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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Bei Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Schwestergesellschaft, die nicht durch Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern durch die gesellschaftsrechtliche Verflechtung veranlasst sind, liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an die gemeinsame(n) Muttergesellschaft(en) bzw. Gesellschafter und andererseits eine Einlage des (der) Ausschüttungsempfänger bei der Schwestergesellschaft vor (vgl. dazu z.B. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, 2006/13/0194)Bei Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Schwestergesellschaft, die nicht durch Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern durch die gesellschaftsrechtliche Verflechtung veranlasst sind, liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an die gemeinsame(n) Muttergesellschaft(en) bzw. Gesellschafter und andererseits eine Einlage des (der) Ausschüttungsempfänger bei der Schwestergesellschaft vor vergleiche dazu z.B. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, 2006/13/0194)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150039.X03Im RIS seit
07.01.2010Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012