Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde, die sich gegen die Erfassung des Erlöses aus dem Verkauf eines Warenlagers als Veräußerungsgewinn richtet (bei Nichtunterstellung einer Betriebsveräußerung wäre dieser Erlös als Betriebseinnahme bei der Ermittlung des laufenden Gewinnes ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 458;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Vergrößerunggewinnes durch Betriebsvermögensvergleich auch beim Einnahmenrechner-Ausgabenrechner sollen alle steuerrechtlich relevanten Vorgänge lückenlos erfaßt werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhan... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Aufteilung der Anschaffungskosten einer im Jahr 1978 erworbenen Liegenschaft auf den Gebäudewert einerseits und den Wert von Grund und Boden andererseits strittig. Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das Vorerkenntnis vom 2. Juli 1985, Zl. 82/14/0316, verwiesen, mit dem der Gerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hat. Für die Aufhebung waren im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 229;
Rechtssatz: Die Schätzung eines Quadratmeterpreises für Grund und Boden als Mittelwert zwischen den Werten zweier Sachverständigengutachten, von denen das eine im Interesse des Erwerbers, der ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1972 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 229;
Rechtssatz: Nur in den Fällen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstandes der Bebauung) unbedenklich festgestellt werden kann und überdies der... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug u.a. über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer OHG für 1985 entschieden, an der der Beschwerdeführer und dessen Gattin je zu einem Viertel sowie der Mitbeteiligte, der Sohn der Erstgenannten, zu einer Hälfte beteiligt waren. Bei der Feststellung fand auch die Aufdeckung stiller Reserven anläßlich der Veräußerung einer seit Jahrzehnten zum Betriebsvermögen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs3;BAO §24 Abs1 litd;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §24 Abs1; Beachte Besprechung in ÖSTZB 1990/382;
Rechtssatz: AusfzF der Zurechnung (Aufteilung) eines Veräußerungsgewinnes aus dem Verkauf einer Liegenschaft des Betriebsvermögens einer OHG, die im bücherlichen ... mehr lesen...
Ihrem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid unterstellte die belangte Behörde, gestützt auf die Ergebnisse einer Betriebsprüfung (BP), deren Bericht sich allerdings nicht in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens findet, folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt: Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft habe bis zum Jahre 1984 an zwei verschiedenen Standorten zwei Parfumeriehandlungen (Einzelhandelsbetriebe) geführt (Teilbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 431;
Rechtssatz: Der Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsaufgabe, der eine Teilbetriebsaufgabe gleichsteht (Hinweis auf E 22.4.1980, Zl. 733/80, ÖStZB 19080, 293), ist zeitpunkt-(stichtags-)bezogen zu ermitteln, und kann somit nur einem einzigen Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und Sch waren je zur Hälfte am Erfolg und Vermögen einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht beteiligt, deren Betrieb zum 31. Dezember 1981 an die Reisebüro Y-GmbH verkauft wurde. Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft mbH; Sch war ein leitender Angestellter. Den Steuererklärungen der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht betreffend Umsatzsteuer, Einkünfte von Personengesellschaften und Gewerbesteuer für 1981 war die Bi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 2;
Rechtssatz: Hat die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ihren Betrieb mit allen Aktiven und Passiven verkauft, dann ist der Veräußerungsgewinn nach den Grundsätzen des § 24 Abs 2 EStG zu ermitteln; aus dem Umstand, daß zwischen den Gesellschaftern nach der Veräußerung d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 2;
Rechtssatz: Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzte Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130050.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die im Zeitpunkt der Teilbetriebsveräußerung als halbfertige Arbeiten dieses Teilbetriebes zu qualifizierenden Arbeiten gilt dasselbe wie für den Gewinn aus der Teilbetriebsveräußerung, daß nämlich die betreffenden Erlöse im Rahmen der betrieblichen Sphäre des verbleibenden Betriebes zu erfassen sind. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Teilbetriebsveräußerung kann nicht dergestalt in zwei Vorgänge aufgespalten werden, daß der Teilbetrieb, dessen Veräußerung geplant ist, zunächst (gedanklich) aus dem bisherigen einheitlichen Betrieb herausgelöst und verselbständigt und erst anschließend - bereits als selbständiger Betrieb - ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 360;
