RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0226

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28 Abs3;

Rechtssatz

Der nach § 28 Abs 3 EStG 1972 Steuerpflichtige muß die Begünstigung des steuerfreien Betrages bereits in der Steuererklärung beantragen und entsprechende Aufzeichnungen vorlegen (Hinweis E 19.10.1983, 83/13/0091). Eine Nachholung dieses Antrages im Berufungsverfahren mittels einer berichtigten Erklärung ist nicht möglich, da ansonsten die für die Vorlage der Aufzeichnungen zu setzende Nachfrist von zwei Wochen unverständlich wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X02

Im RIS seit

11.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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