Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 331-360 von 552

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/22 95/14/0121

Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind Ehegatten. Am 28. Jänner 1981 schlossen sie (als Kaufanwärter) mit der Gemeinnützigen Welser Heimstättengenossenschaft (im folgenden Genossenschaft) einen "Anwartschaftsvertrag". Aus diesem Vertrag ergibt sich, daß die Genossenschaft auf einer in ihrem Eigentum befindlichen Liegenschaft mit Hilfe eines Förderungsdarlehens des Landes Oberösterreich und Kapitalmarktdarlehen ein Einfamilienreihenhaus errichten werde. Der Kaufp... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/22 95/14/0121

Die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer sind Ehegatten. Am 28. Jänner 1981 schlossen sie (als Kaufanwärter) mit der Gemeinnützigen Welser Heimstättengenossenschaft (im folgenden Genossenschaft) einen "Anwartschaftsvertrag". Aus diesem Vertrag ergibt sich, daß die Genossenschaft auf einer in ihrem Eigentum befindlichen Liegenschaft mit Hilfe eines Förderungsdarlehens des Landes Oberösterreich und Kapitalmarktdarlehen ein Einfamilienreihenhaus errichten werde. Der Kaufp... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.05.1996

RS Vwgh 1996/5/22 95/14/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0122
Rechtssatz: Die Genossenschaft hat sich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zur Rückzahlung des Kaufpreisanteiles entschlossen. Diese Alternativschuld der Genossenschaft stellt auf seiten des Abgabepflichtigen als Gläubig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1996

RS Vwgh 1996/5/22 95/14/0121

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0122
Rechtssatz: Die Genossenschaft hat sich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zur Rückzahlung des Kaufpreisanteiles entschlossen. Diese Alternativschuld der Genossenschaft stellt auf seiten des Abgabepflichtigen als Gläubig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/22 95/15/0070

Der Beschwerdeführer betreibt unter der Firma Wemako ein Einzelunternehmen und ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer unter anderem der W-GmbH (im folgenden: GmbH). Auf Grund von Warenlieferungen des Einzelunternehmens an die GmbH bestanden in den Streitjahren Kundenforderungen des Beschwerdeführers an die genannte Gesellschaft. Zur gleichen Zeit bestand eine unverzinsliche Darlehensforderung der GmbH an den Beschwerdeführer. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0070

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0070

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/11 87/13/0045 1 Stammrechtssatz Wird einer an sich als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilenden Vorteilsgewährung einer Kapitalgesellschaft an einen ihrer Gesellschafter eine Vorteilsgewährung des Gesellschafters an die Gesellschaft entgegengehalten (sogena... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0070

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Marktkonforme Zinsen stellen eine angemessene Gegenleistung für die geldwerte Leistung der Zurverfügungstellung eines langfristigen Darlehens dar (Hinweis: E 2.6.1992, 91/14/0149). European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0070

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 3 Stammrechtssatz Voraussetzungen für einen steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich ist eine AUSDRÜCKLICHE (eindeutige) WECHSELSEITIGE Vereinbarung über den Vorteilsausgleich. Diese - wechselseitige - Vereinbarung muß aber bereits zu dem Zeitp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0070

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der angemessenen Verzinsung für an gesellschaftsfremde Personen langfristig überlassene Geldmittel rechtfertigt fehlendes Einbringlichkeitsrisiko nicht die Annahme eines gegenüber dem marktkonformen Anleihezinsfuß n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

RS Vwgh 1995/11/22 95/15/0070

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 8 Stammrechtssatz Bei einer Kreditierung unverzinslicher Geldmittel an einen Gesellschafter richtet sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Zinskondit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/29 94/15/0103

Der Verwaltungsgerichtshof hat beschlossen, die Beschwerden wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung zu verbinden. Die vorliegenden Beschwerdefälle sind - wie die angefochtene Berufungsentscheidung betont - vor dem Hintergrund der sog. "WEB-Affäre" zu sehen. 1.) Zur Zurückweisung der Beschwerden betreffend Gewerbesteuer 1986 bis 1989 und Umsatzsteuer 1986 bis 1989: Die von allen Beschwerdeführern gesondert angefochtene Beru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/29 94/15/0103

Der Verwaltungsgerichtshof hat beschlossen, die Beschwerden wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung zu verbinden. Die vorliegenden Beschwerdefälle sind - wie die angefochtene Berufungsentscheidung betont - vor dem Hintergrund der sog. "WEB-Affäre" zu sehen. 1.) Zur Zurückweisung der Beschwerden betreffend Gewerbesteuer 1986 bis 1989 und Umsatzsteuer 1986 bis 1989: Die von allen Beschwerdeführern gesondert angefochtene Beru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1995

RS Vwgh 1995/6/29 94/15/0103

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litbEStG 1972 §23 Z2EStG 1972 §27 Abs1 Z2EStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §27 Abs1 Z2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/15/010594/15/010694/15/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0163 1 Stammrechtssat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1995

