RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/13/0077 E 18. Juli 2001

Rechtssatz

Die Hinzurechnung von Zinsen aus einer angemessenen Verzinsung des Verrechungskontos des Alleingesellschafter-Geschäftsführers zu dessen Einkünften hat nichts mit seiner Geschäftsführertätigkeit zu tun, sondern betrifft seine Gesellschafterstellung und führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen, die keinem Dienstgeberbeitrag unterliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130072.X03

Im RIS seit

17.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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