Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen unterscheiden sich von Vermögensverschiebungen aufgrund von Leistungsbeziehungen dadurch, daß sie nicht unter fremdüblichen Konditionen abgewickelt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140115.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen, daß vor Fassung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses geleistete Zahlungen an den Aktionär Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wenn wie im gegenständlichen Fall kein Beweis dafür erbracht wird, daß die geleisteten Zahlun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Steuerberatungskanzlei, wobei sie ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (30. Juni) gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt. Alleinige Geschäftsführer der Beschwerdeführerin im Streitzeitraum waren bis zum 30. September 1985 H und ab dem 1. Oktober 1985 dessen Sohn. H war im Streitzeitraum am Stammkapital der Beschwerdeführerin beteiligt. Seit 1. Oktober 1985 befindet sich H im Ruhestand, ist aber nach wie vor "kostenlos" für die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0196 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0034 2 Stammrechtssatz Wenn den Vorteilen des Gesellschafters aus der zinsenlosen Darlehensgewährung der Ges aufrechenbare Vorteile der Ges gegenüberstehen, recht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juli 1977 zehn Aktien der im liechtensteinischen Handelsregister eingetragenen G. Company Limited (im folgenden: G.) über ein Nominale von US-$ 5.000,-- pro Aktie. Im Gefolge dieses Aktienerwerbs flossen dem Beschwerdeführer in den Streitjahren Zahlungen von der G. zu, deren einkommensteuerrechtliche Qualifikation ebenso den Streitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet wie die bewertungsrechtliche Beurteilung des vom Beschwerdeführer gehalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Hat es der Abgabepflichtige als Minderheitsgesellschafter nicht in der Hand, gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zu initiieren, deren Sinn und Folge die Substituierung von Ausschüttungsbeschlüssen durch Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung sein könnte, kommt die Beurteilung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt nicht der eine Rückzahlung des Nominalbetrages des angelegten Kapitals darstellende Zufluß; die Rückzahlung von bereits versteuertem oder überhaupt nicht steuerpflichtigem und zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendetem Vermög... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 87/14/0136 3 Stammrechtssatz Einer Kapitalherabsetzung kommt nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung zu. Sie rechtfertigt in qualifizierter Wiese die Vermutung, daß im Einzelfall tatsächli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger und aus selbständiger Arbeit bezog, erklärte für diesen Zeitraum auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (1984 bis 1986 Werbungskostenüberschüsse von S 51.599,--, S 5.612,--, S 4.115,--; 1987 einen Einnahmenüberschuß von S 1.800,--). Diese stammten aus einer von ihm 1984 erworbenen echten stillen Beteiligung von S 50.000,-- an einer GmbH, die Werberechte gekauft und von deren Anschaffungskosten gemäß § 8 EStG 1972... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Sind die Einnahmen aus der Veräußerung einer Beteiligung im Hinblick auf deren Erwerb bereits vor dem 1.1.1985 nicht zu versteuern, sind diese Einnahmen auch bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Beteiligung nicht mitzuberücksichtigen (Hinweis E 22.6.1993, 93/14/0086). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Auch nach der LiebhabereiV ergibt sich aus der Tatsache, daß die Tätigkeit des Geschäftsherrn keine Liebhaberei ist, nicht, daß die echte stille Beteiligung des Abgabepflichtigen eine Einkunftsquelle ist. Beurteilungseinheit bei den Überschußeinkünften, zu denen die Einkünfte aus Kapitalvermögen ge... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §69 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Konten ist entscheidend, wer die Herrschaft über die Forderungsrechte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Die Leistung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters diesem Dritten gegenüber (hier Anteilsübertragung zwischen zwei Gesellschaftern... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Ein auf die Benachteiligung der Gesellschaft abzielendes Verpflichtungsgeschäft mit einem Dritten begründet auch im Falle einer tatsächlich eintretenden Vermögensverminderung der Gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Wird bei einer Anteilsübertragung zwischen Gesellschaftern einer GmbH der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §69 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;VermStG; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Spareinlagen und Forderungsrechte aus Wertpapierdepotverträ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf die Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewähru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0252 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbare Zuwendungen (Vorteile) an die an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Ausführungen zum Kauf eines Klientenstockes als verdeckte Gewinnausschüttung, da die schlüssige Beweiswürdigung ergab, daß die vom Mehrheitsgesellschafter (einem Wirtschaftstreuhänder) erwo... mehr lesen...
