Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;
Rechtssatz: Der nach § 28 Abs 3 EStG 1972 Steuerpflichtige muß die Begünstigung des steuerfreien Betrages bereits in der Steuererklärung beantragen und entsprechende Aufzeichnungen vorlegen (Hinweis E 19.10.1983, 83/13/0091). Eine Nachholung dieses Antrages im Berufungsverfahren mittels einer berichtigten Erklärung ist nicht möglich, da ansons... mehr lesen...
Zum gewillkürten Betriebsvermögen der beschwerdeführenden KG (in der Folge: Beschwerdeführer), die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, gehören zwei Gebäude. Da der Beschwerdeführer Abgabenerklärungen nicht rechtzeitig abgegeben hatte, erfolgte die Feststellung der Einkünfte und die Festsetzung der Gewerbesteuer für das Streitjahr durch das Finanzamt jeweils auf Grund einer Schätzung. Im Berufungsverfahren holte der Beschwerdeführer die Steuererklärungen nach und beantragte gle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §161 Abs3;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 306;
Rechtssatz: Die Mietzinsrücklage gem § 4 Abs 7 EStG 1972 kann nur im Höchstausmaß in Anspruch genommen werden oder gar nicht (Hinweis auf das zu § 28 Abs 3 EStG 1972 ergangene ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509;ABGB §653;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 306;
Rechtssatz: Der steuerfreie Betrag iSd § 28 Abs 3 EStG kann zwar für jeden Miteigentümer gesondert, aber nur im Höchstausmaß oder gar nicht gebildet werden.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §509;ABGB §653;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 306;
Rechtssatz: Legatare eines Geldvermächtnisses in Höhe bestimmter Mieteinnahmen sind weder Miteigentümer an einer Liegenschaft noch Fruchtnießer. Es fließen ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §28 Abs3;MRG §20 Abs1 Z1 lita;MRG §45;
Rechtssatz: Auch der Erhaltungsbeitrag iSd § 45 MRG gehört gem § 20 Abs 1 Z 1 lit a MRG zu den nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtigen Einnahmen aus der Vermietung eines Grundstückes (Gebäudes) iSd § 28 Abs 3 EStG. Die nach dieser Gesetzesstelle zunächst... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1435;ABGB §956;ABGB §961;ABGB §962;ABGB §983;EStG 1972 §28 Abs3;MRG §45 Abs6;
Rechtssatz: Der Hinterleger hat einen Anspruch auf Herausgabe der dem Verwahrer anvertrauten Sache (§ 961, § 962 ABGB) und im Falle der Umänderung gem § 959 ABGB in einen Darlehensvertrag der Darlehensgeber d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Gesamtrechtsnachfolge erscheint es vertretbar, auf den Rechtsnachfolger auch steuerliche Verpflichtungen zu übertragen, nicht aber bei Rechtsnachfolge auf Grund eines entgeltlichen Rechtsgeschäftes. Würde doch die Fortführung und Verwendung des steuerfreien Betrages gem § 28 Abs 3 EStG in solchen Fällen dazu führen, daß W... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;EStG 1972 §4 Abs7;MRG §20 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Gesetzwidrig bezahlte Ablösen gehören nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Z 1 lit a MRG, auch wenn sie nicht zurückgefordert werden (vgl Derbolav, MRG, Prugg 1982, S 70). Aber auch eine zulässige Einmalzahlung könnte den verrechnungspflichtigen Einnahmen nur dann zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §28 Abs3;
Rechtssatz: Es ist nicht Sinn und Zweck der in § 28 Abs 3 EStG 1972 geforderten Aufzeichnung, Höhe, Berechnung und Verwendung nur jenes steuerfreien Betrages ersichtlich zu machen, der in der jeweiligen Besteuerungsperiode (Kalenderjahr) gebildet werden soll. Wie aus der Bezugnahme auf die im MRG vorgesehene 10-jährige Verrechnungspflicht sowi... mehr lesen...