RS Vwgh 1995/4/20 91/13/0143

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §28 Abs2;
EStG 1972 §28 Abs3;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;
MietenG;
MRG;

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1995/23,24, S 468-469;

Rechtssatz

Die Überlegung, wonach der sogenannte nachgeholte Instandsetzungsaufwand für neu erworbene Mietobjekte richtig betrachtet zum Herstellungsaufwand zählt und als solcher aktivierungspflichtig ist, muß in der Regel außer acht gelassen werden, wenn ein mietengeschütztes Objekt erworben wurde, weil insbesondere durch die Mietengesetzgebung das Verfügungsrecht des Hauseigentümers sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht wesentlichen Einschränkungen unterworfen ist (Hinweis E 29.4.1965, 605/64, VwSlg 3262 F/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991130143.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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