RS Vwgh 1995/6/29 94/15/0103

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litbEStG 1972 §23 Z2EStG 1972 §27 Abs1 Z2EStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §27 Abs1 Z2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/15/010594/15/010694/15/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0163 1 Stammrechtssat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/30 91/13/0248

Aus dem Bericht vom 7. Mai 1986 über die bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 BAO ergibt sich (Tz 7, 8, 10 und 14), das Finanzamt habe durch eine Kontrollmitteilung der deutschen Finanzverwaltung Kenntnis davon erlangt, daß die Beschwerdeführerin, eine im Jahr 1970 gegründete GmbH mit Sitz in Wien, im Zeitraum von 1974 bis 1984 Provisionen von der R-KG (Deutschland) erhalten habe, und zwar für die Vermittlung von Warengeschäften in das damalig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1995

RS Vwgh 1995/5/30 91/13/0248

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §93 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0250
Rechtssatz: Wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die wirtschaftliche Veranlassung hiefür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/20 94/13/0228

Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer und (neben seiner Gattin) mit 0,3 % beteiligter Gesellschafter der E GmbH. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei dieser Gesellschaft wurde festgestellt, daß ein dem Beschwerdeführer und seiner Gattin je zur Hälfte gehörendes Einfamilienhaus von der Gesellschaft in den Jahren 1989 und 1990 angemietet und dem Beschwerdeführer als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt worden sei, wobei der geldwerte Vorteil als Sachbezug der Lohnsteuer un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1995

RS Vwgh 1995/4/20 94/13/0228

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine unverzinsliche Verrechnungsforderung einer Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Die verdeckte Gewinnausschüttung hat in diesen Fällen ihre Wurzel darin, daß dem Gesellschafter Geldmittel kreditiert werden, ohne daß dieser zur Zahlung von Zinsen verpfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/15 94/13/0249

Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 99,7 % an der E GmbH beteiligt. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei dieser GmbH wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin neben ihrem Geschäftsführerbezug - der für 1989 S 240.000,-- und für 1990 S 60.000,-- betragen habe - monatlich Geldbeträge erhalten habe (1989 insgesamt S 134.507,--, 1990 S 660.000,--). Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden diese "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht. Die Verbin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/15 92/13/0271

Der Beschwerdeführer betreibt eine Autospenglerei. Der Gewinn des Betriebes wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Im Jahre 1990 wurde in seinem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1983 bis 1987 durchgeführt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheide über Umsatzsteuer 1983 bis 1987, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 bis 1987 sowie über den Einheitswert des Betriebsver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/15 94/13/0249

Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 99,7 % an der E GmbH beteiligt. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei dieser GmbH wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin neben ihrem Geschäftsführerbezug - der für 1989 S 240.000,-- und für 1990 S 60.000,-- betragen habe - monatlich Geldbeträge erhalten habe (1989 insgesamt S 134.507,--, 1990 S 660.000,--). Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden diese "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht. Die Verbin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0249

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1988 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine verdeckte Gewinnausschüttung ergibt sich für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr nicht schon deshalb, weil die Kapitalges dem Gesellschafter bei Bestehen einer Verpflichtung zur Zinsenzahlung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 92/13/0271

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1983/587 Abschn14;AbgÄG 1986/327 Abschn1;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;EStG 1972 §46 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;ZEStG 1983 Abschn14;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat die Abgabenbehörde die Zinsertragsteuer iSd BG 1983/587 iVm dem BG 1986/327 nicht auf die Einkommensteu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0249

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Darlehensvertrag als Realkontrakt kommt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande, daß der Darlehensnehmer darüber willkürl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0249

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1988 §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Gewinnausschüttung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 94/13/0249

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Darlehensvertrag als Realkontrakt kommt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande, daß der Darlehensnehmer darüber willkürl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/20 89/14/0214

Die Beschwerdeführerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie beteiligte sich im Jahr 1970 an einem anderen Unternehmer mit S 20 Millionen als echter stiller Gesellschafter. Es wurde eine Wertsicherung vereinbart, die im Falle der Rückzahlung der Einlage deren Ausmaß bestimmen sollte. Während der Dauer des Gesellschaftsverhältnisses war eine Umsatzbeteiligung der Beschwerdeführerin vorgesehen. Mit Wirkung ab 31. Juli 1985 wurde das Gesellschaftsverhältnis vom Inhaber des Handelsgeschäfte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1994

RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0214

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: "Endfällige" Wertsicherungsbeträge werden nicht bloß am Ende der Vertragsdauer fällig, sondern entstehen zu diesem Zeitpunkt überhaupt erst als Forderung. Ebenso wie Gewinnansprüche nicht bereits mit der Vereinbarung einer künftigen Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0214

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §12;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Wirtschaftlich betrachtet weist die stille Gesellschaft eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Darlehensgewährung auf. In beiden Fällen geht das zur Verfügung gestellte Kapital in das Eigentum de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

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