RS Vwgh 2002/7/18 2002/16/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2002
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede dem Geschenknehmer auferlegte Leistung, die zwar keine vertragliche Gegenleistung bildet, jedoch die Bereicherung des Bedachten und infolgedessen auch die für die Zuwendung gegebenenfalls zu erhebende Schenkungssteuer, vermindert, zu verstehen (Hinweis E 3. März 1966, 1455/65; E 16. Oktober 1986, 85/16/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160100.X01

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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