Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs3;EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 230;
Rechtssatz: Wenn alle Mitunternehmer einer Gesellschaft ihre Anteile gleichzeitig veräußern, so kann auch in einem solchen Fall die getrennte Zurechn... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs3;EStG 1972 §23 Z3;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 230;
Rechtssatz: Der Steuertatbestand der Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles ist ausschließlich dem betreffenden Mitunternehmer zuzurechnen. Das erg... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte betreibt in mehreren Filialen einen Groß- und Kleinhandel mit "Kurz-, Galanterie- und Bijouteriewaren". Im Jahr 1984 veräußerte er eines der Verkaufslokale samt Einrichtung, jedoch ohne Warenlager um S 3,000.000,-- zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Veräußerungsgewinn betrug S 2,896.322,--. Es wurde der Antrag gestellt, den Veräußerungsvorgang als steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes im Sinne des § 24 Abs. 1 Z. 1 EStG zu beurteilen und dementsprechen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs3;
Rechtssatz: Auch für eine Teilbetriebsaufgabe ist Voraussetzung, daß ALLE wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang an Dritte veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden und daß die Zurückbehaltung wesentlicher Grundlagen des Teilbetriebes im verbleibenden Betrieb einer Teilbetriebsa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dem Begriff "Teilbetriebsveräußerung" ist rechtsimmanent, daß dem Erwerber ALLE jene Wirtschaftsgüter, die vor der Veräußerung wesentliche Bestandteile des Teilbetriebsvermögens waren, vom Veräußerer überlassen werden. Das Warenlager eines Einzelhandelsbetriebes ist ein solch wesentlicher Bestandteil des Betriebsvermögens, dh fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Unter der Veräußerung eines Teilbetriebes ist die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen Teiles eines Gewerbebetriebes zu verstehen, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Dabei ist es erforderlich, daß zumindest die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes an d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zweck des begünstigten Steuersatzes des § 37 EStG 1972 ist es, die zusammengeballte Aufdeckung stiller Reserven, wie sie bei der Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes eintritt, nicht der vollen Einkommensteuerprogression zu unterwerfen, weil es sich hiebei um das Ergebnis einer m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beschränkt steuerpflichtig. Er bewirtschaftete bis 1985 im Inland das rund 460 ha umfassende Gut W. teils als forstwirtschaftlichen Nachhaltsbetrieb (rund 439 ha) bestehend aus 10 durch markante Geländelinien (Forstwege, Gräben, Brücken) getrennten Abteilungen, teils als Landwirtschaft (Pferdezucht rund 21 ha). Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. 1985 verkaufte er das Gehöft V. (rund 207 ha Forst und rund 11 ha Landwirtschaft) samt Gebäud... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 1989, Zl 86/14/0176, verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1982 hinsichtlich derselben Liegenschaft als unbegründet abgewiesen hat. Im eben erwähnten Erkenntnis wurde ausgeführt, Legatare sind weder Miteigentümer noch Fruchtnießer der Lieg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Bildung eines steuerfreien Betrages in dem Jahr, in dem die Liegenschaft verkauft wird, ist ein bloßes Zahlenspiel, weil dieser steuerfreie Betrag im selben Jahr wieder aufzulösen ist (Hinweis E 18.1.1989, 88/13/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140226.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0110 E 16. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Zu den Merkmalen, die auf selbständige Bewirtschaftung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes schließen lassen, zählen eine gesonderte Betriebsrechnung oder getrennte Wirtschaftsführung,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227;
Rechtssatz: Von einem landwirtschaftlichen Teilbetrieb kann nur dann gesprochen werden, wenn dieser durch eigene Wirtschaftsgebäude, eigene Geräte und eigene Arbeitskräfte als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung tritt. Außerdem ist eine besondere Viehhalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227;
