1 Mit Bescheid vom 7. Februar 2013 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2010 fest. 2 Der Revisionswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung. 3 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 4. März 2015 wurde u.a. ausgeführt, der Revisionswerber sei Inhaber von mehreren Eigentumswohnungen, die er vermiete; er erziele daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Als Werbungskosten mache er dazu u.a. die von ihm bezahlten Beiträge an den „Reparaturfon... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 EStG 1988 §28 Abs2 EStG 1988 §28 Abs3 EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs2 EStG 1988 §28 Abs3 MRG §3 MRG §4 MRG §5 EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 EStG 1988 §19 EStG 1988 §28 EStG 1988 §28 Abs2 EStG 1988 §28 Abs3MRG WEG 2002 §31 Abs1 EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs2; EStG 1988 §28 Abs3; EStG 1988 §28 Abs7; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs3; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs3 Z1; MRG §4 Abs2 Z5; EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 19.04.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2024 EStG 1988 § 28 gültig von 20.07.2022 bis 18.04.2024 zuletzt geände... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb auf der Grundlage eines Schenkungsvertrages vom 28. Dezember 2000 eine für Vermietungszwecke benutzte Liegenschaft. In der am 14. Februar 2003 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 2001 machte sie u.a. eine auf der Grundlage des Einheitswertes berechnete Absetzung für Abnutzung sowie Teilabsetzbeträge für Instandhaltungs- und Herstellungsaufwendungen aus den Jahren 1994 bis 1998 und 2000 geltend. Mit Einkommensteuerbescheid... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb; EStG 1988 §28 Abs2; EStG 1988 §28 Abs3; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt ge... mehr lesen...
Neun Personen, darunter GL, erwarben mit Kaufvertrag vom 22. Mai 2001 die Liegenschaft in D, H-Straße 54, und zwar sieben Käufer je 1/8 Anteil und zwei Käufer je 1/16 Anteil. Auf dieser Liegenschaft wurde in der Folge ein Studentenheim mit 29 Wohnungen errichtet. Diese wurde von der Gemeinschaft der Miteigentümer, die im gegenständlichen Verfahren Beschwerdeführerin ist, vermietet. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften bzw Gemeinschaften für das Jahr 2001 wies die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BauherrenV;EStG 1988 §28 Abs2;EStG 1988 §28 Abs3;
Rechtssatz: Die Literatur unterscheidet zwischen der "kleinen Bauherreneigenschaft" für den Bereich der begünstigten Absetzung von Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs 2 und 3 EStG (eigentlicher Anwendungsbereich der Bauherrenverordnung) einerseits und der "großen Bauherreneigenschaft" für a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BauherrenV;EStG 1988 §16;EStG 1988 §28 Abs2;EStG 1988 §28 Abs3;
Rechtssatz: Entgegen der Ansicht der Abgabepflichtigen, welche iSd Rz 6499 EStR 2000 annimmt, die in Rede stehenden Aufwendungen (Rechts- und Beratungsaufwendungen) wären (nur) bei Vorliegen der Bauherreneigenschaft Werbungskosten, ist im Beschwerdefall die Frage des Umfanges der Anschaffungskosten u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung zweier Gebäude in F in der Steiermark. Er hat im Rahmen einer umfassenden Sanierung der beiden Mietobjekte Herstellungsaufwendungen getätigt. Das Land Steiermark hat die Maßnahmen durch die Zusage von Annuitätenzuschüssen betreffend die für die Sanierung von Beschwerdeführer aufgenommenen Darlehen gefördert. Da gemäß § 28 Abs. 6 EStG 1988 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die für Anschaffungen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §28 Abs3;EStG 1988 §28 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/15/0021 E 10. Mai 2001
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall hat der Abgabepflichtige Herstellungsaufwendungen mit Krediten finanziert. Er erhält einen laufenden Zuschuss, der gem § 28 Abs 6 ESt... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnung Top 18. Diese Wohnung wurde im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte der Beschwerdef... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnung Top 18. Diese Wohnung wurde im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1972 §28 Abs2 Z3 idF 1987/606;EStG 1972 §6;EStG 1988 §28 Abs3 Z3 idF 1989/660;EStG 1988 §6;StadterneuerungsG §38 Abs1;StadterneuerungsG §38 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 38 Abs 2 StadterneuerungsG ist in Folge des Verweises auf den letzten Satz des Abs 1 legcit die Anschaffung eines Gebäudes nicht als Assanierungsmaßnahm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus
