1 Die beschwerdeführende P-Privatstiftung (Begünstigter: R) hielt nach den Feststellungen der belangten Behörde die Hälfte der Anteile an einer Holding GmbH (im Folgenden: "Holding"), die Alleingesellschafterin einer GmbH war. Die andere Hälfte der Anteile an der Holding hielt die A-Privatstiftung (Begünstigter: A). 2 R und A waren Miteigentümer einer von ihnen an die GmbH vermieteten Liegenschaft, auf der die GmbH im Streitjahr Sanierungsarbeiten durchführte. In einem die G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z7; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z7; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei, eine eigennützige Privatstiftung, wurde mit Stiftungsurkunde vom 22. Oktober 1993 von Ing. Georg B gegründet. Ihr Zweck ist die Nutzung, Verwaltung und Verwertung des bestehenden Vermögens, insbesondere die Erwirtschaftung von Erträgen, mittels derer Zuwendungen an die Begünstigten (Stifter, seine Ehefrau und direkte Nachkommen) erfolgen sollen. Nach dem Tod des Stifters forderten dessen Töchter Ingrid B, Monika B und Waltraud B sowie dessen Enkeltochter Noem... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Privatstiftung (Begünstigter: A) hielt nach den Feststellungen der belangten Behörde ab März des Streitjahres 2003 die Hälfte der Anteile an einer Holding GmbH (im Folgenden: "Holding"), die Alleingesellschafterin einer GmbH war. Die andere Hälfte der Anteile an der Holding hielt eine zweite Privatstiftung (Begünstigter: R). A und R waren Miteigentümer einer von ihnen an die GmbH vermieteten Liegenschaft, auf der die GmbH im Streitjahr Sanierungsarbeiten durchführte.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Bei der Mitbeteiligten, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Streitzeitraum vom Gesellschafter (10 %) und Geschäftsführer Mag. KS vertreten wurde, fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer stellte u.a. Mängel der Kassabuchführung fest und beurteilte die aufgrund dieser Feststellung - in allen Jahren - als Sicherheitszuschläge vorgenommenen Bruttoumsatzzurechnungen als verdeckte Ausschüttungen. Das Finanzamt folgte dem Prüfer und zog die Mitbeteiligte zur Ha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z7 idF 1996/797; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z7 idF 1996/797; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 litd idF 1996/797; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Privatstiftung, wurde mit Stiftungsurkunde vom 21. Dezember 1998 gegründet. Stifter waren Henrik und Christa W, die in die Beschwerdeführerin u.a. die Geschäftsanteile an der W GmbH (der Beschwerdeführerin zur hg. Zl. 2009/13/0258) eingebracht haben. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der W GmbH qualifizierte der Prüfer eine im Jahr 2000 erfolgte (zum Schein als Provision dargestellte) Zahlung der W GmbH von 2,100.000 S als anteiligen Kaufpre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs4 Z3; EStG 1988 §95; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleingesellschafter der beschwerdeführenden Partei ist A; dieser (und zwar vom 16. Juni 1987 bis zum 30. April 2002 sowie seit 4. Oktober 2006) sowie dessen Ehefrau H (seit 30. April 2002) sind die (jeweils selbständig vertretungsbefugten) Geschäftsführer der beschwerdeführenden Partei. A und H sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft K. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein mehrgeschoßiges Gebäud... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22 Abs1; BAO §23 Abs1; EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 he... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr 1997 zu 75 % an der B-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Zuge einer bei der GmbH im Jahr 2003 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die GmbH dem Beschwerdeführer im Jahr 1997 verdeckt einen Vorteil zugewendet habe, indem sie das in seinem Eigentum stehende Haus in P umgebaut und aufgestockt habe (Errichtung eines zweiten und dritten Stocks). In diesem Gebäude habe der Beschwerdeführer stets se... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z7; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 litd; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht in einem engen sachverhaltsmäßigen Zusammenhang mit den durch die hg. Erkenntnisse vom 29. September 2010, 2005/13/0079, und vom 20. Oktober 2010, 2005/13/0110, auf die insoweit verwiesen wird, erledigten Fällen. Beschwerdeführerin ist im vorliegenden Fall die Privatstiftung, der eine Veräußerung von Aktien mit der Begründung: , es liege ein "Durchschleusen" durch die Privatstiftung vor, in den mit den Vorerkenntnissen aufgehobenen Bescheiden nicht zugerechnet w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1; EStG 1988 §93 Abs1; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1; EStG 1988 §93 Abs1; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22 Abs1; BAO §23 Abs1; EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 he... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zul... mehr lesen...
Im Streitzeitraum war Klaus R Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihrerseits zu 100% an der X GmbH beteiligt war. Klaus R hatte im Streitzeitraum auch die Geschäftsführung der X GmbH inne und war zudem als Kommanditist zu 82% an der X GmbH & Co KG beteiligt. Komplementärin der X GmbH & Co KG war die Y GmbH, die als Arbeitsgesellschafterin fungierte und von Klaus R als (Haupt-) Gesellschafter und Gesc... mehr lesen...
Index: E1E32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 11997E056 EG Art56 Abs1; EStG 1988 §27 Abs1 Z7; EStG 1988 §37 Abs1; EStG 1988 §37 Abs4 Z1 litf; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § ... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte erhielt jedenfalls seit 1997 Zuwendungen aus einem dänischen Familienfonds (Det Obelske Familiefond). Sie erklärte diese Zuwendungen für die Streitjahre 2000 bis 2004 (überwiegend) als Einkünfte aus Kapitalvermögen und beanspruchte jeweils - für das Jahr 2000 ausdrücklich gestützt auf § 37 Abs. 4 Z 1 lit. f EStG 1988 - die Anwendung des Hälftesteuersatzes. Das Finanzamt wertete demgegenüber die Zuwendungen für die Jahre 2000 bis 2003 zunächst im Wesentlichen als son... mehr lesen...
Die Anteile an der beschwerdeführenden GmbH - sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März - wurden zu 99,9% von ihrem Geschäftsführer HO gehalten. Sie führte in ihren Büchern ein Verrechnungskonto für HO, auf welchem bis zum Jahr 1993 ein Forderungsstand gegenüber HO von ca 4 Mio angewachsen ist. In den Bilanzen der Beschwerdeführerin (Bilanzstichtag jeweils 31. März) stellt sich die weitere Entwicklung des Verrechnungskontos wie folg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22 Abs1; BAO §23 Abs1; EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; KStG 1988 §8 Abs2; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 he... mehr lesen...