Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/13/0050
Rechtssatz: Wird einer an sich als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilenden Vorteilsgewährung einer Kapitalgesellschaft an einen ihrer Gesellschafter eine Vorteilsgewährung des Gesellschafters an die Gesellscha... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH & Co. KG ist Komplementärin einer zweiten Kommanditgesellschaft. Diese ist das Nachfolgeunternehmen eines Einzelunternehmers. Streit bestand im Verwaltungsverfahren darüber, ob die stille Beteiligung einer schweizerischen Aktiengesellschaft am Einzelunternehmen - und nach dessen Umwandlung - an der Nachfolge-KG steuerlich anzuerkennen war oder nicht. Mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, betreffend das Einzelunternehmen, hat der Gerichtshof ausge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer HE (im folgenden nur noch "Beschwerdeführer" genannt) betrieb während der Streitjahre in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Autoreifenhandel. Im Zuge einer für die Jahre 1968 bis 1975 durchgeführten Betriebsprüfung beurteilte der Prüfer Fremdmittel, die in der Bilanz des Beschwerdeführers als stille Beteiligung der V-AG ausgewiesen waren, als Eigenkapital und versagte dementsprechend auch den als Betriebsausgaben geltend gemachten Gewinnanteilen der V-A... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob eine stille Beteiligung einer Schweizer Aktiengesellschaft am Einzelunternehmen des Beschwerdeführers steuerlich anzuerkennen ist oder nicht. Diese Frage war Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, in dem mit hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, entschieden wurde. Der Gerichtshof ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß die von der belangten Behörde vorgenommene Beweiswürdigung keine schl... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ist die Nachfolgegesellschaft eines in sie eingebrachten Einzelunternehmens. Streit bestand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob eine stille Beteiligung einer schweizerischen Aktiengesellschaft an der beschwerdeführenden KG steuerlich anzuerkennen ist oder nicht. Diese Frage war Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend das (frühere) Einzelunternehmen, in dem mit hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 86/13/0187, ents... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs1;BAO §188 Abs1;BAO §192;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §68;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §161;HGB §335;
Rechtssatz: Besteht eine stille Beteiligung, der die Berufungsbehörde die steuerliche Anerkennung versagt hat, an einer Nachfolge-KG und wurden im Verfahren betreffend die einhe... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z2;HGB §335; Beachte Siehe:
86/13/0186 E 20. Februar 1992
86/13/0196 E 20. Februar 1992
Rechtssatz: Wenn auch die AbgBeh grundsätzlich mit der Annahme, die angebliche Übernahme eines Währungsrisikos durch eine AG sei völlig unüblich, im Recht ist, so reicht dieser Umstand für sich allein nicht aus, um einer sti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er ist als solcher zur Erfüllung betriebsärztlicher Aufgaben bei einem Großunternehmen angestellt und führt außerdem in dessen Bereich eine Ordination, in der er freiberuflich Werksangehörige, deren Familienangehörige und andere Patienten behandelt. Hinsichtlich dieser Tätigkeit hat er mit dem Unternehmer vereinbart, daß ihm gegen Miete die Ordination zur Verfügung steht und unentgeltlich eine Ordinationshilfe sowie ein Techniker beigestellt werden. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/5, 405;
Rechtssatz: Ein sogenanntes "Fruchtgenußrecht" von Kindern des Steuerpflichtigen an dessen Kapitalvermögen, das lediglich darin besteht, daß die Kapitalerträge zur Befriedigung von Unterhaltsbedürfnissen der Kinder verwendet werden, berechti... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der beschwerdeführenden GmbH ist Datenverarbeitung, Buchprüfung und Steuerberatung. Mit Abtretungsverträgen vom 29. Juni 1981 übertrug der damalige Alleingesellschafter und Geschäftsführer, Dkfm. N. B., seine Anteile am Stammkapital im Nominale von S 100.000,-- an I. W. im Ausmaß eines Nominales von S 49.000,-- um den Abtretungspreis von S 2.450,--, an Dkfm. L. W. im Ausmaß eines Nominales von S 25.000,-- um den Abtretungspreis von S 1.250,-- und an Dr. R. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nach herrschender Auffassung alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahre 1986 einen von ihm als Einzelunternehmen geführten Zeitschriftenverlag an die C-GmbH um den Gesamtkaufpreis von S 1,036.792,64. An der genannten GmbH war die Ehegattin zu 99,8 % beteiligt; der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der GmbH. In der Einkommensteuererklärung für 1986 wies der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen "Darlehenszinsen C-GmbH" in Höhe von S 42.590,-- als Einnahmen aus. In einer am 13. Jänner 1988 ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Bei als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus den Zinsen einer gestundeten Kaufpreisforderung geltend gemachten Schuldzinsen für Kredite, die der Steuerpflichtige wegen der Stundung der genannten Kaufpreisforderung zur Finanzi... mehr lesen...
