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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;Norm
BAO §115 Abs1;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag. Heinzl, Dr. Fuchs, Dr. Zorn und Dr. Holeschofsky als Richter, im Beisein der Schriftführerin Dr. Kinsky, über die Beschwerde der A GmbH in W, vertreten durch Arnold Rechtsanwalts-Partnerschaft in 1010 Wien, Wipplinger Straße 10, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 2. Juli 2002, Zl. RV/220-11/09/98, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für das Jahr 1990, zu Recht erkannt:
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen, an die beschwerdeführende Partei als Rechtsnachfolgerin der B GmbH gerichteten Bescheid vom 2. Juli 2002 wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 24. Juni 1994 nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Stellung eines Vorlageantrages als unbegründet ab. Sie sprach aus, dass der angefochtene Bescheid unverändert bestehen bleibe und die festgesetzte Abgabenschuld an Kapitalertragsteuer für das Jahr 1990 EUR 775.099,38, das entspreche S 10,665.600,--, betrage.
Die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei, die B GmbH (in der Folge B-GmbH), sei mit Gesellschaftsvertrag vom 13. März 1990 gegründet und mit 28. April 1990 in das Handelsregister eingetragen worden. Aus dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag ergebe sich als Betriebsgegenstand der Erwerb, die Verwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie deren Geschäftsführung und Vertretung.
Am Stammkapital der B-GmbH in Höhe von S 500.000,-- seien die Ehegatten Ing. L.B. und M.B. jeweils mit einer Einlage von S 400.000,-- bzw. S 100.000,-- beteiligt. Ing. L.B. sei zudem nach dem Gesellschaftsvertrag zum einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der B-GmbH bestellt.
Die B-GmbH ermittle ihren Gewinn nach dem Kalenderjahr, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 1990 sei im Mai 1991 erstellt worden.
Die B-GmbH habe nach dem Lagebericht zum 31. Dezember 1990 als Holdinggesellschaft für die AB GmbH (im Folgenden: AB GmbH) gedient und sei zum Zwecke des Ankaufes von 100 % der Geschäftsanteile an dieser GmbH gegründet worden.Die B-GmbH habe nach dem Lagebericht zum 31. Dezember 1990 als Holdinggesellschaft für die Ausschussbericht GmbH (im Folgenden: Ausschussbericht , GmbH) gedient und sei zum Zwecke des Ankaufes von 100 % der Geschäftsanteile an dieser GmbH gegründet worden.
Die AB GmbH mit Sitz in Wien und einem Stammkapital in Höhe von S 5,000.000,-- sei Anfang der 80-iger Jahre als Tochtergesellschaft einer schwedischen Gruppe gegründet worden, um von Wien aus den Comecon-Markt hinsichtlich einzelner größerer Bauprojekte zu betreuen. Zum einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der AB GmbH sei der Geschäftsführer der B-GmbH, Ing. L.B., bestellt worden.Die Ausschussbericht , GmbH mit Sitz in Wien und einem Stammkapital in Höhe von S 5,000.000,-- sei Anfang der 80-iger Jahre als Tochtergesellschaft einer schwedischen Gruppe gegründet worden, um von Wien aus den Comecon-Markt hinsichtlich einzelner größerer Bauprojekte zu betreuen. Zum einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der Ausschussbericht , GmbH sei der Geschäftsführer der B-GmbH, Ing. L.B., bestellt worden.
Die Bilanz der AB GmbH zum 31. Dezember 1990 weise ein verfügbares Guthaben bei Banken in Höhe von S 198,243.715,26 auf.Die Bilanz der Ausschussbericht , GmbH zum 31. Dezember 1990 weise ein verfügbares Guthaben bei Banken in Höhe von S 198,243.715,26 auf.
Die AB GmbH sei weiters im gegenständlichen Zeitraum Alleingesellschafterin der AB Leasing GmbH (in der Folge AB Leasing) gewesen. Diese GmbH mit einem Stammkapital in der Höhe von S 21,000.000,-- bzw. ab dem Jahr 1990 S 67,000.000,-- sei im Jahre 1988 gegründet worden und für die B-GmbH als Joint Venture Partner im Zusammenhang mit diversen ausländischen Bauprojekten in der UdSSR aufgetreten. Zum einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der AB Leasing GmbH sei ebenso Ing. L.B. bestellt worden. Die B-GmbH sei daher als Holdinggesellschaft zu 100 % an der AB GmbH und diese wiederum zu 100 % an der AB Leasing GmbH beteiligt gewesen.Die Ausschussbericht , GmbH sei weiters im gegenständlichen Zeitraum Alleingesellschafterin der Ausschussbericht , Leasing GmbH (in der Folge Ausschussbericht , Leasing) gewesen. Diese GmbH mit einem Stammkapital in der Höhe von S 21,000.000,-- bzw. ab dem Jahr 1990 S 67,000.000,-- sei im Jahre 1988 gegründet worden und für die B-GmbH als Joint Venture Partner im Zusammenhang mit diversen ausländischen Bauprojekten in der UdSSR aufgetreten. Zum einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der Ausschussbericht , Leasing GmbH sei ebenso Ing. L.B. bestellt worden. Die B-GmbH sei daher als Holdinggesellschaft zu 100 % an der Ausschussbericht , GmbH und diese wiederum zu 100 % an der Ausschussbericht , Leasing GmbH beteiligt gewesen.
