RS Vwgh 1990/11/21 90/13/0145

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Veröffentlicht am 21.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt, ob der Erwerber eines Unternehmens dieses ohne weiteres fortführen kann bzw ob er ein lebensfähiges Unternehmen erwirbt, ist auch ein Sachverhalt zu prüfen, bei dem der Übereignende dem Erwerber zwar den größten Teil des Warenlagers übereignet, den Rest aber anläßlich der Übereignung den Lieferanten retourniert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130145.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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