Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0234 98/16/0233
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH liegt das Wesen einer behördlichen Maßnahme (iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG 1987) darin, dass derjenige, den die Maßnahme betrifft, keine Möglichkeit hat, ihr auszuweichen. Eine behördliche Maßnahme ist so geartet,... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 16. September 1993 verstarb Dr. JG. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 20. Juni 1994 war unter den Aktiven unter anderem ein Sparbuch mit einem Guthabensstand von S 3,990.670,46 ausgewiesen. In einem Pflichtteilsübereinkommen vom 4. September 1994 zwischen der erblasserischen Witwe und Alleinerbin WG einerse... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §764;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §764;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Landwirtschaft, für die er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. In den Jahren 1992 und 1993 erhielt er aus Mitteln des Katastrophenfonds (aufgrund des Katastrophenfondsgesetzes 1986 idF BGBl. 647/1992) Entschädigungen für Dürreschäden (1991: 715.356 S; 1992: 369.271 S). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1992 und 1993 fest und behandelte dabei die Entschädigunge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Landwirtschaft, für die er den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. In den Jahren 1992 und 1993 erhielt er aus Mitteln des Katastrophenfonds (aufgrund des Katastrophenfondsgesetzes 1986 idF BGBl. 647/1992) Entschädigungen für Dürreschäden (1991: 715.356 S; 1992: 369.271 S). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1992 und 1993 fest und behandelte dabei die Entschädigunge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 vorliegt, obliegt den Abgabenbehörden (Hinweis E 17.9.1997, 95/13/0034). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X01 ... mehr lesen...
Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Eine Dürre, die zu Schäden iSd § 4 Z 7 KatFG 1986 idF BGBl 1992/647 führt, ist einer Naturkatastrophe gleichzuhalten, bei welcher sich iSd E vom 23.3.1970, 1859/69, die Hilfsbedürftigkeit aus der Betroffenheit vom Ereignis ergibt. European... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit ist auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen, und zwar unabhängig von der Einkommenssituation und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinweis E 23.3.1970, 1859/69). Leistungen aus dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewähr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X05 ... mehr lesen...
Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §4 Abs1;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 vorliegt, obliegt den Abgabenbehörden (Hinweis E 17.9.1997, 95/13/0034). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X01 ... mehr lesen...
Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Eine Dürre, die zu Schäden iSd § 4 Z 7 KatFG 1986 idF BGBl 1992/647 führt, ist einer Naturkatastrophe gleichzuhalten, bei welcher sich iSd E vom 23.3.1970, 1859/69, die Hilfsbedürftigkeit aus der Betroffenheit vom Ereignis ergibt. European... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit ist auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen, und zwar unabhängig von der Einkommenssituation und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinweis E 23.3.1970, 1859/69). Leistungen aus dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewähr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X05 ... mehr lesen...
Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §4 Abs1;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2 Z2 Satz2;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs2;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich verlieren finanzielle Mittel, die einer Person für einen bestimmten Zweck zufließen und von dieser... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/03 Nationalbank
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;NBG 1984 §69 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0001 1 Stammrechtssatz Honorare, die die Österreichische Nationalbank aus Mitteln ihres "Jubiläumsfonds" für ein Forschungsprojekt auszahlt, können nicht als öffentliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2 Z2 Satz2;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs2;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich verlieren finanzielle Mittel, die einer Person für einen bestimmten Zweck zufließen und von dieser... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/03 Nationalbank
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;NBG 1984 §69 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0001 1 Stammrechtssatz Honorare, die die Österreichische Nationalbank aus Mitteln ihres "Jubiläumsfonds" für ein Forschungsprojekt auszahlt, können nicht als öffentliche... mehr lesen...
Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...
Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z5 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Als Leistende im Sinne der Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5 lit a EStG 1972 bzw des § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 kommen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts in Betracht. Unternehmungen, die im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen, haben keine "öffentlichen Mittel" (Hinweis Hofstät... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z5 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Als Leistende im Sinne der Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5 lit a EStG 1972 bzw des § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 kommen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts in Betracht. Unternehmungen, die im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen, haben keine "öffentlichen Mittel" (Hinweis Hofstät... mehr lesen...