Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Selbst wenn im Warenlager eines Einzelhandelsunternehmens nur relativ geringe stille Reserven enthalten sind, weil der Buchwert eines Warenlagers bei annähernd stabilen Geldwertverhältnissen regelmäßig den Wiederbeschaffungskosten entspricht, geht dadurch die Eigenschaft des Warenlagers als wesentliche Grundlage eines Einzelhand... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einer Teilbetriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1972 müssen dessen wesentliche Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen übernommen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 24, Textziffer 43). Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte waren bis 31. Dezember 1981 zu je 50 Prozent an einer GesBR beteiligt, die eine Tankstelle, einen Kraftfahrzeughandel und eine Kraftfahrzeugspenglerei betrieb. Anläßlich der Scheidung der Ehe der Gesellschafter und der damit verbundenen Auflösung der Gesellschaft wurde unter anderem vereinbart, daß die Beschwerdeführerin die sich in ihrem Eigentum befindliche betrieblich genutzte Liegenschaftshälfte samt Wohnhaus, Kraftfahrzeughalle und Kraftfah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Hinzurechnung eines bestimmten Betrages für die Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter zum Veräußerungsgewinn kommt es bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes nicht auf den Zeitpunkt des Zufließens an. European Case... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Transportunternehmer und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1972. Er war Inhaber zweier Konzessionen für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die eine beschränkt auf drei Lastkraftwagen mit Standort in I und die andere beschränkt auf vier Lastkraftwagen mit Standort zunächst in S und ab Juli 1984 in M. Im Jahre 1985 legte der Beschwerdeführer die Konzession mit Standort in I zurück und veräußerte von seinem Fuhrpark eine Sattelzugmaschine mit Aufli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 89/14/0156 6 Stammrechtssatz Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Fehlen jegliche Hinweise dafür, daß veräußerte Fahrzeuge im Betrieb des Abgabepflichtigen eine gewisse betriebsinterne Selbständigkeit aufgewiesen haben oder nach außen als selbständiger Teilbetrieb in Erscheinung getreten sind, ist weiters keine gesonderte Erfassung der mit dem Standort im Zusammenhang stehenden Erlöse oder Auf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Hauptmieterin des Lokales in W, N-Gasse. Auf Grund von Unterbestandverträgen wurden an diesem Standort nacheinander von verschiedenen Unternehmern gastgewerbliche Betriebe geführt, so etwa ein mit Ende Jänner 1987 geschlossener Betrieb, sodann in der Zeit von März 1987 bis Februar 1989 ein "Gast- und Schankbetrieb ohne Barbetrieb" - der maßgebende Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Oktober 1987 spricht von der Berechtigung zur Ausübung des Gastg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 3 Stammrechtssatz Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, damals unter der Firmenbezeichnung V.B. GmbH, schloß am 10. Juni 1985 mit der "Firma V.B. Bettfedernfabrik", die das Unternehmen der fabriksmäßigen Herstellung von Federprodukten betrieben hatte, einen Kaufvertrag ab. Danach "kaufte" die Beschwerdeführerin zum Stichtag 1. Mai 1985 Aktiva im Werte von S 34,433.774,59 und übernahm Passiva im gleichen Betrag. Eine berichtigte "Rechnung" über den "Verkauf von Geschäftsanteilen der Firma V.B." vom 30. Oktober 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Wenn Gegenstand der Übergabe die wesentlichen Grundlagen eines zur selbständigen Fortführung geeigneten Betriebsteiles sind, so ist die Frage, ob der Übergeber zahlungsunfähig bzw sein Vermögen überschuldet ist, für die Beurteilung, ob ein Teilbetrieb iSd § 2 Abs 3 Z 4 InvestPrämG vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Für die Frage nach dem Erwerb der wesentlichen Grundlagen eines Betriebes kommt es nicht auf die Angemessenheit des Entgelts an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130070.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0190 1 Stammrechtssatz Unter der Veräußerung eines Teilbetriebes ist die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen Teiles eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Dabei ist es erforderli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Es kommt auf die objektive Beschaffenheit des veräußerten Betriebes (Betriebsteiles) und nicht darauf an, über welche Möglichkeiten der konkrete Erwerber im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Fortführung des Betriebes unabhängig vom Erwerbsakt verfügt. Er muß durch den Erwerb alle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem Produktionsunternehmen gehören zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebes Betriebsgebäude (bzw Rechte an den Betriebsgebäuden), maschinelle Anlagen und Einrichtungen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Im Hinblick auf einen erheblichen Umfang eines vom Abgabepflichtigen als wesentliche Unternehmensgrundlage übernommenen Maschinenparks, einer Betriebsausstattung und Geschäftsausstattung und überdies auch eines Warenlagers kommt dem Umstand, ob ein nicht mit einem bilanzmäßigen Ansat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind (gleichteilig) Mitunternehmer (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eines Fremdenverkehrsunternehmens, in dem ein Sporthotel und nicht weit davon entfernt auf Grund des den Beschwerdeführern an der Ache zustehenden Fischereirechtes ein Fischteich (von den Hotelgästen im Sommer zum Fischen, im Winter zum Eissport genützt) mit einem Restaurant betrieben wurde. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Die Beschwerdeführer beschlossen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12 Abs1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1988 §12 Abs1;EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z1;EStG 1988 §4 Abs2; Beachte Besprechung in NZ 1/1993, S 4-6;
