RS Vwgh 2007/4/19 2005/15/0071

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Veröffentlicht am 19.04.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BauherrenV;
EStG 1988 §28 Abs2;
EStG 1988 §28 Abs3;

Rechtssatz

Die Literatur unterscheidet zwischen der "kleinen Bauherreneigenschaft" für den Bereich der begünstigten Absetzung von Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs 2 und 3 EStG (eigentlicher Anwendungsbereich der Bauherrenverordnung) einerseits und der "großen Bauherreneigenschaft" für alle anderen Aufwendungen andererseits (siehe hiezu Doralt, EStG9, § 28 Tz 168). Doralt, aaO, weist zutreffend darauf hin, dass sich aus dem EStG nicht zwei verschiedene Bauherrenbegriffe ableiten lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150071.X01

Im RIS seit

17.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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