Norm: EStG 1972 §28 Abs2 Z3 idF 1987/606;EStG 1972 §6;EStG 1988 §28 Abs3 Z3 idF 1989/660;EStG 1988 §6;StadterneuerungsG §38 Abs1;StadterneuerungsG §38 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 38 Abs 2 StadterneuerungsG ist in Folge des Verweises auf den letzten Satz des Abs 1 legcit die Anschaffung eines Gebäudes nicht als Assanierungsmaßnahm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben anläßlich einer Zwangsversteigerung im Juli 1987 um S 3,000.000,-- eine bebaute Liegenschaft, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Im Anschluß daran ließen die Beschwerdeführer folgende Arbeiten an dem Gebäude durchführen: Kontrolle des Außenverputzes, Abschlagen lockerer Teile und Anmalen der Fassade, Austausch von 30 straßenseitig gelegenen Fenstern, Ausmalen des Stiegenhauses, Abtragen des Aufzughauses unter Verzicht d... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MRG §20 Abs1 Z1 litd;MRG §20 Abs1 Z2 litb;MRG §25; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß bei Objekten, die dem MRG unterliegen, neben den Entgelten für mitvermietete Einrichtungsgegens... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MietenG;MRG §15a; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Kategoriemietzinse kann von einer Angemessenheit im Sinne marktwirtschaftlicher Preise nicht gesprochen werden (Hinweis Schürer-Wald... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MietenG;MRG §20; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Nach dem ab dem 1.1.1982 anzuwendenden MRG besteht generell die Verpflichtung, die Mieteinnahmen für Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten des ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;MietenG;MRG; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Die Überlegung, wonach der sogenannte nachgeholte Instandsetzungsaufwand für neu erworbene Mietobjekte richtig betrachtet zum Herstellungsaufwand zählt un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;
Rechtssatz: Beim Erwerb eines vernachlässigten Gebäudes und anschaffungsnaher Vornahme eines Instandsetzungsaufwandes sind diese Instandsetzungsaufwendungen grundsätzlich als Anschaffungskosten zu aktivi... mehr lesen...
In dem das Jahr 1990 betreffenden Bescheid über die Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich des Grundstücks Wien, M-Gasse 51, vertrat das Finanzamt die Auffassung, daß im Falle der Veräußerung des Mietobjektes die bisher gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1972 bzw. § 28 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei belassenen Beträge nachzuversteuern sind. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die gegen den Feststellungsbescheid erhobene Beruf... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1988 §28 Abs5;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind im Fall der Rechtsnachfolge auf Grund eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes die iSd Bestimmungen des § 28 Abs 3 EStG 1972 steuerfrei gebildeten Beträge nachzuversteuern, unabhängig davon, ob die Mittel, die die... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;MRG §20;MRG §45;
Rechtssatz: Die steuerlichen Verpflichtungen zur Fortführung, ordnungsgemäßen Verwendung und allfälligen Nachversteuerung der nach § 28 Abs 3 EStG gebildeten Beträge können auf den Rechtsnachfolger (Einzelrechtsnachfolger) auf Grund eines entgeltlichen Rechtsg... mehr lesen...
Der im Jahr 1991 verstorbene Beschwerdeführer bestellte anläßlich der Verehelichung seiner Tochter am 31. Juli 1987 durch Hingabe von Bargeld am 13. und 18. August 1987 ein Heiratsgut im Betrag von S 330.000,--. Diese als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 geltend gemachte Heiratsgutzahlung anerkannte die belangte Behörde unter Berücksichtigung des zivilrechtlichen Familieneinkommens lediglich in Höhe von S 143.780,-- als im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1972 zwangsläufi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;MRG §20;MRG §45;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Mietzinsreserve handelt es sich nicht um ein an das Haus gebundenes Sondervermögen, sondern um eine bloße Rechengröße, die die Grundlage mietenrechtlicher Entscheidungen bildet (Hinweis: Würth in Rummel, ABG... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren zu je einem Sechstel ideelle Miteigentümer an einem Mietobjekt in G. Im März 1987 veräußerten sämtliche Miteigentümer diese Liegenschaft. § 5 des Kaufvertrages vom 20. März 1987 enthielt unter anderem die Bestimmung, daß die von den Mietern eingehobenen Reparaturkostenbeiträge und die Mietzinsreserve auf die Käuferin übergehen sollten. Die mit Stichtag 17. März 1987 festgestellten Beträge in Höhe von S 298.232,59 seien durch Umschreibung bei der Hausverwaltu... mehr lesen...