Im Mai 1988 habe die W AG sämtliche Anteile an der AB GmbH im Nominale von S 500.000,-- zu einem Abtretungspreis von ca. S 20,000.000,-- erworben. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 1. September 1988 sei das Stammkapital der AB GmbH von S 500.000,--Im Mai 1988 habe die W AG sämtliche Anteile an der Ausschussbericht , GmbH im Nominale von S 500.000,-- zu einem Abtretungspreis von ca. S 20,000.000,-- erworben. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 1. September 1988 sei das Stammkapital der Ausschussbericht , GmbH von S 500.000,--
um S 4,500.000,-- aus Gesellschaftsmitteln auf S 5,000.000,-- erhöht worden. Dieses erhöhte Stammkapital sei der W AG als alleiniger Gesellschafterin zum damaligen Zeitpunkt zugewachsen.
Mit Abtretungsvertrag vom 3. Mai 1989 hätten Ing. L.B. und seine Ehegattin M.B. von der W AG je 10 % der Gesellschaftsanteile an der AB GmbH im Nominale von S 500.000,-- um jeweils S 2,240.000,-- erworben. Der dabei realisierte Abtretungspreis entspreche S 224.000,-- je einem Prozentpunkt des Nominalwertes.Mit Abtretungsvertrag vom 3. Mai 1989 hätten Ing. L.B. und seine Ehegattin M.B. von der W AG je 10 % der Gesellschaftsanteile an der Ausschussbericht , GmbH im Nominale von S 500.000,-- um jeweils S 2,240.000,-- erworben. Der dabei realisierte Abtretungspreis entspreche S 224.000,-- je einem Prozentpunkt des Nominalwertes.
In der Folge habe Ing. L.B. als Geschäftsführer der AB GmbH bei der M Bank AG ein Unternehmensbewertungsgutachten zur Bewertung der Geschäftsanteile der AB GmbH in Auftrag gegeben. Dabei seien ausgehend von den der B-GmbH bekannt gegebenen sowie erwarteten Projektdeckungsbeiträgen aus diversen Projekten in der Sowjetunion für den Zeitraum 1989 bis 1992 unter Zugrundelegung eines nachhaltigen Zukunftsertrages in Höhe von S 80,000.000,-- bzw. S 90,000.000,--, einer Nachhaltigkeitsdauer von drei Jahren sowie einem Kapitalisierungszinssatz von 10 % nach der Ertragswertmethode sowie nach der Übergewinnmethode nachstehende Unternehmenswerte ermittelt worden:In der Folge habe Ing. L.B. als Geschäftsführer der Ausschussbericht , GmbH bei der M Bank AG ein Unternehmensbewertungsgutachten zur Bewertung der Geschäftsanteile der Ausschussbericht , GmbH in Auftrag gegeben. Dabei seien ausgehend von den der B-GmbH bekannt gegebenen sowie erwarteten Projektdeckungsbeiträgen aus diversen Projekten in der Sowjetunion für den Zeitraum 1989 bis 1992 unter Zugrundelegung eines nachhaltigen Zukunftsertrages in Höhe von S 80,000.000,-- bzw. S 90,000.000,--, einer Nachhaltigkeitsdauer von drei Jahren sowie einem Kapitalisierungszinssatz von 10 % nach der Ertragswertmethode sowie nach der Übergewinnmethode nachstehende Unternehmenswerte ermittelt worden:
Ertragswertmethode:
Übergewinnmethode:
nachhaltiger DB 80,000.000:
199.000.000,00
208.700.000,00
nachhaltiger DB 90,000.000:
223.800.000,00
233.600.000,00
Durchschnittswerte:
211.400.000,00
221.150.000,00
Unternehmenswert:
216.275.000,00
Bei dieser Ermittlung des Unternehmenswertes im November 1989 seien die von der AB GmbH abzuführenden Steuern nicht berücksichtigt worden.Bei dieser Ermittlung des Unternehmenswertes im November 1989 seien die von der Ausschussbericht , GmbH abzuführenden Steuern nicht berücksichtigt worden.
