Die Beschwerdeführerin betreibt ein Tanzstudio und ein Tanztheater, woraus sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt. In den Streitjahren erhielt sie von Stadt und Land Subventionen in unbestrittener Höhe. Wie bereits im Administrativverfahren ist im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof strittig, ob jene betriebliche Aufwendungen, die durch die gemäß § 3 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 steuerfreien Subventionen abgedeckt wurden, als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Unter H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 14. September 1988, 86/13/0159, ausgeführt hat, sind Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, bis zu deren Höhe nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 14. September 1988, 86/13/0159, ausgeführt hat, sind Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, bis zu deren Höhe nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt ... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede dem Geschenknehmer auferlegte Leistung, die zwar keine vertragliche Gegenleistung bildet, jedoch die Bereicherung des Bedachten und infolgedessen auch die für die Zuwendung gegebenenfalls zu erhebende Schenkungssteuer, vermindert, zu verstehen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...
Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe für ihren Geschäftsführer P sowie ihre Prokuristen E und H im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei diese Angestellten aus den Lebensversicherungen begünstigt seien. Die jährlichen Prämien seien von der Beschwerdeführerin bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 von 4.000 S jährlich übersteigende Betrag beim jeweiligen Angestellten als steuerp... mehr lesen...
Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe für ihren einzigen Prokuristen Dr. A im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei dieser Angestellte aus den Lebensversicherungen begünstigt sei. Die jährlichen Prämien seien von der Beschwerdeführerin bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Z 20 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 von 4.000 S jährlich übersteigende Betrag bei Dr. A als steuerpflichtig behandelt w... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der S Vertriebs-GmbH, deren Rechtsnachfolgerin die Beschwerdeführerin ist, durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die S Vertriebs-GmbH habe für ihren Geschäftsführer B sowie ihre Prokuristen K, J und L im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei diese Angestellten aus den Lebensversicherungen begünstigt seien. Die jährlichen Prämien seien von der S Vertriebs-GmbH bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Abs 1 Z 15... mehr lesen...
Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe für ihren Geschäftsführer P sowie ihre Prokuristen E und H im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei diese Angestellten aus den Lebensversicherungen begünstigt seien. Die jährlichen Prämien seien von der Beschwerdeführerin bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 von 4.000 S jährlich übersteigende Betrag beim jeweiligen Angestellten als steuerp... mehr lesen...
Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe für ihren einzigen Prokuristen Dr. A im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei dieser Angestellte aus den Lebensversicherungen begünstigt sei. Die jährlichen Prämien seien von der Beschwerdeführerin bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Z 20 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 von 4.000 S jährlich übersteigende Betrag bei Dr. A als steuerpflichtig behandelt w... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der S Vertriebs-GmbH, deren Rechtsnachfolgerin die Beschwerdeführerin ist, durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die S Vertriebs-GmbH habe für ihren Geschäftsführer B sowie ihre Prokuristen K, J und L im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei diese Angestellten aus den Lebensversicherungen begünstigt seien. Die jährlichen Prämien seien von der S Vertriebs-GmbH bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Abs 1 Z 15... mehr lesen...
Rechtssatz: Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen, als auch bei solchen, die dazu nicht befugt sind, vorliegen. Beispielsweise könnte einzelnen Personen der Gruppe "Verkaufspersonal" Prokura erteilt werden. Geschäftsführer könnten im Innenverhältnis nur als Abteilungsleiter tätig werden, während anderen Abteilungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Ungeachtet der Frage, ob Geschäftsführer und Prokuristen (nicht jedoch andere leitende Angestellte) als bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern anzusehen sind, hat die Behörde § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 zu Recht nicht angewandt, wenn der Arbeitgeber nicht für alle Geschäftsführer und Prokuristen Lebensversicherungen abgeschlossen hat. Im RIS seit 19.09.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Ungeachtet der Frage, ob Geschäftsführer und Prokuristen (nicht jedoch andere leitende Angestellte) als bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern anzusehen sind, hat die Behörde § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 zu Recht nicht angewandt, wenn der Arbeitgeber nicht für alle Gesc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen, als auch bei solchen, die dazu nicht befugt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Ungeachtet der Frage, ob Geschäftsführer und Prokuristen (nicht jedoch andere leitende Angestellte) als bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern anzusehen sind, hat die Behörde § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 zu Recht nicht angewandt, wenn der Arbeitgeber nicht für alle Gesc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen, als auch bei solchen, die dazu nicht befugt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Diplomat ("Gesandten-Botschaftsrat") im Auswärtigen Dienst tätig. Er bezog in jedem der Streitjahre u. a. eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Auslandsverwendungszulage (für 1998: 437.508 S). Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundzulage, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Funktionszulage sowie Repräsentationszulage. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren dient die Repräsentationszulage der Bestreitun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Diplomat ("Gesandten-Botschaftsrat") im Auswärtigen Dienst tätig. Er bezog in jedem der Streitjahre u. a. eine nach § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfreie Auslandsverwendungszulage (für 1998: 437.508 S). Diese setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundzulage, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Funktionszulage sowie Repräsentationszulage. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Verwaltungsverfahren dient die Repräsentationszulage der Bestreitun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Steuerpflichtigen als Diplomat bezogene Repräsentationszulage soll dessen Ausgaben für berufliche Einladungen im Haus und außer Haus abgelten, allerdings nicht nur jeweils die Hälfte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z8;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Steuerpflichtigen als Diplomat bezogene Repräsentationszulage soll dessen Ausgaben für berufliche Einladungen im Haus und außer Haus abgelten, allerdings nicht nur jeweils die Hälfte... mehr lesen...