Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0225 E 19. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kommen, weil für ste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0225 E 19. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kommen, weil für steuerliche Zwecke zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0225 E 19. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kommen, weil für ste... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen, an die beschwerdeführende Partei als Rechtsnachfolgerin der B GmbH gerichteten Bescheid vom 2. Juli 2002 wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 24. Juni 1994 nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Stellung eines Vorlageantrages als unbegründet ab. Sie sprach aus, dass der angefochtene Bescheid unverändert bestehen bleibe und die festgesetzte Abgabenschuld an Kapitaler... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen, an die beschwerdeführende Partei als Rechtsnachfolgerin der B GmbH gerichteten Bescheid vom 2. Juli 2002 wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 24. Juni 1994 nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Stellung eines Vorlageantrages als unbegründet ab. Sie sprach aus, dass der angefochtene Bescheid unverändert bestehen bleibe und die festgesetzte Abgabenschuld an Kapitaler... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/14/0005 E 16. Mai 2007 RS 1 Stammrechtssatz Zu den "sonstigen Bezügen" iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen insbesondere die verdeckten (Gewinn-)Ausschüttungen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 11 zu § 27). Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den kapi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine der Voraussetzungen für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist eine subjektive, auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/14/0005 E 16. Mai 2007 RS 1 Stammrechtssatz Zu den "sonstigen Bezügen" iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen insbesondere die verdeckten (Gewinn-)Ausschüttungen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 11 zu § 27). Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den kapi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine der Voraussetzungen für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist eine subjektive, auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft. Der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. ZM ist alleiniger Gesellschafter und seit 29. Mai 1992 ihr Geschäftsführer. Betriebsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Verpachtung von Lokalen. Bei der Beschwerdeführerin fand eine Betriebsprüfung gem. § 147 BAO über den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 statt. Dabei wurde festgestellt, dass im Streitjahr eine Kaution in Höhe von 200.000 S aus einem Pachtvertrag mit der S-KEG als Pächterin, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. ZM ist alleiniger Gesellschafter und seit 29. Mai 1992 ihr Geschäftsführer. Betriebsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Verpachtung von Lokalen. Bei der Beschwerdeführerin fand eine Betriebsprüfung gem. § 147 BAO über den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 statt. Dabei wurde festgestellt, dass im Streitjahr eine Kaution in Höhe von 200.000 S aus einem Pachtvertrag mit der S-KEG als Pächterin, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Behörde kann nicht entgegen getreten werden, wenn sie in einem Verzicht der Gesellschaft auf eine gegenüber dem Gesellschafter bestehende Forderung eine objektive Vermögenszuwendung erblickt hat. Ebenso wenig kann ihr entgegengetreten werden, wenn sie aus dem Verzicht auf die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein die verdeckte Ausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt zwar vor, wenn dem Vorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Zu den "sonstigen Bezügen" iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen insbesondere die verdeckten (Gewinn-)Ausschüttungen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 11 zu § 27). Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs 2 Z 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Behörde kann nicht entgegen getreten werden, wenn sie in einem Verzicht der Gesellschaft auf eine gegenüber dem Gesellschafter bestehende Forderung eine objektive Vermögenszuwendung erblickt hat. Ebenso wenig kann ihr entgegengetreten werden, wenn sie aus dem Verzicht auf die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein die verdeckte Ausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt zwar vor, wenn dem Vorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Zu den "sonstigen Bezügen" iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen insbesondere die verdeckten (Gewinn-)Ausschüttungen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 11 zu § 27). Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs 2 Z 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §93 Abs2 Z1; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs2; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum 1991 bis 1993 zu 50 % an der W. GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Die W. GmbH betrieb einen Nachtklub mit Separees. Im Gefolge einer im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer durchgeführten gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bei der W. GmbH durchgeführten Hausdurchsuchung und einer anschließenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der W. GmbH schrieb die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. Jänner 2004 der W. GmbH im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §93 Abs2 Z1; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs2; KStG 1988 §8; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum 1991 bis 1993 zu 50 % an der W. GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Die W. GmbH betrieb einen Nachtklub mit Separees. Im Gefolge einer im Zuge eines gegen den Beschwerdeführer durchgeführten gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bei der W. GmbH durchgeführten Hausdurchsuchung und einer anschließenden abgabenbehördlichen Prüfung bei der W. GmbH schrieb die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. Jänner 2004 der W. GmbH im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Rechtssatz: Dass der Umstand, dass ein bereits 1999 entstandener Abfertigungsanspruch erst im Jahr 2000 zu einer Zahlung geführt hat, eine verdeckte Ausschüttung iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 93 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Rechtssatz: Dass der Umstand, dass ein bereits 1999 entstandener Abfertigungsanspruch erst im Jahr 2000 zu einer Zahlung geführt hat, eine verdeckte Ausschüttung iSd § 27 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 93 Abs 2 Z ... mehr lesen...
1.0. Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit dem unter dem Begriff "EACC-VTH-Anlagemodell" in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. 1.1. Das Finanzamt forderte mit Schreiben vom 28. Februar 2001 auf Grund einer Kontrollmitteilung den Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, auf, seine jährlichen Einkünfte auf Grund seiner Geldeinlage an der Europe American Capital Corporatio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0111 E 19. Dezember 2006 2004/15/0164 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Die Zusicherung und Gewährung von fixen Erträgnissen aus einer Geldhingabe, abhängig lediglich vom Faktor Zeit, entspricht nicht einer Beteiligung eines Aktionärs oder eines stillen Ge... mehr lesen...
1.0. Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit dem unter dem Begriff "EACC-VTH-Anlagemodell" in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. 1.1. Das Finanzamt forderte mit Schreiben vom 28. Februar 2001 auf Grund einer Kontrollmitteilung den Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, auf, seine jährlichen Einkünfte auf Grund seiner Geldeinlage an der Europe American Capital Corporatio... mehr lesen...
1.0. Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit dem unter dem Begriff "EACC-VTH-Anlagemodell" in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. 1.1. Das Finanzamt forderte mit Schreiben vom 28. Februar 2001 auf Grund einer Kontrollmitteilung den Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung erzielte, auf, seine jährlichen Einkünfte auf Grund seiner Geldeinlage an der Europe American Capital Corporatio... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0111 E 19. Dezember 2006 2004/15/0164 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Die Zusicherung und Gewährung von fixen Erträgnissen aus einer Geldhingabe, abhängig lediglich vom Faktor Zeit, entspricht nicht einer Beteiligung eines Aktionärs oder eines stillen Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0111 E 19. Dezember 2006 2004/15/0164 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Die Zusicherung und Gewährung von fixen Erträgnissen aus einer Geldhingabe, abhängig lediglich vom Faktor Zeit, entspricht nicht einer Beteiligung eines Aktionärs oder eines stillen Ge... mehr lesen...
Index: E6J;001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);14/03 Abgabenverwaltungsorganisation;20/09 Internationales Privatrecht;21/01 Handelsrecht;21/02 Aktienrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: 61997CJ0212 Centros VORAB;62000CJ0208 Überseering VORAB;62001CJ0167 Inspire Art VORAB;AktG 1965 §174 Abs4;AVOG 1975 §4;AVOG 1975 §8; B-VG Art18 Abs1; EStG 1972 §27 Abs1 Z1; EStG 1972 §27 Abs1 Z4; EStG 1988 §27 Abs1 Z1; EStG 1988 §2... mehr lesen...