Besprechung in SWK 1996 A 269-277;
Rechtssatz: Teilbetriebsveräußerung ist kein Hindernis für die Übertragung stiller Rücklagen innerhalb des restlichen Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahre 1986 einen von ihm als Einzelunternehmen geführten Zeitschriftenverlag an die C-GmbH um den Gesamtkaufpreis von S 1,036.792,64. An der genannten GmbH war die Ehegattin zu 99,8 % beteiligt; der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der GmbH. In der Einkommensteuererklärung für 1986 wies der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen "Darlehenszinsen C-GmbH" in Höhe von S 42.590,-- als Einnahmen aus. In einer am 13. Jänner 1988 ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Eine Stundung des Erlöses aus der Veräußerung des Betriebes des Steuerpflichtigen - die Betriebsveräußerung erfolgte zur Finanzierung der Errichtung eines Wohnhauses durch den Steuerpflichtigen - kann nicht dem Fall gleichgeste... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat bis zum 31. März 1983 eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Am 24. März 1983 schloß sie mit der Y & Z KG einen Kaufvertrag (im folgenden: Kaufvertrag I) mit folgendem wesentlichem Inhalt ab: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Waltraud (auch Waltraude) K, 1210 Wien, X-Straße 131, als Verkäuferin ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Irrelevant ist das Vorbringen eines Abgabepflichtigen (Käufers), lediglich am Standort interessiert zu sein, wo hingegen der Zustand der Gebäude und des beweglichen Zubehörs als unbedeutend anzusehen sei; denn unter dem nach § 4 Abs 1 EStG 1972 außer Ansatz bleibenden Wert des Grund und Bodens ist keineswegs eine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde bei der Aufteilung des gesamten Veräußerungspreises auf Grund und Boden, auf das Gebäude und auf das (übrige) Betriebsvermögen zunächst von der von den Vertragsparteien vorgenommenen Aufteilung im Kaufvertrag ausgegangen ist und in der Folge eine Aufteilung auf privat und betrieblich genutzte Gebäudeteile na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gesamte, auf die Betriebsliegenschaft (ausgenommen Grund und Boden) entfallende Veräußerungserlös ist der Besteuerung zu unterziehen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß bei Beendigung des Betriebes das gesamte, während der Dauer des Betriebes erzielte Ergebnis besteuert wird; insbesondere soll damit die Beste... mehr lesen...
Ein Zahnarzt, bei dem der Beschwerdeführer zusammen mit 2 bis 3 anderen Zahntechnikern beschäftigt war, betrieb in Mieträumen außer seiner Ordination, von dieser im selben Haus räumlich getrennt, ein zahntechnisches Labor, in dem für seine Patienten gearbeitet wurde. Die Zahntechnikerleistungen wurden den Patienten des Zahnarztes nicht gesondert, sondern über die Zahnarztordination fakturiert. 1987 wurde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers aufgelöst. Dieser richtete sich an and... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Verkauf von Geräten, Werkzeugen, Materialien aus dem von einem Zahnarzt zur Versorgung seiner Patienten betriebenen zahntechnischen Labor ohne installierte Betriebsräume und ohne Kundenstock bei Weiterbetrieb eines kleineren zahntechnischen Labors in eingeschränktem Umfang mit neuem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Um den Erwerb eines Betriebes (und ebenso eines Teilbetriebes) annehmen zu dürfen, müssen dem Erwerber alle für eine im wesentlichen unveränderte Fortführung des Betriebes notwendigen Wirtschaftsgüter in einem einheitlichen Vorgang übertragen werden. Dem Erwerber muß es möglich sein,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Lungenfacharzt, ging in der Einkommensteuererklärung für 1986 und deren Beilagen davon aus, daß er mit der Zurücklegung der Kassenverträge zum 30. Juni 1986 eine Betriebsaufgabe bewirkt habe. Er legte einerseits für die Zeit vom 1. Jänner bis zum 30. Juni und anderseits für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1986 Einnahmenüberschußrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG 1972) vor und ermittelte weiters auf den Zeitpunkt der angenommenen Betriebsaufgabe (30. Juni 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn kein Veräußerungstatbestand iSd § 24 EStG 1972 verwirklicht wird, dann sind weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Übergangsgewinn bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzusetzen, zumal auch - was den Übergangsgewinn betrifft - ein tatsächlicher... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war bis Ende 1983 Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und an dieser mit einem 50 %igen Kapitalanteil beteiligt. Zweite Gesellschafterin mit einem ebenfalls 50 %igen Kapitalanteil war P. Mit Kaufvertrag vom 29. Dezember 1983 verkaufte die Beschwerdeführerin ihren Gesellschaftsanteil an L. um einen Kaufpreis von S 375.000,-- zahlbar in zwei Teilbeträgen von S 215.000,-- und S 160.000,--. Der Übergang des Gesellschaftsanteiles auf den Käufer war... mehr lesen...