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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1988 §28 Abs2Rechtssatz
Die Begriffe des Wohnungseigentumsrechts sind mit jenen des Einkommensteuerrechts nicht deckungsgleich. § 28 Abs. 3 EStG 1988 enthält insbesondere Regelungen für Aufwendungen im Sinne der § 3 MRG ("Erhaltung") und §§ 4 und 5 MRG ("Nützliche Verbesserung"), bei denen es sich aber nach dem Einkommensteuerrecht auch um Herstellungsaufwand handeln kann (arg: "soweit sie Herstellungsaufwand darstellen").Die Begriffe des Wohnungseigentumsrechts sind mit jenen des Einkommensteuerrechts nicht deckungsgleich. Paragraph 28, Absatz 3, EStG 1988 enthält insbesondere Regelungen für Aufwendungen im Sinne der Paragraph 3, MRG ("Erhaltung") und Paragraphen 4 und 5 MRG ("Nützliche Verbesserung"), bei denen es sich aber nach dem Einkommensteuerrecht auch um Herstellungsaufwand handeln kann (arg: "soweit sie Herstellungsaufwand darstellen").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021130014.J04Im RIS seit
21.06.2022Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022