Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr nur Einkünfte aus einer Invaliditätspension der PVA der Arbeiter, in der drei Kinderzuschüsse (§ 262 Abs. 1 ASVG) enthalten waren. Er berief gegen den Jahresausgleichsbescheid mit der Begründung: , der Kinderzuschuß hätte steuerfrei gelassen und der Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt werden müssen. Im Laufe des Berufungsverfahrens wurde an Hand der Akten der Familienbeihilfenstelle festgestellt, daß im Jahresausgleichsbescheid zu Unrecht noch de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr nur Einkünfte aus einer Invaliditätspension der PVA der Arbeiter, in der drei Kinderzuschüsse (§ 262 Abs. 1 ASVG) enthalten waren. Er berief gegen den Jahresausgleichsbescheid mit der Begründung: , der Kinderzuschuß hätte steuerfrei gelassen und der Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt werden müssen. Im Laufe des Berufungsverfahrens wurde an Hand der Akten der Familienbeihilfenstelle festgestellt, daß im Jahresausgleichsbescheid zu Unrecht noch de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §262 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z7;FamLAG 1967 §27 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Auch wenn Kinderzuschüsse nach § 262 Abs 1 ASVG zur Invaliditätspension als zweckgleich mit den nach § 3 Abs 1 Z 7 EStG 1988 (und § 27 Abs 1 Fam... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §262 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z7;FamLAG 1967 §27 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Auch wenn Kinderzuschüsse nach § 262 Abs 1 ASVG zur Invaliditätspension als zweckgleich mit den nach § 3 Abs 1 Z 7 EStG 1988 (und § 27 Abs 1 Fam... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. August 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem beschwerdeführenden Betriebsratsfonds für die Zeit von Jänner 1984 bis Dezember 1985 eine Getränkesteuer im Betrag von S 42.740,-- und einen 4%igen Säumniszuschlag von S 1.710,-- vor. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 der O.ö. LAO wegen unterlassener Einbringung der Getränkesteuererklärung ein 10%iger Verspätungszuschlag von S 4.274,-- auferlegt. In der dagegen e... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. August 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem beschwerdeführenden Betriebsratsfonds für die Zeit von Jänner 1984 bis Dezember 1985 eine Getränkesteuer im Betrag von S 42.740,-- und einen 4%igen Säumniszuschlag von S 1.710,-- vor. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 der O.ö. LAO wegen unterlassener Einbringung der Getränkesteuererklärung ein 10%iger Verspätungszuschlag von S 4.274,-- auferlegt. In der dagegen e... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. August 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem beschwerdeführenden Betriebsratsfonds für die Zeit von Jänner 1984 bis Dezember 1985 eine Getränkesteuer im Betrag von S 42.740,-- und einen 4%igen Säumniszuschlag von S 1.710,-- vor. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 der O.ö. LAO wegen unterlassener Einbringung der Getränkesteuererklärung ein 10%iger Verspätungszuschlag von S 4.274,-- auferlegt. In der dagegen e... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z17;EStG 1988 §3 Abs1 Z18;GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem zusammengesetzten Substantiv "Personalverpflegung" in § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG kann nicht nur eine Personalverpflegung durch den Dienstgeber an SEINE Arbeitnehmer verstande... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z17;EStG 1988 §3 Abs1 Z18;GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem zusammengesetzten Substantiv "Personalverpflegung" in § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG kann nicht nur eine Personalverpflegung durch den Dienstgeber an SEINE Arbeitnehmer verstande... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z17;EStG 1988 §3 Abs1 Z18;GdGetränkesteuerG OÖ §3 litd;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem zusammengesetzten Substantiv "Personalverpflegung" in § 3 lit d OÖ GdGetränkesteuerG kann nicht nur eine Personalverpflegung durch den Dienstgeber an SEINE Arbeitnehmer verstande... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben am 18. Jänner 1989 einen Tauschvertrag mit (auszugsweise) folgendem Inhalt abgeschlossen: Tauschvertrag I. 1) Die Hauptschulgemeinde ist grundbücherliche Alleineigentümerin des in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetragenen Grundstückes Nr. ... 2) Herr H und Frau G sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetrag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §52 Abs2;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0121
92/16/0122