Rechtssatz: Wenn auch die Veräußerung des ganzen Betriebes nicht die Übereignung des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur den Verkauf der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraussetzt, so kann doch dann von einer Veräußerung des ganzen Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 360;
Rechtssatz: Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betrieb... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §28 Abs3;MRG §20 Abs1 Z1 lita;MRG §45;
Rechtssatz: Auch der Erhaltungsbeitrag iSd § 45 MRG gehört gem § 20 Abs 1 Z 1 lit a MRG zu den nach mietrechtlichen Vorschriften verrechnungspflichtigen Einnahmen aus der Vermietung eines Grundstückes (Gebäudes) iSd § 28 Abs 3 EStG. Die nach dieser Gesetzesstelle zunächst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;
Rechtssatz: Die Änderung der Gewinnermittlung von einer gem § 5 EStG auf eine solche gem § 4 Abs 1 EStG infolge Löschung der Firma im Handelsregister ist vor dem Eintritt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe auch dann möglich, wenn bereits ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;ABGB §1210;ABGB §1212;EStG 1972 §24 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/86;
Rechtssatz: Ein Arbeitsgesellschafter hat keine Mitberechtigung am Hauptstamm und am sonstigen Vermögen der Gesellschaft, sondern nur Gewinnansprüche. Aus diesem Grund kann ein als "Arbeitsgesellschafter" qu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;StruktVG 1969 §8 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0344 E 7. Juni 1983 VwSlg 5793 F/1983 RS 1 Stammrechtssatz Schenkt ein Einzelunternehmer ideelle Anteile am Unternehmen, wird ZUM GLEICHEN TAG eine GmbH und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum sel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Die umsatzsteuerliche Rechtsprechung zur Unternehmensübereignung im ganzen sowie die einkommensteuerliche Rechtsprechung zur Veräußerung des ganzen Betriebes und zum "Unternehmerwechsel" kann auch zur Auslegung des § 14 BAO herangezog... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Wird ein Einzelhandelsbetrieb ohne die für ihn charakteristische Handelsware übertragen, so liegt keine Übereignung (Veräußerung) eines Unternehmens IM GANZEN vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §14;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs7;
Rechtssatz: Bei einem Einzelhandelsbetrieb gehören Warenlager und eingerichtetes Geschäftslokal zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140106.X05 ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3EStG 1972 §24 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Durchschnittssatzbesteuerung forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen erfaßt im Falle einer Betriebsveräußerung nicht den auf das stehende Holz entfallenden Veräußerungsgewinn. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Den Preis eines zu bebauenden Grundstückes bestimmt - neben Form und Lage - in erster Linie der Umstand, daß es verbaut werden kann, und nicht der Zweck, dem das Grundstück im Falle der Verbauung dienen soll. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, wie der Verkaufspreis eines Hotels in einem Schigebiet bei der Veräußerungsgewinnermittlung gem § 4 Abs 1 EStG auf das Gebäude und auf Grund und Boden aufzuteilen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140067.X03... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §28 Abs4 impl;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Betriebes stellt in der Regel keine Betriebsaufgabe, sondern lediglich ein Ruhen des Betriebes dar. Bieten sich keine Anhaltspunkte dafür, daß mit der Verpachtung (hier eines Nachtlokales) im Jahre 1979 der Betri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus der Tatsache von Pächterinvestitionen in Höhe von 3,5 Mio S in ein Nachtlokal ergibt sich noch nicht der Untergang des Betriebes des Verpächters. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140046.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §8 Abs2 Z3 impl;InvestPrämG §2 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Die wesentliche Grundlage des Betriebes eines Nachtlokales bilden die Mietrechte am Geschäftslokal und die Geschäftsausstattung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140046.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, wie eine Betriebsveräußerung im ganzen gegen Renten (Zeitrenten) einerseits und gegen Ratenzahlungen andererseits zu beurteilen ist, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt, daß ein Teil der ursprünglich vereinbarten Renten oder Raten später infolge Vertragsänderung dem V... mehr lesen...