Rechtssatz: Ausf zur Teilbetriebseigenschaft von 207 ha Waldfläche eines 439 ha umfassenden Forstgutes, das in 10 Abteilungen unterteilt ist (Forstwirtschaftsplan, Betriebsrechnung, Wegenetz, räumliche Trennung; Teilbetrieb wurde verneint). ... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. Dezember 1987 gemäß § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten des J jun. - laut Beschwerde der Bruder des Beschwerdeführers - in Höhe von insgesamt S 3,710.738,-- heran. In einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung bestritt der Beschwerdeführer die Annahme, es hätte eine Übereignung des Unternehmens des J jun. an ihn im Ganzen stattgefunden. Zur Berufung nahm die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes (BP... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Es liegt am Erwerber eines Unternehmens, im Verwaltungsverfahren die Betriebsfortführung durch den Betriebsvorgänger vorzubringen und unter Beweis zu stellen, da in erster Linie er um den behaupteten Sach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Es ist (auch) bezüglich des Warenlagers nicht uneingeschränkt zu fordern, daß es zur Gänze auf den Erwerber eines Unternehmens übergeht. Behält der Übereignende zB Ladenhüter, beschädigte oder sonst schwer verkäufliche Waren zurück,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;BAO §24;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Kann der Erwerber eines Unternehmens mit dem übernommenen Warenlager das Unternehmen ohne weiteres fortführen, so ist es nicht von Belang, ob die nicht dem Erwerber des Unternehmens übereigneten Waren an die Lieferanten zurü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt, ob der Erwerber eines Unternehmens dieses ohne weiteres fortführen kann bzw ob er ein lebensfähiges Unternehmen erwirbt, ist auch ein Sachverhalt zu prüfen, bei dem der Übereignende dem Erwerber zwar den grö... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen gemäß § 14 Abs 1 BAO setzt nicht voraus, daß dem Erwerber des Unternehmens sämtliche Wirtschaftsgüter übertragen werden. Wohl aber müssen die wesent... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 17. Oktober 1986 von einer Kommanditgesellschaft eine Liegenschaft mit Wohn- und Geschäftshaus samt Inventar (ausgenommen jenes der Privatwohnung) laut Anlagenverzeichnis um S 4,500.000,-- erworben, in dem der Verkäufer bis Ende Oktober 1986 einen Bäckerei-, Cafe- und Pensionsbetrieb führte. Der Beschwerdeführer begann mit 1. November 1986 in dem von ihm erworbenen Objekt ohne wesentliche zusätzlichen Investitionen gleichartige Betriebe. Au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer trat die Gesamtrechtsnachfolge seines am 14. Juli 1982 verstorbenen Vaters an. In der Verlassenschaft befand sich auch ein protokolliertes Geflügelmast-Einzelunternehmen. Im Testament setzte der Verstorbene für drei Personen folgende Legate aus: Wohn- und Wirtschaftsgebäude in St., Wohn- und Wirtschaftsgebäude in B. sowie einen (nicht streitgegenständlichen) Pkw. Diese Wirtschaftsgüter befanden sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers im Betriebsvermögen. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: AusfzF, welche Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage bei einer Bäckerei, einem Cafe und einer Pension bilden. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat die Übereignung eines Unternehmens iSd § 14 Abs 1 BAO nur zur Voraussetzung, daß jene Wirtschaftsgüter übertragen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0165 E 22. April 1986 VwSlg 6114 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;EStG 1988 §10 Abs5;EStG 1988 §24 Abs1;UStG 1972 §4 Abs7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 428;
Rechtssatz: Für produktionsgebundene Unternehmungen ist die wesentliche Grundlage das Betriebsgebäude sowie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;InvestPrämG §2 Abs2 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0157
Rechtssatz: Bei einem Teilbetrieb handelt es sich nach herrschender Ansicht um einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbstä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;EStG 1972 §8 Abs2 Z3;InvestPrämG §2 Abs2 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0157
Rechtssatz: Ausführungen, dass es sich im vorliegenden Fall (Geflügelmastbetrieb) bei vom Hauptbetrieb dislozier... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb einen Antiquitäten- und Lampenhandel, für den der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde. Anläßlich einer Umsatzsteuernachschau für 1981 wurde festgestellt, daß der Warenbestand zum 31. Oktober 1981 an eine GmbH um S 473.894,-- verkauft worden ist. Der Prüfer nahm wegen der "Einbringung" des Einzelunternehmens in die GmbH einen Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG auf § 4 Abs. 1 EStG an und errechnete einen Übergangsgewinn (Zuschlag:... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles, der die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes aus dem Verkauf eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes zum Gegenstand hat, wird auf das (aufhebende) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Oktober 1986, Zl. 86/14/0021, Slg. 6159/F, verwiesen. Hieraus ist für das nunmehrige Beschwerdevorbringen hervorzuheben, daß ein Veräußerungsgewinn für 1980 (Jahr der Vertragserfüllung) und nicht für 1979 (Jahr des Kaufvertragsabschlusses) angenommen w... mehr lesen...