Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §28 Abs3;Rechtssatz
Aus der Stellung des § 28 Abs. 3 EStG 1988 im Gesetz ergibt sich, dass die dort vorgesehene - gegebenenfalls auch einer Normal-AfA vorgehende - Verteilungsmöglichkeit von Herstellungsaufwand nur dann zum Tragen kommen kann, wenn im Zeitpunkt seines Anfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen (zum im Einkommensteuerrecht geltenden Prinzip der Periodenbesteuerung vgl. in diesem Zusammenhang beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 30. März 2011, 2008/13/0024).Aus der Stellung des Paragraph 28, Absatz 3, EStG 1988 im Gesetz ergibt sich, dass die dort vorgesehene - gegebenenfalls auch einer Normal-AfA vorgehende - Verteilungsmöglichkeit von Herstellungsaufwand nur dann zum Tragen kommen kann, wenn im Zeitpunkt seines Anfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen (zum im Einkommensteuerrecht geltenden Prinzip der Periodenbesteuerung vergleiche in diesem Zusammenhang beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 30. März 2011, 2008/13/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130240.X01Im RIS seit
25.10.2012Zuletzt aktualisiert am
17.12.2012