Im Zuge einer bei W.G. durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Betriebsprüfer die Feststellung, daß eine Verzinsung von Darlehen, die von der W.G. GmbH. an W.G. in den Jahren 1985 und 1986 gegeben worden waren, nicht erfolgt sei. Als verdeckte Gewinnausschüttung wurden aus dem Titel der Nichtverzinsung dieser Darlehen für 1985 S 58.699,-- und für 1986 S 94.348,-- festgestellt. Im Zuge einer bei der W.G. GmbH. anschließend durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §16 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1966 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0027
Rechtssatz: Die Darlehenshingabe der Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter ist dann eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Darlehensrückzahlung von vorne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs4;KStG 1966 §16 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1966 §8 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0027
Rechtssatz: Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt es auf die Art der Verbuchung der Versicherungsprämien oder deren Erfassung in Lohnsteuerbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0111 E 30. Mai 1989 VwSlg 6405 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bewirkt eine verdeckte Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0034 2 Stammrechtssatz Wenn den Vorteilen des Gesellschafters aus der zinsenlosen Darlehensgewährung der Ges aufrechenbare Vorteile der Ges gegenüberstehen, rech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit 20 % an der K-GmbH beteiligt. Eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung (BP) nahm Zuschätzungen zum erklärten Betriebsergebnis vor. Im Hinblick auf diese Zuschätzungen rechnete das Finanzamt dem Beschwerdeführer in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1985 bis 1987 verdeckte Gewinnausschüttungen zu, woraus ein Abgabenrückstand von insgesamt S 706.849,-- resultierte. Für einen Teilbetrag von S 600.986,-- ersuchte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren unter anderem Einkünfte als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile sich zu 90 % in seinem Eigentum befanden. Die restlichen 10 % Anteile an der GmbH gehörten seiner Ehegattin. Bei der GmbH fand eine Betriebsprüfung (BP) statt, die zu Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Kalkulationsdifferenzen bzw. auf Grund von erheblichen Buchführungsmängeln führte. Weiters wurden Teile der Werbungskosten als privat veranlaßter Aufwand de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Eine Bindung des an den Gesellschafter einer GmbH ergangenen Einkommensteuerbescheides an den die GmbH betreffenden Körperschaftsteuerbescheid besteht nicht. Der Steuerpflichtige kann daher im Rahmen des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens durchaus das Zufließen einer ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel wohl als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, wobei, wenn das Ermittlungsverfahren nichts anderes ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH veräußerte im November 1985 an ihren geschäftsführenden Alleingesellschafter ein Grundstück im Ausmaß von 305 m2 um S 50.000,--. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Betriebsprüfung ermittelte der Prüfer in Anlehnung an ein von der Beschwerdeführerin beigebrachtes Schätzungsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen den gemeinen Wert des Grundstückes mit S 183.000,-- und behandelte den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0131 E 27. Juni 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden. European... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §25;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Soweit die GmbH die bloße Erwartung eines bestimmten Verhaltens ihres Alleingesellschafters ins Treffen führt, bezieht sich die Abgabenbehörde zu Recht auf die Kriterien, die im Rahmen der Beweiswürdigung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung, gleichviel unter welcher Bezeichnung gewährt, die sie anderen Personen, die nicht ihre ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vorteilsausgleich findet nicht schon statt, wenn den Vorteilen des Gesellschafters aufrechenbare Vorteile der Gesellschaft gegenüberstehen. Es muß vielmehr eine enge Beziehung der Rechtsgeschäfte, innerhalb deren ein Vorteilsausgleich erfolgen soll, bestehen, die Vorteile (Leistungen und Gegenleistungen) mü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die in einem Vorjahr als verdeckte Gewinnausschüttung erfolgte Vorteilsgewährung kann durch eine Korrekturhandlung (nachträgliche Aufnahme einer Forderung in der Bilanz des Verkaufsjahres) nicht mehr rückgängig gemacht werden (Hinweis E 19.5.1987, 86/14/0179). European ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Angemessenheit des bei der Veräußerung einer Liegenschaft durch die Gesellschaft an den (Allein-)Gesellschafter vereinbarten Preises ist insb die Verkäuferposition der Gesellschaft zu berücksichtigen. Es kommt daher darauf an, um welchen Preis die Gesellschaft verkauft hätte, wenn sich doch ... mehr lesen...
Auf die 1971 geborene Beschwerdeführerin sind als testamentarische Alleinerbin nach ihrem im Jänner 1988 infolge eines Sturzes vom Dach verstorbenen Vaters, von dem sie infolge Scheidung der Ehe der Eltern getrennt gelebt hatte, gemäß § 19 Abs. 1 BAO die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Vaters übergegangen. Die Beschwerdeführerin läßt es dahingestellt, ob der Todessturz auf Grund eines Unfalles oder in Selbstmordabsicht erfolgte. Am Todestag hatte der V... mehr lesen...