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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28 Abs3;Rechtssatz
Der nach § 28 Abs 3 EStG 1972 Steuerpflichtige muß die Begünstigung des steuerfreien Betrages bereits in der Steuererklärung beantragen und entsprechende Aufzeichnungen vorlegen (Hinweis E 19.10.1983, 83/13/0091). Eine Nachholung dieses Antrages im Berufungsverfahren mittels einer berichtigten Erklärung ist nicht möglich, da ansonsten die für die Vorlage der Aufzeichnungen zu setzende Nachfrist von zwei Wochen unverständlich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X02Im RIS seit
11.12.1990