Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Dem Beschwerdefall liegt die Konstellation zu Grunde, dass eine Kapitalgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der EU gegrü... mehr lesen...
Index: E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);14/03 Abgabenverwaltungsorganisation;20/09 Internationales Privatrecht;21/01 Handelsrecht;21/02 Aktienrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;AktG 1965 §174 Abs4;AVOG 1975 §4;AVOG 1975 §8; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §27 Abs1 Z1; EStG 1972 §27 Abs1 Z4; EStG 1988 §27 Abs1 Z1; EStG 1988 §2... mehr lesen...
Index: E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);14/03 Abgabenverwaltungsorganisation;20/09 Internationales Privatrecht;21/01 Handelsrecht;21/02 Aktienrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;AktG 1965 §174 Abs4;AVOG 1975 §4;AVOG 1975 §8; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §27 Abs1 Z1; EStG 1972 §27 Abs1 Z4; EStG 1988 §27 Abs1 Z1; EStG 1988 §2... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §174 Abs4;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs2 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Während das Gesetz in § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sowie in § 10 Abs 2 KStG 19... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Dem Beschwerdefall liegt die Konstellation zu Grunde, dass eine Kapitalgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der EU gegrü... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §174 Abs4;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs2 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Während das Gesetz in § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sowie in § 10 Abs 2 KStG 19... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §174 Abs4;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs2 Z1;KStG 1988 §1 Abs3 Z1;KStG 1988 §10 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/14/0122 E 20. September 2006
Rechtssatz: Während das Gesetz in § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sowie in § 10 Abs 2 KStG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 als echter stiller Gesellschafter unter anderem an der PL AG und in den Jahren 1986 bis 1989 an der H GmbH beteiligt, woraus er jährlich jeweils negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärte. Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1985 erließ das Finanzamt im Jahr 1987 einen gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid, in welchem eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgte. Mit Bescheid vom 8. Mai 1998 erließ das Finanzamt ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist für die Beurteilung, ob in den Streitjahren Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, die Rechtslage vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen heranzuziehen. Dabei muss aber nach ständiger Rechtsprechung des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 als echter stiller Gesellschafter unter anderem an der PL AG und in den Jahren 1986 bis 1989 an der H GmbH beteiligt, woraus er jährlich jeweils negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärte. Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1985 erließ das Finanzamt im Jahr 1987 einen gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid, in welchem eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgte. Mit Bescheid vom 8. Mai 1998 erließ das Finanzamt ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der stillen Beteiligung ist unabhängig davon zu beurteilen, wie die Tätigkeit des Geschäftsherrn zu qualifizieren ist (Hinweis E 7. August 1992, 92/14/0128). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist für die Beurteilung, ob in den Streitjahren Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, die Rechtslage vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnungen heranzuziehen. Dabei muss aber nach ständiger Rechtsprechung des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der stillen Beteiligung ist unabhängig davon zu beurteilen, wie die Tätigkeit des Geschäftsherrn zu qualifizieren ist (Hinweis E 7. August 1992, 92/14/0128). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §27 Abs1 Z1 litb; EStG 1988 §27; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs2 Z1 litb; EStG 1988 §94 Z2; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 litb;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteil... mehr lesen...
Der im Jahre 1969 in Rumänien geborene Beschwerdeführer reiste im Jahr 1990 nach Österreich ein und hielt sich zunächst im Flüchtlingslager S auf. Im April 1994 heiratete er die Österreicherin Silvia M In der Folge war er in Betrieben seines Schwiegervaters Alfred M tätig. Der Schwiegervater Alfred M ist Gastwirt in P und betreibt jeweils ein Bordell in K und S. Im Zuge einer gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Prüfung für den Zeitraum 1996 bis 1998 trafen die Prüfer fo... mehr lesen...
