Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 5 Stammrechtssatz Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im November 1985 von der G. GmbH, deren geschäftsführender Alleingesellschafter er war, ein Grundstück im Ausmaß von 305 m2 um S 50.000,--. Anläßlich einer bei der G. GmbH durchgeführten Betriebsprüfung ermittelte der Prüfer in Anlehnung an ein von der G. GmbH beigebrachtes Schätzungsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen den gemeinen Wert des Grundstückes mit S 183.000,-- und behandelte den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und gemeinem We... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990140264.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH & Co KG sind die Sch-GmbH (in der Folge als GmbH bezeichnet) als Komplementär und bloße Arbeitsgesellschafterin sowie die Kommanditisten Richard Sch und Erich W mit je 50 % beteiligt. Die Geschäftsanteile an der GmbH werden zu je 25 % von den Kommanditisten und ihren Ehegattinen gehalten. Für die Jahre 1984 bis 1986 fanden sowohl bei der Beschwerdeführerin als auch bei der GmbH abgabenbehördliche Prüfungen statt. Dabei vertrat der Prüfer die Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 2 Stammrechtssatz Nur die Erträge angelegten Kapitals, nicht jedoch dessen Rückzahlung zum Nominalen können unter dem Begriff "Einkünfte aus Kapitalvermögen" subsumiert werden (Hinweis E 1984/01/24, 84/14/0130). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen anzusehen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körpers... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb 1978 Aktien einer liechtensteinischen Sitzgesellschaft zum Nominale von US-$ 50.000, das Stück zu 5.000 Dollar, und richtete bei einer Bank in Liechtenstein ein Konto ein, auf das die genannte Gesellschaft Einzahlungen leistete, die sich von 1979 bis 1985 auf einen Betrag von 61.390,58 US-$ beliefen. Diese Zahlungen, die aus vielen kleinen Beträgen bestanden, wurden von der Gesellschaft - ebenso wie bei allen anderen Aktionären - als Aktionärsdarlehen g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Darlehenshingabe an Anteilseigentümer stellt dann eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht gewollt oder schon bei der Zuzählung praktisch unmöglich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/11 91/13/0005 1
(Im Erkenntnis vom 19.2.1991, 87/14/0136, hat der
Verwaltungsgerichtshof klargestellt, daß dieser Grundsatz
rechtlich nicht bloß für Rückzahlungen von gebundenem Kapital
aufgrund einer Kapitalherabsetzung gilt, weil es keine
Norm:
gibt, die es rechtfertigen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ob verdeckte Gewinnausschüttungen nachträglich handelsrechtlich durch Kapitalherabsetzungen, nachträgliche Anerkennung einer Darlehensschuld und Kompensation mit dieser saniert werden, ist steuerrechtlich unbeachtlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19931... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 3 Stammrechtssatz Einer Kapitalherabsetzung kommt nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Sie rechtfertigt in qualifizierter Wiese die Vermutung, daß im Einzelfall tatsächli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen unterscheiden sich von Vermögensverschiebungen aufgrund von Leistungsbeziehungen dadurch, daß sie nicht unter fremdüblichen Konditionen abgewickelt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen, daß vor Fassung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses geleistete Zahlungen an den Aktionär Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wenn wie im gegenständlichen Fall kein Beweis dafür erbracht wird, daß die geleisteten Zahlun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Steuerberatungskanzlei, wobei sie ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (30. Juni) gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt. Alleinige Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Streitzeitraum waren bis zum 30. September 1985 H und ab dem 1. Oktober 1985 dessen Sohn. H war im Streitzeitraum am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligt. Seit 1. Oktober 1985 befindet sich H im Ruhestand, ist aber nach wie vor "kostenlos" für die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0034 2 Stammrechtssatz Wenn den Vorteilen des Gesellschafters aus der zinsenlosen Darlehensgewährung der Ges aufrechenbare Vorteile der Ges gegenüberstehen, recht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat es der Abgabepflichtige als Minderheitsgesellschafter nicht in der Hand, gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zu initiieren, deren Sinn und Folge die Substituierung von Ausschüttungsbeschlüssen durch Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung sein könnte, kommt die Beurteilung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt nicht der eine Rückzahlung des Nominalbetrages des angelegten Kapitals darstellende Zufluß; die Rückzahlung von bereits versteuertem oder überhaupt nicht steuerpflichtigem und zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendetem Vermög... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 3 Stammrechtssatz Einer Kapitalherabsetzung kommt nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Sie rechtfertigt in qualifizierter Wiese die Vermutung, daß im Einzelfall tatsächli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger und aus selbständiger Arbeit bezog, erklärte für diesen Zeitraum auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (1984 bis 1986 Werbungskostenüberschüsse von S 51.599,--, S 5.612,--, S 4.115,--; 1987 einen Einnahmenüberschuß von S 1.800,--). Diese stammten aus einer von ihm 1984 erworbenen echten stillen Beteiligung von S 50.000,-- an einer GmbH, die Werberechte gekauft und von deren Anschaffungskosten gemäß § 8 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Sind die Einnahmen aus der Veräußerung einer Beteiligung im Hinblick auf deren Erwerb bereits vor dem 1.1.1985 nicht zu versteuern, sind diese Einnahmen auch bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Beteiligung nicht mitzuberücksichtigen (Hinweis E 22.6.1993, 93/14/0086). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Auch nach der LiebhabereiV ergibt sich aus der Tatsache, daß die Tätigkeit des Geschäftsherrn keine Liebhaberei ist, nicht, daß die echte stille Beteiligung des Abgabepflichtigen eine Einkunftsquelle ist. Beurteilungseinheit bei den Überschußeinkünften, zu denen die Einkünfte aus Kapitalvermögen ge... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §69 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Konten ist entscheidend, wer die Herrschaft über die Forderungsrechte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Die Leistung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters diesem Dritten gegenüber (hier Anteilsübertragung zwischen zwei Gesellschaftern... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Ein auf die Benachteiligung der Gesellschaft abzielendes Verpflichtungsgeschäft mit einem Dritten begründet auch im Falle einer tatsächlich eintretenden Vermögensverminderung der Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Wird bei einer Anteilsübertragung zwischen Gesellschaftern einer GmbH der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §69 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;VermStG; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Spareinlagen und Forderungsrechte aus Wertpapierdepotverträ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf die Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewähru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an... mehr lesen...