RS Vwgh 2000/3/23 97/15/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Zu Recht bezeichnet es die Beh als zwischen Familienfremden undenkbar, dass vereinbarte Beteiligungen an den stillen Reserven ohne weiteres außer Ansatz gelassen würden (und nachteiligen Vertragsänderungen zugestimmt würde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997150201.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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