RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0034

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §37;
EStG 1972 §3 Z5;
EStG 1988 §3 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130034.X06

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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