Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Behörde kann nicht entgegen getreten werden, wenn sie in einem Verzicht der Gesellschaft auf eine gegenüber dem Gesellschafter bestehende Forderung eine objektive Vermögenszuwendung erblickt hat. Ebenso wenig kann ihr entgegengetreten werden, wenn sie aus dem Verzicht auf die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein die verdeckte Ausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt zwar vor, wenn dem Vorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Zu den "sonstigen Bezügen" iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen insbesondere die verdeckten (Gewinn-)Ausschüttungen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 11 zu § 27). Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs 2 Z 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Behörde kann nicht entgegen getreten werden, wenn sie in einem Verzicht der Gesellschaft auf eine gegenüber dem Gesellschafter bestehende Forderung eine objektive Vermögenszuwendung erblickt hat. Ebenso wenig kann ihr entgegengetreten werden, wenn sie aus dem Verzicht auf die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein die verdeckte Ausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt zwar vor, wenn dem Vorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Zu den "sonstigen Bezügen" iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen insbesondere die verdeckten (Gewinn-)Ausschüttungen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 11 zu § 27). Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs 2 Z 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §93 Abs2 Z1; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs2; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum 1991 bis 1993 zu 50 % an der W. GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Die W. GmbH betrieb einen Nachtklub mit Separees. Im Gefolge einer im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer durchgeführten gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bei der W. GmbH durchgeführten Hausdurchsuchung und einer anschließenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der W. GmbH schrieb die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. Jänner 2004 der W. GmbH im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §93 Abs2 Z1; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs2; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum 1991 bis 1993 zu 50 % an der W. GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Die W. GmbH betrieb einen Nachtklub mit Separees. Im Gefolge einer im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer durchgeführten gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bei der W. GmbH durchgeführten Hausdurchsuchung und einer anschließenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der W. GmbH schrieb die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. Jänner 2004 der W. GmbH im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Rechtssatz: Dass der Umstand, dass ein bereits 1999 entstandener Abfertigungsanspruch erst im Jahr 2000 zu einer Zahlung geführt hat, eine verdeckte Ausschüttung iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 93 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Rechtssatz: Dass der Umstand, dass ein bereits 1999 entstandener Abfertigungsanspruch erst im Jahr 2000 zu einer Zahlung geführt hat, eine verdeckte Ausschüttung iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 93 Abs 2 Z ... mehr lesen...
1.0. Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit dem unter dem Begriff "EACC-VTH-Anlagemodell" in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. 1.1. Das Finanzamt forderte mit Schreiben vom 28. Februar 2001 auf Grund einer Kontrollmitteilung den Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, auf, seine jährlichen Einkünfte auf Grund seiner Geldeinlage an der Europe American Capital Corporatio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0111 E 19. Dezember 2006 2004/15/0164 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Die Zusicherung und Gewährung von fixen Erträgnissen aus einer Geldhingabe, abhängig lediglich vom Faktor Zeit, entspricht nicht einer Beteiligung eines Aktionärs oder eines stillen Ge... mehr lesen...
1.0. Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit dem unter dem Begriff "EACC-VTH-Anlagemodell" in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. 1.1. Das Finanzamt forderte mit Schreiben vom 28. Februar 2001 auf Grund einer Kontrollmitteilung den Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, auf, seine jährlichen Einkünfte auf Grund seiner Geldeinlage an der Europe American Capital Corporatio... mehr lesen...
1.0. Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit dem unter dem Begriff "EACC-VTH-Anlagemodell" in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. 1.1. Das Finanzamt forderte mit Schreiben vom 28. Februar 2001 auf Grund einer Kontrollmitteilung den Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, auf, seine jährlichen Einkünfte auf Grund seiner Geldeinlage an der Europe American Capital Corporatio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0111 E 19. Dezember 2006 2004/15/0164 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Die Zusicherung und Gewährung von fixen Erträgnissen aus einer Geldhingabe, abhängig lediglich vom Faktor Zeit, entspricht nicht einer Beteiligung eines Aktionärs oder eines stillen Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0111 E 19. Dezember 2006 2004/15/0164 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Die Zusicherung und Gewährung von fixen Erträgnissen aus einer Geldhingabe, abhängig lediglich vom Faktor Zeit, entspricht nicht einer Beteiligung eines Aktionärs oder eines stillen Ge... mehr lesen...
Index: E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);14/03 Abgabenverwaltungsorganisation;20/09 Internationales Privatrecht;21/01 Handelsrecht;21/02 Aktienrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;AktG 1965 §174 Abs4;AVOG 1975 §4;AVOG 1975 §8; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §27 Abs1 Z1; EStG 1972 §27 Abs1 Z4; EStG 1988 §27 Abs1 Z1; EStG 1988 §2... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Dem Beschwerdefall liegt die Konstellation zu Grunde, dass eine Kapitalgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der EU gegrü... mehr lesen...
Index: E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);14/03 Abgabenverwaltungsorganisation;20/09 Internationales Privatrecht;21/01 Handelsrecht;21/02 Aktienrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;AktG 1965 §174 Abs4;AVOG 1975 §4;AVOG 1975 §8; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §27 Abs1 Z1; EStG 1972 §27 Abs1 Z4; EStG 1988 §27 Abs1 Z1; EStG 1988 §2... mehr lesen...
Index: E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);14/03 Abgabenverwaltungsorganisation;20/09 Internationales Privatrecht;21/01 Handelsrecht;21/02 Aktienrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;AktG 1965 §174 Abs4;AVOG 1975 §4;AVOG 1975 §8; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §27 Abs1 Z1; EStG 1972 §27 Abs1 Z4; EStG 1988 §27 Abs1 Z1; EStG 1988 §2... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §174 Abs4;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs2 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Während das Gesetz in § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sowie in § 10 Abs 2 KStG 19... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Dem Beschwerdefall liegt die Konstellation zu Grunde, dass eine Kapitalgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der EU gegrü... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §174 Abs4;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs2 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Während das Gesetz in § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sowie in § 10 Abs 2 KStG 19... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §174 Abs4;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs2 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Während das Gesetz in § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sowie in § 10 Abs 2 KStG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 als echter stiller Gesellschafter unter anderem an der PL AG und in den Jahren 1986 bis 1989 an der H GmbH beteiligt, woraus er jährlich jeweils negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärte. Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1985 erließ das Finanzamt im Jahr 1987 einen gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid, in welchem eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgte. Mit Bescheid vom 8. Mai 1998 erließ das Finanzamt ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist für die Beurteilung, ob in den Streitjahren Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, die Rechtslage vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen heranzuziehen. Dabei muss aber nach ständiger Rechtsprechung des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 als echter stiller Gesellschafter unter anderem an der PL AG und in den Jahren 1986 bis 1989 an der H GmbH beteiligt, woraus er jährlich jeweils negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärte. Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1985 erließ das Finanzamt im Jahr 1987 einen gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid, in welchem eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgte. Mit Bescheid vom 8. Mai 1998 erließ das Finanzamt ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der stillen Beteiligung ist unabhängig davon zu beurteilen, wie die Tätigkeit des Geschäftsherrn zu qualifizieren ist (Hinweis E 7. August 1992, 92/14/0128). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...