RS Vwgh 1994/10/5 94/15/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §30;
EStG 1972 §31;
EStG 1972 §93 Abs1;
EStG 1988 §120;
EStG 1988 §2;
EStG 1988 §27 Abs1 Z1;
EStG 1988 §30;
EStG 1988 §31 Abs7;
EStG 1988 §31;
EStG 1988 §6 Z14;
EStG 1988 §93 Abs1;
StruktVG 1969 §8 Abs5;
UmgrStG 1991 §8 Abs5;

Rechtssatz

Entsprechend dem Grundsatz, daß eine unter Fremden nicht übliche unangemessene Gewinnverteilung dahin zu korrigieren ist, daß der Besteuerung eine angemessene Gewinnverteilung zugrunde gelegt wird (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch 798, Randziffer 54 zu § 20 EStG 1988) ist im Falle eines unangemessenen niedrigen Kaufpreises der angemessenen Kaufpreis (der sich am Verkehrswert des Kaufobjektes orientiert) anzusetzen (Hinweis: Doralt, EStG-Kommentar2, Randziffer 165 zu § 2 EStG). (Hier Veräußerung einer Stammeinlage an einer GmbH an eine andere GmbH, bei der der Übertragende ebenfalls beteiligt ist, zu einem Unterpreis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150036.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten