Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung gegenüber einer GmbH sind grundsätzlich erst dann zu aktivieren, wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss gefasst ist. Auch wenn der Obergesellschaft eine entsprechende Machtposition zukommt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zu Recht bezeichnet es die Beh als zwischen Familienfremden undenkbar, dass vereinbarte Beteiligungen an den stillen Reserven ohne weiteres außer Ansatz gelassen würden (und nachteiligen Vertragsänderungen zugestimmt würde). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150201.X01 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §6 Z2;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrec... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung gegenüber einer GmbH sind grundsätzlich erst dann zu aktivieren, wenn der Gewinnausschüttungsbeschluss gefasst ist. Auch wenn der Obergesellschaft eine entsprechende Machtposition zukommt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zu Recht bezeichnet es die Beh als zwischen Familienfremden undenkbar, dass vereinbarte Beteiligungen an den stillen Reserven ohne weiteres außer Ansatz gelassen würden (und nachteiligen Vertragsänderungen zugestimmt würde). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150201.X01 ... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellter und von der belangten Behörde als erwiesen angenommener Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin habe am 23. Dezember 1992 628 Aktien der R 1 AG, welche am 18. November 1992 von der F GmbH mit einem Gründungshelfer unter Vereinbarung eines Grundkapitals von S 10 Mio gegründet worden war, um rd S 24 Mio und am 17. Juni 1993 58 Aktien der R 2 AG, welche am 27. Mai 1993 von der F ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §22 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Ferch ist in ÖStZ 1995, 469 (siehe auch 1996, 222), ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;KStG 1966 §22 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Der VwGH hatte ua im E vom 12.4.1978, 314/77, die Frage zu beurteilen, ob Ausschüttungen von Gesellschafterzuschüssen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0186 E 22. Mai 2002 97/13/0193 E 3. Mai 2000 96/13/0177 E 22. März 2000 96/13/0176 E 22. März 2000
Rechtssatz: Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals f... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war ab 17. Juni 1993 Alleingesellschafterin der R.V. GmbH. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der Tochtergesellschaft ist der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den übernommenen Stammeinlagen zu verteilen. Die Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin, die F GmbH, gewährte der R.V. GmbH am 18. Juni 1993 einen "Großmutterzuschuss" in Höhe von S 406,778.302,--. Dieser Zuschuss wurde von der R.V. GmbH al... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war ab 17. Juni 1993 Alleingesellschafterin der R.V. GmbH. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der Tochtergesellschaft ist der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den übernommenen Stammeinlagen zu verteilen. Die Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin, die F GmbH, gewährte der R.V. GmbH am 18. Juni 1993 einen "Großmutterzuschuss" in Höhe von S 406,778.302,--. Dieser Zuschuss wurde von der R.V. GmbH al... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist. Der Gewinnanspruch des Gesellschafters entsteht als Gläubigerrecht (erst), sobald der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs2;KStG 1988 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn in einem Gesellschaftsvertrag die Bestimmung enthalten ist, dass der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn - dem § 82 Abs 2 GmbHG entsprechend - unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Forderungen der Gesellschafter gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist. Der Gewinnanspruch des Gesellschafters entsteht als Gläubigerrecht (erst), sobald der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §82 Abs2;KStG 1988 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn in einem Gesellschaftsvertrag die Bestimmung enthalten ist, dass der zur Ausschüttung gelangende Reingewinn - dem § 82 Abs 2 GmbHG entsprechend - unter die Gesellschafter im Verhältnis zu den ... mehr lesen...
