierung die Dienstnehmer JS und HM nach Tschechien entsandt wurden. Im Zuge einer den Zeitraum 1.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung sowie der Vertrieb von Bauplatten und Bauplattensystemen ist, erwarb im Jahr 1995 ein in Tschechien gelegenes Werk zur Herstellung von zementgebundenen Holzplatten. Um die Produktionsweise des Werks westlichen Standards anzupassen, wurden umfangreiche Adaptierungsarbeiten vorgenommen, zu deren Überwachung und Koordinierung die Dienstnehmer JS und HM nach Tschechien entsandt wurden. Im Zuge einer den Zeitraum 1.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Persona... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Persona... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita; EStG 1988 §3 Abs1 Z6; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §8 Abs4; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita; EStG 1988 §3 Abs1 Z6; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §8 Abs4; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita; EStG 1988 §3 Abs1 Z6; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §8 Abs4; EStG 1988 § 3 heute EStG 1988 § 3 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 3 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Hilfsbedürftigkeit auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen und zwar unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit auf Grund der wirtschaftlichen Situation liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen des Steuerpflichtigen noch beides zusammen ausreichen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten (Hinweis E 10. September 1998, 96/15/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Hilfsbedürftigkeit auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen und zwar unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:200015... mehr lesen...