An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H., deren Unternehmensgegenstand die Fliesenverlegung ist, hält ihr Geschäftsführer Rudolf V. 99,9 % der Anteile und bezieht Geschäftsführerbezüge; seine Ehegattin Christine V. hält 0,1 % der Anteile am Stammkapital und bezieht für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft ebenso ein Gehalt. Im Zuge einer im Unternehmen der Gesellschaft durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß die beiden Gesellschafter von der gep... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4 Stammrechtssatz Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 89/14/0064 2 Stammrechtssatz Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/15/0158 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 89/14/0248 4 Stammrechtssatz Ob die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122
Rechtssatz: An die Anerkennung von Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 90/14/0221 1 Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 92/15/0158 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers überhöht sind, ist... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Gestützt auf § 99 Abs. 2 FinStrG wurde bei ihr für die Jahre 1987 und 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Gegen die aufgrund der Prüfungsfeststellungen ergangenen Bescheide betreffend Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1987 und 1988 berief die Beschwerdeführerin. Die Berufung gegen diese Bescheide wurde mit Berufungsentscheidung vom 9. Juli 1997, Zl. 8/30/2-BK/Mi-1993, abgewiesen. Über die gegen diese Berufun... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die der UW GmbH, an der die Beschwerdeführerin in den Streitjahren zu 90 % beteiligt und deren alleinige Geschäftsführerin sie war, zugeschätzten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen zum Großteil der Beschwerdeführerin zuzurechnen sind oder nicht. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom heutigen Tag, 97/14/0118, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer der UW GmbH für den Zeitraum 1. Jänner 1987 bis 31. Dezember 1988 unter Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997140119.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der eine verdeckte Gewinnausschüttung ausschließende Vorteilsausgleich ist nur anzuerkennen, wenn zwischen den Vorgängen, zwischen denen der Ausgleich stattfinden soll, ein innerer Zusammenhang besteht und eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegt. Von einer Vereinbarung ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Werden von der Behörde Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft gegenüber den im Rechnungswesen ausgewiesenen Gewinnen festgestellt, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, so wird idR davon auszugehen sein, daß sie den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung im Verhäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Gesellschaft eine Ausschüttung wieder zugewendet worden sei, führt zu einer körperschaftsteuerlichen Einlage und steht der Annahme verdeckter Gewinnausschüttung grundsätzlich nicht entgegen. Die Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nur in engem zeitlichen Zusammenhang m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Arzt einen Gewinn und aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Wertpapierhändler einen Verlust in etwa derselben Höhe. Darüber hinaus erklärte er noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid gelangte die belangte Behörde zur Ansicht, der bloße An- und Verkauf von Wertpapieren stelle ungeachtet von insgesamt 146 Transaktionen im Streitjahr und des er... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;BAO §32;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §27 Abs1;HGB §383;HGB §93;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre 1988 bis 1990 neben anderen, insbesondere nichtselbständigen Einkünften solche aus einer selbständig ausgeübten Unternehmensberatertätigkeit. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum 1987 bis 1989 Beratungen für die Immo-Bautreuhand GmbH durchgeführt und hiefür ein Honorar von 2,9 Mio. S erhalten. Aufgrund dieser Einnahmen habe er im Jahr 1988 Aktien der EA-Holding ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein die Betriebsvermögenseigenschaft von Beteiligungen an - für die Zukunft geplant gewesenen - Vertriebsgesellschaften begründender Zusammenhang mit der einzelunternehmerischen Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Unternehmensberater kann nicht etwa darin erblickt werden, daß eine Holdinggesellsch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde Bescheide des Finanzamtes vom 13. Juli 1994, mit denen nach § 303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen betreffend die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für die Jahre 1989 bis 1991 verfügt worden war, gemäß § 299 Abs. 2 BAO in Ausübung des Aufsichtsrechtes auf. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin habe in einer am 7. Apr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde Bescheide des Finanzamtes vom 13. Juli 1994, mit denen nach § 303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen betreffend die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für die Jahre 1989 bis 1991 verfügt worden war, gemäß § 299 Abs. 2 BAO in Ausübung des Aufsichtsrechtes auf. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin habe in einer am 7. Apr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Für den Fall des Vorliegens von verdeckten Gewinnausschüttungen aus dem Titel der Gewährung von unverzinslichen Darlehen an Gesellschafter teilt der VwGH die Rechtsmeinung (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I/5, 273), wonach dieser Fall aus der Sicht der G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z5;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §4;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Für den Fall des Vorliegens von verdeckten Gewinnausschüttungen aus dem Titel der Gewährung von unverzinslichen Darlehen an Gesellschafter teilt der VwGH die Rechtsmeinung (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I/5, 273), wonach dieser Fall aus der Sicht der G... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist seit dem Gesellschafterbeschluß vom 16. November 1982 ua der Handel mit Textilien jeder Art. Zum Geschäftsführer wurde zum gleichen Zeitpunkt Paul W bestellt, welcher mit Notariatsakt vom 6. November 1981 100 % der Geschäftsanteile der Beschwerdeführerin erworben hatte. In den Jahren 1982 und 1983 kaufte die Beschwerdeführerin bei der italienischen Ph S.p.A. (in der Folge Ph) Strickgarne, welche an die H Waren- und Kaufhaus GmbH (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0099
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Gewinnausschüttung ist unter anderem Voraussetzung, daß einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet... mehr lesen...
Der Geschäftsanteil, den der Gesellschafter-Geschäftsführer JW an der beschwerdeführenden GmbH hält, entspricht ca. 98% ihres Stammkapitals. Die S-GmbH ist Organ iSd § 9 KStG 1988 der Beschwerdeführerin. Die Gewinnermittlung für die Gesellschaften erfolgt nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin von März 1993 bis Jänner 1994 durchgeführten, den Zeitraum 1989 bis 1991 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung wurde u.a. d... mehr lesen...
Vier Geschwister sind zu gleichen Teilen an der beschwerdeführenden GmbH - sie betreibt ua ein Bauunternehmen - und an der Wohn-GmbH - sie ist die Hauptgesellschafterin der Beschwerdeführerin - beteiligt und sind auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für 1991 stellte das Finanzamt fest, daß die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der Wohn-GmbH (3,170.764 S) nicht verzinst werde. Es ... mehr lesen...
Vier Geschwister sind zu gleichen Teilen an der beschwerdeführenden GmbH - sie betreibt ua ein Bauunternehmen - und an der Wohn-GmbH - sie ist die Hauptgesellschafterin der Beschwerdeführerin - beteiligt und sind auch die Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung für 1991 stellte das Finanzamt fest, daß die auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der Wohn-GmbH (3,170.764 S) nicht verzinst werde. Es ... mehr lesen...