Der Betriebsgegenstand der Beschwerdeführerin besteht im Handel und in der Reparatur von Kraftfahrzeugen. An deren Stammkapital waren zu 25 % M und zu 75 % die W-Ges.m.b.H. beteiligt. M war durch Gesellschaftsvertrag vom 11. August 1982 zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden. Anfang Februar 1987 erlangten die Organe der beteiligten W-Gesellschaft auf Grund einer Inventur davon Kenntnis, dass M zum Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin gehörende Gebrauchtwagen im Jahr 19... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zur Verwirklichung einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf es rechtlich eines der Gesellschaft zuzurechnenden Verhaltens des geschäftsführenden Organs, welches, bestehe es auch in einem bloßen Dulden oder Unterlassen, den Schluss erlaubt, dass die durch ihre Organe ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich bringt es die umfassende Vertretungsmacht des geschäftsführenden Organs mit sich, dass auch Rechtshandlungen, die keinen rechtsgeschä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1
(hier: Satz 1) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen anzusehen, die zu einer Gewinnminderung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben kann. Sie liegt auch dann vor, wenn d... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Hat sich der vertretungsbefugte Gesellschafter einen ungerechtfertigten Vorteil in Ausnützung seiner Eigenschaft als Organ (Geschäftsführer) der Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, hatte sich im Jahr 1987 an der IMMAG Revitalierungs- und Altstadterneuerungs-GesmbH & Co KG Serien 20 (Inhaber des Handelsgewerbes, im folgenden IdH) als echter stiller Gesellschafter beteiligt. Der Ausgabepreis der Beteiligung (Nominale 600.000 S) betrug 660.000 S. In der Einkommensteuererklärung 1987 führte der Beschwerdeführer aufgrund dieser Beteiligung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 679.186 S an; diese setzten sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige aus der stillen Beteiligung mit dem Ausgabepreis von 660.000 S bereits im ersten Jahr einen Verlust von 679.186 S erzielt, so könnte solcherart das Halten der stillen Beteiligung nur dann als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn eine konkrete Prognose auf einen ab... mehr lesen...
Zur Abgeltung der durch einen Beratungsfehler seines Steuerberaters verursachten Mehrbelastung an Einkommen- und Gewerbesteuer erhielt der Mitbeteiligte - er erzielt mit seinem Rauchfangkehrerbetrieb gewerbliche Einkünfte - vom Steuerberater eine Schadenersatzzahlung. Die Schadenersatzzahlung entfällt mit einem Betrag von 21.482 S auf die - aufgrund des Beratungsfehlers - erhöhte Einkommensteuerschuld. Strittig ist, ob dieser Teil der Schadenersatzzahlung den steuerlichen Gewinn des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:SWK Nr 25/2000, S 623 - 625;
Rechtssatz: Es kommt im Wirtschaftsleben immer wieder vor, daß ein Vertragspartner die Einkommensteuerschuld eines anderen übernimmt. Dies ist etwa der Fall, wenn die Kapitalgesellschaft die auf die Ausschüttung entfallende Ka... mehr lesen...
Die K-GmbH betreibt das Baumeistergewerbe. Das Finanzamt führte bei dieser GmbH für den Zeitraum 1986 bis 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durch. In diesem Zeitraum war der Beschwerdeführer weder Gesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH. Unter Tz 19 des BP Berichtes vom 11. September 1992 wird ausgeführt, daß der Beschwerdeführer gegenüber der K-GmbH als Konsulent tätig gewesen sei und dafür im Jahr 1986 Bezüge (in Höhe von S 18.000,--) erhalten habe. Er habe auf sämtlichen Lie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen erfüllen den Steuertatbestand des § 27 Abs 1 Z 1 EStG 1972 nur im Hinblick auf den Gesellschafter. Werden Gewinnausschüttungen aufgrund einer Entscheidung des Gesellschafters einem Dritten ausgezahlt, erfolgt die einkommensteuerliche Zurechnung an den Gesellschafter. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf die dem seinerzeitigen Alleingesellschafter-Geschäftsführer (nunmehr nur noch Geschäftsführer) der Beschwerdeführerin gegenüber ergangenen hg. Erkenntnisse jeweils vom 8. Juni 1994, 92/13/0155, 92/13/0154 und 92/13/0156, zu verweisen. Im Zentrum der genannten Beschwerdefälle war das auch im Zentrum des vorliegenden Beschwerdefalles stehende Rechtsverhältnis der K.-AG zum Unternehmen der nunmehrigen Beschwerdeführerin, das bis 1973 als... mehr lesen...