Der im Jahre 1969 in Rumänien geborene Beschwerdeführer reiste im Jahr 1990 nach Österreich ein und hielt sich zunächst im Flüchtlingslager S auf. Im April 1994 heiratete er die Österreicherin Silvia M In der Folge war er in Betrieben seines Schwiegervaters Alfred M tätig. Der Schwiegervater Alfred M ist Gastwirt in P und betreibt jeweils ein Bordell in K und S. Im Zuge einer gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten Prüfung für den Zeitraum 1996 bis 1998 trafen die Prüfer fo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine (echte) stille Gesellschaft stellt keine Mitunternehmerschaft dar (Hinweis E 5. April 2001, 98/15/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001150023.X02 Im RIS seit 05.08.2004 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Einlage des stillen Gesellschafters besteht in der Regel in Geld. Ausnahmsweise besteht sie nicht in einer Vermögenseinlage, sondern in einer verwertbaren Arbeitsleistung (Hinweis E 20. März 1964, 131, 132, 1046/63; E 25. April 1972, 1814/71). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine (echte) stille Gesellschaft stellt keine Mitunternehmerschaft dar (Hinweis E 5. April 2001, 98/15/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001150023.X02 Im RIS seit 05.08.2004 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Einlage des stillen Gesellschafters besteht in der Regel in Geld. Ausnahmsweise besteht sie nicht in einer Vermögenseinlage, sondern in einer verwertbaren Arbeitsleistung (Hinweis E 20. März 1964, 131, 132, 1046/63; E 25. April 1972, 1814/71). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand im Zeitraum vom März 1996 bis März 1997 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1994 statt. Zur Tätigkeit der Beschwerdeführerin befragt, gab der damals zu 50 % an ihr beteiligte Geschäftsführer Dr. K., ein ehemaliger Richter, am 15. Oktober 1996 zu Protokoll, er habe im Rahmen der beschwerdeführenden GmbH Berufungen, "Konzepte" und VwGH-Beschwerden für die E GmbH erstellt. Diese Arbeiten hätten jedoch für "alle Firmen des ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand im Zeitraum vom März 1996 bis März 1997 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1994 statt. Zur Tätigkeit der Beschwerdeführerin befragt, gab der damals zu 50 % an ihr beteiligte Geschäftsführer Dr. K., ein ehemaliger Richter, am 15. Oktober 1996 zu Protokoll, er habe im Rahmen der beschwerdeführenden GmbH Berufungen, "Konzepte" und VwGH-Beschwerden für die E GmbH erstellt. Diese Arbeiten hätten jedoch für "alle Firmen des ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0230 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2(hier ohne den letzten Satz) S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0230 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2(hier ohne den letzten Satz) S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 91,97 % an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer der F. GmbH. Mit Vertrag vom 23. Juli 1996 wurde das Vermögen der GmbH auf den Beschwerdeführer übertragen. Anlässlich einer (vor der Vermögensübertragung durchgeführten) abgabenbehördlichen Prüfung bei der GmbH wurde in dem gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht festgehalten, dass der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer größere Beträge aus der Gesellschaft "entnommen" habe. Am Jahresende habe d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 91,97 % an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer der F. GmbH. Mit Vertrag vom 23. Juli 1996 wurde das Vermögen der GmbH auf den Beschwerdeführer übertragen. Anlässlich einer (vor der Vermögensübertragung durchgeführten) abgabenbehördlichen Prüfung bei der GmbH wurde in dem gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht festgehalten, dass der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer größere Beträge aus der Gesellschaft "entnommen" habe. Am Jahresende habe d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaft... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaft... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist bei der S GmbH, deren Alleingesellschafter ihr Ehemann ist, als Dienstnehmerin beschäftigt. Sie erklärte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (im Wesentlichen Zinsaufwand) in Höhe von rund S 2 Mio (1993) bzw. rund S 1,8 Mio (1994). Anlässlich einer 1997 bei der Beschwerdeführerin stattfindenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer ua fest, dass diese Verluste ... mehr lesen...