Die I Brot GmbH (in der Folge: GmbH) gründete mit Gesellschaftsverträgen vom 14. Dezember 1982 atypische stille Gesellschaften, beginnend ab 1. Jänner 1983 mit Dr. D Sch-I, Dr. D Sch, Dr. K Sch und U Sch. Die Gesellschafter waren am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven in folgender Höhe (ihren Kapitaleinlagen entsprechend) beteiligt: I Brot GmbH 22,5 % Dr. D Sch-I 50 % Dr. K Sch 12,5 % U Sch 12,5 % Dr. D Sch 2,5 % Dr. D Sch-I und U Sch sind Schwe... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §335 Abs1;HGB §336 Abs2;
Rechtssatz: Wird mit Gesellschafterbeschluß ua vereinbart, daß die (atypischen) stillen Gesellschafter vorerst auf ein Jahr - sollte sich das Ergebnis der GmbH (die GmbH gründete gemeinsam mit vier miteinander verwandten physischen Personen, die an ihr beteiligt sind, atypis... mehr lesen...
Christa K. ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Ein-Personen-GmbH. Bei einer die Jahre 1979 bis 1984 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Gesellschafterin neben ihrem Geschäftsführerbezug Geldbeträge erhalten hat, die sie zur Deckung von Kosten der privaten Lebensführung verwendete. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht wurden die "Entnahmen" auf einem Verrechnungskonto verbucht; die Verbindlichkeiten auf diesem Konto sei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Nichtanerkennung von wiederholten Entnahmen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als fremdübliche Darlehensgeschäfte; Qualifikation dieser En... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Zweck laut Satzung "die Festigung der Marktstellung der durch den Mitgliederkreis repäsentierten Gruppe von Elektrohandwerkern und Elektro-, Radio- und Fernsehfachhändlern durch organisierte wirtschaftliche und finanzielle Gruppenbildung und Zusammenarbeit mit Wirtschaftstreibenden anderer Geschäftszweige und deren organisierten Gruppen" ist, brachte mit Wirkung ab 1. Jänner 1982 unter Anwendung des Strukturverbesserungsgesetzes in die U Warenhandelsgesel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §93 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0080 E 10. Dezember 1985 VwSlg 6056 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Auch von verdeckten Gewinnausschüttungen ist Kapitalertragsteuer einzubehalten. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mbH ein Transportunternehmen mit Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer JB brachte sein Einzelunternehmen zum 1. Jänner 1978 in die Beschwerdeführerin ein. Seit dem Jahr 1980 sind der Beschwerdeführerin die TI Transportgesellschaft mbH (vormals A Fahrzeugfabrikgesellschaft mbH) und die E Transportgesellschaft mbH als Organgesellschaften eingegliedert. Anläßlich einer di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden nicht nur Liegenschaftskäufe, sondern auch die Bezahlung laufender Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsführers über das Kontokorrentkonto der GmbH abgewickelt, so geht die Abgabenbehörde hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes zutreffend davon aus, daß die GmbH einer gesellschaftsfremde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vorteilsausgleich durch Gegenüberstellung des Zinsvorteils des Geschäftsführers der GmbH im Zuge der Gewährung eines Darlehens durch die GmbH an ihn bei den Verrechnungskonten und des Zinsvorteils der Organgesellschaften der GmbH bei dem vom Geschäftsführer diesen gewährten Darlehen ist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch die GmbH an den Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, ist unter Heranziehung der gesamten Vergütungen, die der Gesellschafter erhält, zu beurteilen (Hinweis Putschögl-Bauer-Mayr-Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer... mehr lesen...