Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich bringt es die umfassende Vertretungsmacht des geschäftsführenden Organs mit sich, dass auch Rechtshandlungen, die keinen rechtsgeschä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1
(hier: Satz 1) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen anzusehen, die zu einer Gewinnminderung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben kann. Sie liegt auch dann vor, wenn d... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Hat sich der vertretungsbefugte Gesellschafter einen ungerechtfertigten Vorteil in Ausnützung seiner Eigenschaft als Organ (Geschäftsführer) der Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, hatte sich im Jahr 1987 an der IMMAG Revitalierungs- und Altstadterneuerungs-GesmbH & Co KG Serien 20 (Inhaber des Handelsgewerbes, im folgenden IdH) als echter stiller Gesellschafter beteiligt. Der Ausgabepreis der Beteiligung (Nominale 600.000 S) betrug 660.000 S. In der Einkommensteuererklärung 1987 führte der Beschwerdeführer aufgrund dieser Beteiligung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 679.186 S an; diese setzten sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige aus der stillen Beteiligung mit dem Ausgabepreis von 660.000 S bereits im ersten Jahr einen Verlust von 679.186 S erzielt, so könnte solcherart das Halten der stillen Beteiligung nur dann als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn eine konkrete Prognose auf einen ab... mehr lesen...
Zur Abgeltung der durch einen Beratungsfehler seines Steuerberaters verursachten Mehrbelastung an Einkommen- und Gewerbesteuer erhielt der Mitbeteiligte - er erzielt mit seinem Rauchfangkehrerbetrieb gewerbliche Einkünfte - vom Steuerberater eine Schadenersatzzahlung. Die Schadenersatzzahlung entfällt mit einem Betrag von 21.482 S auf die - aufgrund des Beratungsfehlers - erhöhte Einkommensteuerschuld. Strittig ist, ob dieser Teil der Schadenersatzzahlung den steuerlichen Gewinn des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §93 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:SWK Nr 25/2000, S 623 - 625;
Rechtssatz: Es kommt im Wirtschaftsleben immer wieder vor, daß ein Vertragspartner die Einkommensteuerschuld eines anderen übernimmt. Dies ist etwa der Fall, wenn die Kapitalgesellschaft die auf die Ausschüttung entfallende Ka... mehr lesen...
Die K-GmbH betreibt das Baumeistergewerbe. Das Finanzamt führte bei dieser GmbH für den Zeitraum 1986 bis 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durch. In diesem Zeitraum war der Beschwerdeführer weder Gesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH. Unter Tz 19 des BP Berichtes vom 11. September 1992 wird ausgeführt, daß der Beschwerdeführer gegenüber der K-GmbH als Konsulent tätig gewesen sei und dafür im Jahr 1986 Bezüge (in Höhe von S 18.000,--) erhalten habe. Er habe auf sämtlichen Lie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen erfüllen den Steuertatbestand des § 27 Abs 1 Z 1 EStG 1972 nur im Hinblick auf den Gesellschafter. Werden Gewinnausschüttungen aufgrund einer Entscheidung des Gesellschafters einem Dritten ausgezahlt, erfolgt die einkommensteuerliche Zurechnung an den Gesellschafter. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf die dem seinerzeitigen Alleingesellschafter-Geschäftsführer (nunmehr nur noch Geschäftsführer) der Beschwerdeführerin gegenüber ergangenen hg. Erkenntnisse jeweils vom 8. Juni 1994, 92/13/0155, 92/13/0154 und 92/13/0156, zu verweisen. Im Zentrum der genannten Beschwerdefälle war das auch im Zentrum des vorliegenden Beschwerdefalles stehende Rechtsverhältnis der K.-AG zum Unternehmen der nunmehrigen Beschwerdeführerin, das bis 1973 als... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4 Stammrechtssatz Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 2 Stammrechtssatz Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/15/0158 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4 Stammrechtssatz Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/15/0158 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Gestützt auf § 99 Abs. 2 FinStrG wurde bei ihr für die Jahre 1987 und 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Gegen die aufgrund der Prüfungsfeststellungen ergangenen Bescheide betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1987 und 1988 berief die Beschwerdeführerin. Die Berufung gegen diese Bescheide wurde mit Berufungsentscheidung vom 9. Juli 1997, Zl. 8/30/2-BK/Mi-1993, abgewiesen. Über die gegen diese Berufun... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die der UW GmbH, an der die Beschwerdeführerin in den Streitjahren zu 90 % beteiligt und deren alleinige Geschäftsführerin sie war, zugeschätzten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen zum Großteil der Beschwerdeführerin zuzurechnen sind oder nicht. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom heutigen Tag, 97/14/0118, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer der UW GmbH für den Zeitraum 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1988 unter Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140119.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der eine verdeckte Gewinnausschüttung ausschließende Vorteilsausgleich ist nur anzuerkennen, wenn zwischen den Vorgängen, zwischen denen der Ausgleich stattfinden soll, ein innerer Zusammenhang besteht und eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegt. Von einer Vereinbarung ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden von der Behörde Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft gegenüber den im Rechnungswesen ausgewiesenen Gewinnen festgestellt, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, so wird idR davon auszugehen sein, daß sie den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung im Verhäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Gesellschaft eine Ausschüttung wieder zugewendet worden sei, führt zu einer körperschaftsteuerlichen Einlage und steht der Annahme verdeckter Gewinnausschüttung grundsätzlich nicht entgegen. Die Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nur in engem zeitlichen Zusammenhang m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Arzt einen Gewinn und aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Wertpapierhändler einen Verlust in etwa derselben Höhe. Darüber hinaus erklärte er noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gelangte die belangte Behörde zur Ansicht, der bloße An- und Verkauf von Wertpapieren stelle ungeachtet von insgesamt 146 Transaktionen im Streitjahr und des er... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §27 Abs1;HGB §383;HGB §93;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...