Mit dem weiteren Abtretungsvertrag vom 24. April 1990 seien von der W AG zwei weitere Geschäftsanteile der AB GmbH im Nominale von jeweils S 375.000,-- um S 1,680.000,-- an Dkfm. G.F. und Dkfm. Dr. F.J. rückwirkend per 1. Jänner 1990 veräußert worden. Der dabei realisierte Abtretungspreis entspreche ebenso (wie der im Abtretungsvertrag vom 3. Mai 1989) S 224.000,-- pro Prozentpunkt des Nominalwertes.Mit dem weiteren Abtretungsvertrag vom 24. April 1990 seien von der W AG zwei weitere Geschäftsanteile der Ausschussbericht , GmbH im Nominale von jeweils S 375.000,-- um S 1,680.000,-- an Dkfm. G.F. und Dkfm. Dr. F.J. rückwirkend per 1. Jänner 1990 veräußert worden. Der dabei realisierte Abtretungspreis entspreche ebenso (wie der im Abtretungsvertrag vom 3. Mai 1989) S 224.000,-- pro Prozentpunkt des Nominalwertes.
Im Mai 1990 sei die C Bank AG von der AB GmbH beauftragt worden, ein weiteres Gutachten zur Ermittlung des Unternehmenswertes der AB GmbH zu erstellen. Dabei sei ausgehend von den von der B-GmbH bekannt gegebenen Plangewinnen, basierend auf einer im Mai 1990 erfolgten Unternehmenspräsentation, nachstehender Unternehmenswert ermittelt worden:Im Mai 1990 sei die C Bank AG von der Ausschussbericht , GmbH beauftragt worden, ein weiteres Gutachten zur Ermittlung des Unternehmenswertes der Ausschussbericht , GmbH zu erstellen. Dabei sei ausgehend von den von der B-GmbH bekannt gegebenen Plangewinnen, basierend auf einer im Mai 1990 erfolgten Unternehmenspräsentation, nachstehender Unternehmenswert ermittelt worden:
Unternehmenswert lt. Variante A:
AB-GmbH (ohne AB-Leasing):
382.403.000,00
AB-Leasing:
37.100.000,00
SUMME:
419.503.000,00
Unternehmenswert lt. Variante B:
AB-GmbH (ohne AB-Leasing):
234.211.000,00
AB-Leasing:
23.500.000,00
SUMME:
257.711.000,00
Durchschnittswert
aus beiden VariantenDurchschnittswert , aus beiden Varianten
338.607.000,00, 338.607.000,00
Die Bewertung sei dabei nicht nach den in den Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder empfohlenen Methoden erfolgt, sondern ausschließlich auf Basis der großteils durch Verträge untermauerten Planrechnungen erstellt worden. Es sei weiters ausdrücklich festgehalten worden, dass die Unternehmensbewertung sowie die Risikodarstellung ohne Überprüfung der testierten Bilanz 1989 der AB GmbH, die nicht vorliege, erfolgt sei. Ein potenzieller Investor solle daher unbedingt die von der C Bank AG angegebenen Werte sowie die Vollständigkeit der Darstellung der Chancen und Risiken überprüfen.Die Bewertung sei dabei nicht nach den in den Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder empfohlenen Methoden erfolgt, sondern ausschließlich auf Basis der großteils durch Verträge untermauerten Planrechnungen erstellt worden. Es sei weiters ausdrücklich festgehalten worden, dass die Unternehmensbewertung sowie die Risikodarstellung ohne Überprüfung der testierten Bilanz 1989 der Ausschussbericht , GmbH, die nicht vorliege, erfolgt sei. Ein potenzieller Investor solle daher unbedingt die von der C Bank AG angegebenen Werte sowie die Vollständigkeit der Darstellung der Chancen und Risiken überprüfen.
Mit Abtretungsverträgen vom 12. bzw. 13. Juli 1990 hätten Ing. L.B. und M.B. die seinerzeit jeweils um S 2,240.000,-- erworbenen Geschäftsanteile an der AB GmbH im Nominale von S 500.000,-- um jeweils S 36,000.000,--, somit insgesamt um S 72,000.000,-- an die B-GmbH abgetreten. Dabei sei hinsichtlich des von der B-GmbH zu entrichtenden Kaufpreises vereinbart worden, dass jeweils S 15,000.000,-- und somit S 30,000.000,-- insgesamt, innerhalb eines Monates nach Vertragsabschluss und die Restbeträge in Höhe von jeweils S 21,000.000,-- (insgesamt somit S 42,000.000,- -) frühestens am 31. Dezember 1990 zur Zahlung fällig sein sollten.Mit Abtretungsverträgen vom 12. bzw. 13. Juli 1990 hätten Ing. L.B. und M.B. die seinerzeit jeweils um S 2,240.000,-- erworbenen Geschäftsanteile an der Ausschussbericht , GmbH im Nominale von