RS Vwgh 1989/1/18 88/13/0014

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §28 Abs3;
MRG §20 Abs1 Z1 lita;
MRG §45;

Rechtssatz

Auch der Erhaltungsbeitrag iSd § 45 MRG gehört gem § 20 Abs 1 Z 1 lit a MRG zu den nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtigen Einnahmen aus der Vermietung eines Grundstückes (Gebäudes) iSd § 28 Abs 3 EStG. Die nach dieser Gesetzesstelle zunächst steuerfrei belassenen Beträge sind zum Zeitpunkt der Veräußerung nachzuversteuern (Hinweis auf E 5.6.1985, 84/13/0291). Dem Fortbestand der mietrechtlichen Verrechnungspflicht im Falle der Veräußerung kann im Rahmen der Kaufpreisgestaltung Rechnung getragen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130014.X02

Im RIS seit

18.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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