Rechtssatz: Für die Entscheidung der Frage, ob ein Grundstück als Bauland anzusehen ist, ist neben seiner Lage und den besonderen Verhältnissen besonderes Gewicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichk... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei behandelte als Dienstgeber bei der Berechnung und bei der Abfuhr der oben genannten Abgaben die während des Streitzeitraumes im Rahmen von Betriebsveranstaltungen jubilierenden Dienstnehmern überreichten Warengutscheine und Goldmedaillen mit Firmenprägung (Firmenmedaillen) als gemäß § 3 Z. 19 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 14 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Das Finanzamt und ihm folgend die belangte Behörde im Instanzenzug erachteten die gena... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei behandelte als Dienstgeber bei der Berechnung und bei der Abfuhr der oben genannten Abgaben die während des Streitzeitraumes im Rahmen von Betriebsveranstaltungen jubilierenden Dienstnehmern überreichten Warengutscheine und Goldmedaillen mit Firmenprägung (Firmenmedaillen) als gemäß § 3 Z. 19 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 14 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Das Finanzamt und ihm folgend die belangte Behörde im Instanzenzug erachteten die gena... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Bei Betriebsveranstaltungen an jubilierende Dienstnehmer überreichte Goldmedaillen mit Firmenprägung und Warengutscheine sind nicht gem § 3 Z 19 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: § 3 Z 19 EStG 1972 und § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 fordern nicht, daß bei Betriebsveranstaltungen empfangene übliche Sachzuwendungen allen Teilnehmern an der Betriebsveranstaltung zukommen müssen, um der Steuerfreiheit teilhaftig zu werden. Dergleichen ist weder dem Wortlaut des Gesetzes entnehmbar noch wesentlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Bei Betriebsveranstaltungen an jubilierende Dienstnehmer überreichte Goldmedaillen mit Firmenprägung und Warengutscheine sind nicht gem § 3 Z 19 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;EStG 1988 §3 Abs1 Z14;
Rechtssatz: § 3 Z 19 EStG 1972 und § 3 Abs 1 Z 14 EStG 1988 fordern nicht, daß bei Betriebsveranstaltungen empfangene übliche Sachzuwendungen allen Teilnehmern an der Betriebsveranstaltung zukommen müssen, um der Steuerfreiheit teilhaftig zu werden. Dergleichen ist weder dem Wortlaut des Gesetzes entnehmbar noch wesentlich... mehr lesen...
Mit Antrag vom 15. Juni 1989 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Gewährung der Wohnbeihilfe. Als Bewohner der Wohnung in Wien 2, X-Gasse n/m/p, waren in diesem Antrag "JN, geb. am 18. September 1931, Einkommen ja," mit "MN, geb. am 27. November 1935, Einkommen nein," angegeben. Der Beschwerdeführer beantragte, die Wohnbeihilfe wie bisher zu überweisen. Er erklärte gleichzeitig, daß er und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen außer den auf dem... mehr lesen...
Mit Antrag vom 15. Juni 1989 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Gewährung der Wohnbeihilfe. Als Bewohner der Wohnung in Wien 2, X-Gasse n/m/p, waren in diesem Antrag "JN, geb. am 18. September 1931, Einkommen ja," mit "MN, geb. am 27. November 1935, Einkommen nein," angegeben. Der Beschwerdeführer beantragte, die Wohnbeihilfe wie bisher zu überweisen. Er erklärte gleichzeitig, daß er und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen außer den auf dem... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z5;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 idF 1989/038;
Rechtssatz: Die Notstandshilfe ist bei der Ermittlung der beihilfeschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §3 Abs1 Z5;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §2 idF 1989/038;
Rechtssatz: Die Notstandshilfe ist bei der Ermittlung der beihilfeschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Theresia R. (in der Folge: Verkäuferin) war Eigentümerin einer Liegenschaft (EZ. 41 des Grundbuches der KG. M.) gewesen, zu der (u.a. ?) die Grundstücke Nr. 1447, 1448, 1449, 1450/1, 1450/2, 1451 und 1512 - mit einer Gesamtfläche von 5,7572 ha - gehört hatten. Die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (in der Folge: Agrarbezirksbehörde) hatte mit Verordnung vom 25. Juni 1986 von Amts wegen das Verf... mehr lesen...
Index: L66453 Landw Siedlungswesen Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4;LSGG §1;LSLG NÖ 1972 §1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 389;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des GrEStG 1987 ist der Grundstückserwerb zur Erreichung eines Siedlungszwecks nicht mehr befreit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG NÖ 1975 §21;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 389;
Rechtssatz: Fehlt für einen Grundstückserwerb im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens iSd I. Hauptstückes, I. Abschnitt FlVfGG der über das Ergebnis der Zusammenlegu... mehr lesen...