RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1990
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 539; ÖStZ 1992, 227;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0110 E 16. Juni 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Zu den Merkmalen, die auf selbständige Bewirtschaftung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes schließen lassen, zählen eine gesonderte Betriebsrechnung oder getrennte Wirtschaftsführung, ein eigener Forstwirtschaftsplan für die abverkauften Flächen bzw ihre räumliche Trennung vom übrigen Besitz und das Größenverhältnis zu diesem.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140199.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten