Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0077 E 18. Juli 2001
Rechtssatz: Die Hinzurechnung von Zinsen aus einer angemessenen Verzinsung des Verrechungskontos des Alleingesellschafter-Geschäftsführers zu dessen Einkünften ha... mehr lesen...
Dem bei seinem Wohnsitzfinanzamt steuerlich erfassten Beschwerdeführer wurde für seinen der Aktenlage zufolge am 19. Dezember 1988 bei der Bausparkasse X. abgeschlossenen und per 31. Dezember 1993 zugeteilten Bausparvertrag von den für das Jahr 1993 entfallenden Zinsen in Höhe von S 31.167,55 (im angefochtenen Bescheid: S 31.157,55) die Kapitalertragsteuer für das Jahr 1993 in Höhe von S 6.856,86 abgezogen und von der Bausparkasse dem Finanzamt K. (offensichtlich) abgeführt. Der Besch... mehr lesen...
Dem bei seinem Wohnsitzfinanzamt steuerlich erfassten Beschwerdeführer wurde für seinen der Aktenlage zufolge am 19. Dezember 1988 bei der Bausparkasse X. abgeschlossenen und per 31. Dezember 1993 zugeteilten Bausparvertrag von den für das Jahr 1993 entfallenden Zinsen in Höhe von S 31.167,55 (im angefochtenen Bescheid: S 31.157,55) die Kapitalertragsteuer für das Jahr 1993 in Höhe von S 6.856,86 abgezogen und von der Bausparkasse dem Finanzamt K. (offensichtlich) abgeführt. Der Besch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §108;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §108;EStG 1988 §93 Abs5;
Rechtssatz: Den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. März 1979, 1387/77, VwSlg 5364 F/1979 sowie vom 2. April 1979, 1386/77, ist nicht zu entnehmen, dass es sich bei der Aufnahme eines Zwischendarlehens zu einem abgeschlossenen Bausparvertrag um eine wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs5;
Rechtssatz: Der vom Abgabepflichtigen behauptete wirtschaftliche Ausgleich zwischen niedrigen Habenzinsen für das Bausparguthaben einerseits und dementsprechend nur niedrigen Sollzinsen für das Darlehen andererseits mag zwar ein Beweggrund für den Abschluss des Bausparvertrages und die dementsprechend niedr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §108;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;EStG 1988 §93 Abs5;
Rechtssatz: Der vom Abgabepflichtigen behauptete wirtschaftliche Ausgleich zwischen niedrigen Habenzinsen für das Bausparguthaben einerseits und dementsprechend nur niedrigen Sollzinsen für das Darlehen andererseits mag zwar ein Beweggrund für den Abschluss des Bausparvertrages und die dementsprechend niedr... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Der Streit geht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren dahin, ob mit Kindern ihrer Kommanditisten begründete (atypische) stille Gesellschaftsverhältnisse steuerrechtlich anzuerkennen sind. Im angefochtenen Bescheid wird festgestellt, im Jahr 1977 sei die Beschwerdeführerin mit der B GmbH als Komplementärin sowie Eckhard Sch, Regina Sch, Anna-Luise K und Eugenie K als Kommanditisten gegründet worden (Ing. Fra... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleinige Gesellschafterin der H-Reifen GmbH (im Folgenden: GmbH). Im Zuge einer 1995 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1993 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 vom Buchwert der Beteiligung an der GmbH (13,650.000 S) vorgenommene Teilwertabschreibung von 3,360.000 S sei zu Unrecht erfolgt, weil der Teilwert der Beteiligung ca. 15,9 Mio. S ausmache... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Der Streit geht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren dahin, ob mit Kindern ihrer Kommanditisten begründete (atypische) stille Gesellschaftsverhältnisse steuerrechtlich anzuerkennen sind. Im angefochtenen Bescheid wird festgestellt, im Jahr 1977 sei die Beschwerdeführerin mit der B GmbH als Komplementärin sowie Eckhard Sch, Regina Sch, Anna-Luise K und Eugenie K als Kommanditisten gegründet worden (Ing. Fra... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist alleinige Gesellschafterin der H-Reifen GmbH (im Folgenden: GmbH). Im Zuge einer 1995 durchgeführten, den Zeitraum 1991 bis 1993 betreffenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin in der Bilanz zum 31. Dezember 1993 vom Buchwert der Beteiligung an der GmbH (13,650.000 S) vorgenommene Teilwertabschreibung von 3,360.000 S sei zu Unrecht erfolgt, weil der Teilwert der Beteiligung ca. 15,9 Mio. S ausmache... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §6 Z2;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrec... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung gegenüber einer GmbH sind grundsätzlich erst dann zu aktivieren, wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss gefasst ist. Auch wenn der Obergesellschaft eine entsprechende Machtposition zukommt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zu Recht bezeichnet es die Beh als zwischen Familienfremden undenkbar, dass vereinbarte Beteiligungen an den stillen Reserven ohne weiteres außer Ansatz gelassen würden (und nachteiligen Vertragsänderungen zugestimmt würde). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150201.X01 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §6 Z2;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrec... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung gegenüber einer GmbH sind grundsätzlich erst dann zu aktivieren, wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss gefasst ist. Auch wenn der Obergesellschaft eine entsprechende Machtposition zukommt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zu Recht bezeichnet es die Beh als zwischen Familienfremden undenkbar, dass vereinbarte Beteiligungen an den stillen Reserven ohne weiteres außer Ansatz gelassen würden (und nachteiligen Vertragsänderungen zugestimmt würde). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150201.X01 ... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Ferch ist in ÖStZ 1995, 469 (siehe auch 1996, 222), ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Der VwGH hatte ua im E vom 12.4.1978, 314/77, die Frage zu beurteilen, ob Ausschüttungen von Gesellschafterzuschüssen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals f... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war ab 17. Juni 1993 Alleingesellschafterin der R.V. GmbH. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der Tochtergesellschaft ist der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den übernommenen Stammeinlagen zu verteilen. Die Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin, die F GmbH, gewährte der R.V. GmbH am 18. Juni 1993 einen "Großmutterzuschuss" in Höhe von S 406,778.302,--. Dieser Zuschuss wurde von der R.V. GmbH al... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war ab 17. Juni 1993 Alleingesellschafterin der R.V. GmbH. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der Tochtergesellschaft ist der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den übernommenen Stammeinlagen zu verteilen. Die Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin, die F GmbH, gewährte der R.V. GmbH am 18. Juni 1993 einen "Großmutterzuschuss" in Höhe von S 406,778.302,--. Dieser Zuschuss wurde von der R.V. GmbH al... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist. Der Gewinnanspruch des Gesellschafters entsteht als Gläubigerrecht (erst), sobald der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs2;KStG 1988 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn in einem Gesellschaftsvertrag die Bestimmung enthalten ist, dass der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn - dem § 82 Abs 2 GmbHG entsprechend - unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist. Der Gewinnanspruch des Gesellschafters entsteht als Gläubigerrecht (erst), sobald der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs2;KStG 1988 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn in einem Gesellschaftsvertrag die Bestimmung enthalten ist, dass der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn - dem § 82 Abs 2 GmbHG entsprechend - unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den ... mehr lesen...
Der Betriebsgegenstand der Beschwerdeführerin besteht im Handel und in der Reparatur von Kraftfahrzeugen. An deren Stammkapital waren zu 25 % M und zu 75 % die W-Ges.m.b.H. beteiligt. M war durch Gesellschaftsvertrag vom 11. August 1982 zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden. Anfang Februar 1987 erlangten die Organe der beteiligten W-Gesellschaft auf Grund einer Inventur davon Kenntnis, dass M zum Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin gehörende Gebrauchtwagen im Jahr 19... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf es rechtlich eines der Gesellschaft zuzurechnenden Verhaltens des geschäftsführenden Organs, welches, bestehe es auch in einem bloßen Dulden oder Unterlassen, den Schluss erlaubt, dass die durch ihre Organe ... mehr lesen...