RS Vwgh 1988/10/19 86/13/0169

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1175;
ABGB §1210;
ABGB §1212;
EStG 1972 §24 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989/86;

Rechtssatz

Ein Arbeitsgesellschafter hat keine Mitberechtigung am Hauptstamm und am sonstigen Vermögen der Gesellschaft, sondern nur Gewinnansprüche. Aus diesem Grund kann ein als "Arbeitsgesellschafter" qualifizierter Gesellschafter keinen Veräußerungsgewinn erzielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130169.X01

Im RIS seit

19.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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