Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 361-390 von 440

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Eine Dürre, die zu Schäden iSd § 4 Z 7 KatFG 1986 idF BGBl 1992/647 führt, ist einer Naturkatastrophe gleichzuhalten, bei welcher sich iSd E vom 23.3.1970, 1859/69, die Hilfsbedürftigkeit aus der Betroffenheit vom Ereignis ergibt. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit ist auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen, und zwar unabhängig von der Einkommenssituation und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinweis E 23.3.1970, 1859/69). Leistungen aus dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewähr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §4 Abs1;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 vorliegt, obliegt den Abgabenbehörden (Hinweis E 17.9.1997, 95/13/0034). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Eine Dürre, die zu Schäden iSd § 4 Z 7 KatFG 1986 idF BGBl 1992/647 führt, ist einer Naturkatastrophe gleichzuhalten, bei welcher sich iSd E vom 23.3.1970, 1859/69, die Hilfsbedürftigkeit aus der Betroffenheit vom Ereignis ergibt. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Hilfsbedürftigkeit ist auch bei den Opfern von Naturkatastrophen anzunehmen, und zwar unabhängig von der Einkommenssituation und Vermögenssituation der Betroffenen. Die Hilfsbedürftigkeit ergibt sich in solchen Fällen ausschließlich aus der Natur des Katastrophenereignisses (Hinweis E 23.3.1970, 1859/69). Leistungen aus dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewähr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150272.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0272

Index: 31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;EStG 1988 §4 Abs1;KatFG 1986 §4 Z7 idF 1992/647;
Rechtssatz: Soweit die AbgBeh darin eine zu weitgehende Begünstigung des AbgPfl erblickt, daß die Entschädigung für entgangene Gewinne steuerbefreit sei, wird darauf verwiesen, daß dem Gesetz eine derartige Einschränkung nicht zu entnehmen ist. (Hier: Der A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/31 93/13/0093

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/31 93/13/0093

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0093

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2 Z2 Satz2;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs2;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich verlieren finanzielle Mittel, die einer Person für einen bestimmten Zweck zufließen und von dieser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0093

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/03 Nationalbank
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;NBG 1984 §69 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0001 1 Stammrechtssatz Honorare, die die Österreichische Nationalbank aus Mitteln ihres "Jubiläumsfonds" für ein Forschungsprojekt auszahlt, können nicht als öffentliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0093

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2 Z2 Satz2;UStG 1972 §4 Abs3;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs2;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich verlieren finanzielle Mittel, die einer Person für einen bestimmten Zweck zufließen und von dieser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0093

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/03 Nationalbank
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;NBG 1984 §69 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0001 1 Stammrechtssatz Honorare, die die Österreichische Nationalbank aus Mitteln ihres "Jubiläumsfonds" für ein Forschungsprojekt auszahlt, können nicht als öffentliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0034

Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0034

Der im Jahre 1912 geborene Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Nach dem Inhalt der Beschwerdeschrift war er neben einem Angestelltenverhältnis seit dem Jahre 1945 schriftstellerisch, und zwar im wesentlichen als Lyriker, tätig gewesen. Wie unter anderem einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1992 zu entnehmen ist, erhielt er in den Streitjahren neben der genannten Pension Zuwendungen aus dem So... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0034

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0034

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z5 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Als Leistende im Sinne der Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5 lit a EStG 1972 bzw des § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 kommen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts in Betracht. Unternehmungen, die im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen, haben keine "öffentlichen Mittel" (Hinweis Hofstät... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0034

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0034

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z5 lita;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Als Leistende im Sinne der Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5 lit a EStG 1972 bzw des § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 kommen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts in Betracht. Unternehmungen, die im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen, haben keine "öffentlichen Mittel" (Hinweis Hofstät... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/2/19 95/13/0009

Der Beschwerdeführer, der in den Einkommensteuererklärungen seine berufliche Tätigkeit als "Geograph und Wissenschaftler" bezeichnete, führte in den "Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen" für die Jahre 1990 bis 1992 (unter anderem) Einnahmen seitens des "IFF" (Interuniversitäres Forschungsinstitut für Fernstudien) in Höhe von 1990 S 118.000,--, 1991 S 294.000,-- und 1992 S 258.000,-- an. Weil diese Einnahmen "der Förderung der Wissenschaft" dienten, machte der Beschwerdeführer Steuerfreiheit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/2/19 95/13/0009

Der Beschwerdeführer, der in den Einkommensteuererklärungen seine berufliche Tätigkeit als "Geograph und Wissenschaftler" bezeichnete, führte in den "Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen" für die Jahre 1990 bis 1992 (unter anderem) Einnahmen seitens des "IFF" (Interuniversitäres Forschungsinstitut für Fernstudien) in Höhe von 1990 S 118.000,--, 1991 S 294.000,-- und 1992 S 258.000,-- an. Weil diese Einnahmen "der Förderung der Wissenschaft" dienten, machte der Beschwerdeführer Steuerfreiheit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1997

RS Vwgh 1997/2/19 95/13/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind Bezüge bzw Beihilfen, die als Entgelt für eine Tätigkeit bzw als Gegenleistung für eine Leistung des Beihilfeempfängers (Bezugsempfängers) gewährt werden, keine Zuwendungen zwecks unmittelbarer Förderung von Wissenschaft oder Kunst iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1997

RS Vwgh 1997/2/19 95/13/0009

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litd;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind Bezüge bzw Beihilfen, die als Entgelt für eine Tätigkeit bzw als Gegenleistung für eine Leistung des Beihilfeempfängers (Bezugsempfängers) gewährt werden, keine Zuwendungen zwecks unmittelbarer Förderung von Wissenschaft oder Kunst iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/3 93/13/0001

Die Mitbeteiligte ist auf dem Gebiet der psychologischen Beratung selbständig tätig. In den Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen 1988 und 1989 führte sie unter der Bezeichnung "Forschungsprojekt "Teamsupervision" österreichische Nationalbank" Bezüge (1988 S 268.000,--, 1989 S 132.000,--) an; zu diesen Bezügen führte sie sodann in den genannten Beilagen jeweils aus: "Für die Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Wissenschaft wird Steuerfreiheit gem. § 3 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/3 93/13/0001

Die Mitbeteiligte ist auf dem Gebiet der psychologischen Beratung selbständig tätig. In den Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen 1988 und 1989 führte sie unter der Bezeichnung "Forschungsprojekt "Teamsupervision" österreichische Nationalbank" Bezüge (1988 S 268.000,--, 1989 S 132.000,--) an; zu diesen Bezügen führte sie sodann in den genannten Beilagen jeweils aus: "Für die Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Wissenschaft wird Steuerfreiheit gem. § 3 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1996

RS Vwgh 1996/7/3 93/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/03 Nationalbank
Norm: EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs4 Z5 litb;EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 litb;NBG 1984 §69 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Honorare, die die Österreichische Nationalbank aus Mitteln ihres "Jubiläumsfonds" für ein Forschungsprojekt auszahlt, können nicht als öffentliche Mittel iSd § 3 Z 5 EStG 1972 angesehen werden (Hinweis E 1.3.1983, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1996

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